in Sachsen gilt die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts Hans Strobl vom 1. März 2019, wonach Bagatelldelikte konsequent anzuklagen sind. Wir fordern Sie auf, Frau Meier, von der Null-Toleranz-Linie ihres Vorgängers Gemkow Abstand zu nehmen und dementsprechend den Generalstaatsanwalt anzuweisen, die interne Richtlinie zurückzunehmen.
Sie selbst haben die Einführung damals als „weitere[n] Schritt in der Repressionswelle der Staatsregierung“ bezeichnet.1
In diesem offenen Brief wollen wir zunächst unsere wesentlichen Kritikpunkte an der Begründung der Rundverfügung aufzeigen und sodann die politischen und sozialen Folgen dieser herausarbeiten.
Als Bagatelldelikte gelten Straftaten, die sich durch eine geringe Schuld oder geringes Unrecht auszeichnen und generell von geringer Bedeutung sind. Das sind typischerweise Fahren ohne Ticket (Erschleichen von Leistungen), Diebstahl geringwertiger Sachen, weniger schwere Beleidigungen, Besitz geringfügiger Mengen Drogen sowie ausländerrechtliche Verstöße.
Generalstaatsanwalt Hans Stobl argumentiert2 zur Rechtfertigung der Maßnahme in einer Weise, die nicht nur die politische Intention und die Unverhältnismäßigkeit offen zu Tage trägt, sondern auch ein Missverständnis der Funktion des Strafrechts und der Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden zeigt.
Er beginnt seine Argumentation, indem er weiten Teilen der Bevölkerung den Eindruck attestiert, es geschehe nach der Begehung von Straftaten nichts und es gebe „rechtsfreie Räume“. Diesen „Eindruck“ kann er jedoch nicht belegen. Er steht sogar in einem Widerspruch zu Umfragen, die dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in wissenschaftlicher Weise nachgehen.3 Es ist ein gängiges Narrativ der Neuen Rechten oder der (Neo-)Konservativen, die eine fehlende Durchsetzungsfähigkeit des Staates suggerieren, um weitreichende Eingriffsbefugnisse für die Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen. So ist die Maßnahme auch im Kontext des Wahlkampfes zum sächsischen Landtag im selben Jahr zu sehen.
In einer Veranstaltung zu rechtspolitischen Gesprächen an der Universität Leipzig4 erwähnte Herr Strobl zudem ein Beispiel, das in der schriftlichen Fixierung der Begründung nicht aufgenommen wurde: Polizisten hätten demnach keine Lust in ein Dorf zu fahren, um Strafanzeigen aufzunehmen, wenn sie wissen, dass es „sowieso“ eingestellt werde. Ferner würden Ladenbesitzer bei Diebstahl oft überhaupt nicht erfahren, was mit den Tätern schließlich passiere. Dies zeigt sowohl ein Missverständnis von der Aufgabe der Polizei als Ermittlungsbehörde, als auch die Ungeeignetheit der Maßnahme, dem Sinn und Zweck des Strafrechts (Reduktion von Kriminalität durch Abschreckung) überhaupt zu dienen. Auch die Notwendigkeit ist wegen der allgemein sinkenden Kriminalität5 nicht indiziert.
Weiter führt er das Legalitätsprinzip ins Feld, wonach die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen verpflichtet ist, um die Notwendigkeit einer einheitlichen Verfolgungspraxis zu begründen. Doch auch dies geht fehl, da zum einen die Durchbrechung des Prinzips ausdrücklich vorgesehen ist,6 zum anderen, weil die konsequente Verfolgung von Bagatellen aus rechtsstaatlicher Sicht nicht erforderlich ist. Zu Strafen stellt das „schärfste Schwert des Staates“, die ultima ratio, dar und soll gerade nicht extensiv für jede Art von deviantem Verhalten benutzt werden.
Zudem sollte es bei der Freiheit der Staatsanwaltschaft bleiben, in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob eine Anklage erhoben wird oder nicht. Die Stärkung der Autonomie der Staatsanwaltschaften wurde schließlich auch im Koalitionsvertrag für Sachsen vereinbart.
Außerdem wird in Sachsen generell mehr angeklagt bzw. mehr Strafbefehlsanträge gestellt als im bundesweiten Durchschnitt.7 Der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, eine bundesweit einheitlichere Anklagequote zu erreichen, wird durch die Verfügung konterkariert. Schließlich spricht die Überbelastung des Justizsystems dagegen.
Die individuellen und kollektiven sozialen Folgen einer konsequenten Abstrafung von Bagatellen können als verheerend bezeichnet werden. Zum einen muss Kriminalität allgemein und vor allem in Hinblick auf bestimmte Straftatbestände immer als Erscheinung sozialer Probleme betrachtet werden. Gerade die eingangs beispielhaft aufgeführten Paragraphen des Strafgesetzbuches verdeutlichen, dass der Grund zur Verwirklichung von Tatbeständen nicht unbedingt eine böswillige Willensrichtung oder „kriminelle Energie“ ist. Stattdessen ist sie meistens das Resultat sozioökonomischer Verhältnisse, die nicht selbstverschuldet, sondern strukturell bedingt sind. Menschen fahren nicht ohne Ticket oder klauen im Supermarkt, weil sie Spaß daran haben oder an einem „Kick“ interessiert sind. Sie haben kein Geld zum Bezahlen und werden es auch zukünftig nicht „besser machen“ können. Zumal die oft zu zahlenden zivilrechtliche Vertragsstrafen (im ÖPNV oder Laden) schon eine enorme finanzielle Belastung darstellen.
Im Bereich des Ausländerrechts verdeutlicht sich dies zudem durch die vermehrte Anklage von kaum zu umgehenden Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Dies geschieht neben der deutlichen Schlechterstellung bezüglich des Leistungsanspruches, der weit unter dem Existenzminimum liegt. Anträge auf Beiordnung einer Pflichtverteidiger*in werden abgelehnt, sodass die nicht Sprach- und Rechtskundigen einer Verurteilung kaum entgehen können. Die zusätzliche psychische und finanzielle Belastung ist Menschen, die aus existenzbedrohlichen Lebenssituationen nach Sachsen kommen, nicht zuzumuten.
So ergibt sich ein Teufelskreis aus Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen, die zu noch mehr Armut und Ausgrenzung der Betroffenen führen, und gerade bei Betrachtung der Rückfallquoten von Inhaftierten, noch mehr Kriminalität erzeugen. Beenden Sie diese Bestrafung von Armut und diskriminierender Ausgrenzung, die mit dem Anspruch, ein Sozialstaat zu sein, im Widerspruch steht!
Auch politisch wäre die Aufrechterhaltung ein fatales Zeichen. Es ist eine weitere autoritäre Maßnahme, die symbolisch auf eine Stärkung des Staates und Demonstration von Handlungs-, hier Straffähigkeit, abzielt. Dies geht jedoch zulasten der Prinzipien des liberalen Rechtsstaates und schränkt Bürger*innen- und Freiheitsrechten unverhältnismäßigerweise ein. In diese Kerbe schlagen auch das neue sächsische Polizeigesetz oder die Einrichtung der Waffenverbotszone auf der Leipziger Eisenbahnstraße. Als Ministerin für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung liegt es nun in Ihrer Verantwortung diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.
Wir fordern Sie daher auf, den Generalstaatsanwalt unverzüglich anzuweisen, die Rundverfügung zu widerrufen.
Des Weiteren fordern wir, dass Sie sich für Entkriminalisierung von Bagatellen, wie beispielsweise § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen), im Ausländerrecht oder Betäubungsmittelgesetz auf Bundesebene stark machen.
Darüber hinaus halten wir es für angebracht, eine Rundverfügung anzuregen, wonach alle Fälle von Körperverletzung im Amt ( § 340 StGB) konsequent zu verfolgen sind. Darin sollte auch festgelegt werden, dass nicht nach jeder dieser Anzeigen automatisch eine Gegenanzeige gegen die Anzeigesteller*innen wegen angeblichen Widerstand oder tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte u.a. (§§ 113, 114, 115 StGB) folgt.8
Mit freundlichen Grüßen,
Copwatch Leipzig
1 http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2019/justizministerverschaerfte-strafverfolgung-von-bagatelldelikten-weiterer-schritt-in-der-repressionswelle-der-staatsregierung/, zuletzt aufgerufen am 23.4.20.
2 Vgl. Hoven/Strobl/Kinzig, Null Toleranz – Bagatellen bestrafen, KiPoz 4/2019, S. 206 ff, zuletzt aufgerufen am 23.4.20 unter https://kripoz.de/2019/07/22/null-toleranz-bagatellen-bestrafen/.
3 So auch Kinzig in Hoven/Strobl/Kinzig, Null Toleranz – Bagatellen bestrafen, KiPoz 4/2019, S. 209 f.
4 Veranstaltet durch Prof. Dr. Elisa Hoven, https://medienstrafrecht.jura.uni-leipzig.de/rechtspolitische-gespraeche/.
5 PKS Sachsen 2019, https://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/Landesportal/PKSXJahresXberblick2019-637211865241225172.pdf., zuletzt aufgerufen am 23.4.20.
6 Antragsdelikte, Privatklagedelikte, Möglichkeit der Verfahrenseinstellung gem. § 153 StPO.
7 Kinzig in Hoven/Strobl/Kinzig, Null Toleranz – Bagatellen bestrafen, KiPoz 4/2019, S. 210.
8 Im Gegensatz zur Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen zur einheitlichen Sachbehandlung von Straftaten gegen Amtstäger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Rettungskräfte vom 1. Mai 2018.
Offizielle Plattform des Leipziger Bündnisses: https://noeucn.org/
Anmeldemaske für Veranstaltungen zum Gegengipfel: https://kew-leipzig.de/gegengipfel/
Vorläufiger Anmeldeschluss für Veranstaltungen: 30.4.2020
Unser Aufruf:
Warum sehen wir den EU-China-Gipfel kritisch?
Weil wir es unerträglich finden, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten und Chinas die Stadt nehmen und für ihr Treffen in eine sogenannte Sicherheitszone verwandeln können. Wir haben die Bilder vergangener politischer Großereignisse deutlich vor Augen, zB. des G20-Gipfels im Hamburg oder der COP21 in Paris. Schon jetzt zeichnet sich ab, das die zuständigen Polizeibehörden ähnliches vorhaben, wo polizeiintern von “Hamburg 2.0, nur doppelt so schlimm” die Rede ist und der Einsatz zigtausender Beamt*innen angekündigt wird. Ausgehend von polizeilichen Lageeinschätzungen und Sicherheitsprognosen wird der Ausnahmezustand herbeigeredet – spätesten im Einsatzkonzept wird er als Realität umgesetzt. Das bedeutet konkret: Ein riesiges Aufgebot an Einsatzkräften, Material und Waffen, sowie tagelange Einschränkungen und Hindernisse, die defacto-Aushebelung der Grundrechte. Es bedeutet, wie schon in der Vergangenheit, die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die Delegitimierung von Protest und ein hohes Maß direkter und indirekter Repression gegen alle, die mit dem Gipfel nicht einverstanden sind.
Und es heißt nicht zuletzt, dass die Innenstadt über Tage besonders unsicher für all jene wird, für die die Polizei nicht Schutz bedeutet, sondern die Unsicherheit und ständige Gefahr, Opfer von Diskriminierung, Racial Profiling (1), Übergriffen und psychischer/physischer Gewalt zu werden. Also vor allem nicht-weiß-gelesene Personen, Migrant*innen, Schwarze, Indigene Menschen und Menschen of Color – kurz BIPoC (2) -, aber auch klassistisch diskriminierte Menschen oder Linke.
Die autoritäre Beantwortung demokratischen Protest hat Geschichte bei der Polizei, sie ist eine gewohnte Strategie und sie ist gewollt. Als Demonstration der eigenen Macht und Stärke. Als Weise, im Diskurs mitzumischen und Politik zu machen, auch im eignene Interesse.
Ob und wie Protest gegen unerwünschte Treffen mächtiger kapitalistischer Player begleitet und abgesichert werden muss, sei dahin gestellt. In den letzten Jahrzehnten lässt sich jedenfalls beobachten, dass die sogenannten “Sicherheitsbehörden” ihn zunehmend als Problem darstellen und Gefahrenprognosen zuspitzen. Unabhängig davon, wer später tatsächlich wie protestiert, reden Polizeien im Vorfeld ein drohendes Chaos herbei und stellen ihr autoritäres Einsatzkonzept als Notwendigkeit dar. Fertig ist der virtuelle Ausnahmezustand. In der Praxis dient dies, auch das war zu beobachten, der Verschiebung des Gewohnten und der Normalisierung immer repressiverer Einsatztaktiken. Oftmals knüpfen daran Forderungen nach mehr Eingriffsbefugnissen, mehr Einschränkungen, mehr Bewaffnung an, die später zweckentfremdet werden und der Polizei allgemein mehr Macht verleiht. Was für eine “Sicherheit” das sein soll, die so gewährleistet werden soll, ist fraglich. Wir ordnen den Gipfel und das erwartbare Polizeispektakel daher in den größeren Kontext einer politischen und gesellschaftlichen Verschiebung ins autoritäre ein, gegen die wir in der Praxis unserer Gruppe ankämpfen.
Für uns ist also vor allem das polizeiliche Verhalten rund um den Gipfel und das Protestgeschehen relevant, daneben finden wir es allgemein nervig und frech, dass der Gipfel mitten nach Leipzig gelegt wurde und nicht irgendwo in die Prärie. Was die Stadtbevölkerung davon haben soll, was daran ein “Grund zur Freude” (OBM Jung) sein soll, ist uns schleierhaft.
Auch inhaltlich sehen wir erwartbare Anknüpfungspunkte für Kritik (bspw. Deutschland, die EU und China als autoritäre Staaten und kapitalistische Akteur*innen, die verschiedenste Mechanismen der Bevölkerungskontrolle und -Disziplinierung vorantreiben, die demokratische Freiheiten aushöhlen, während die Freiheit von Gütern und Kapital den Ton angeben, die politische Minderheiten gewaltsam unterdrücken, die Grenzregime technisch aufrüsten, die den Tod tausender Geflüchteter in Kauf nehmen). Da ein genaueres Programm des Gipfels noch unbekannt ist, üben wir hier vorerst Zurückhaltung. Das ändert jedoch nichts am antirassistischen und antikapitalistischen Grundanliegend von Copwatch: Wir wollen Rassismus jeder Form bekämpfen, Grenzen einreißen und ein solidarisches Zusammenleben. Der EU-China-Gipfel ist dafür sicherlich keine Hilfe.
Copwatch LE, April 2020
Anmerkungen
(1) Mit „Racial Profiling“ wird die Praxis der Polizei und anderer Beamt*innen der Exekutive bezeichnet, das physische Auftreten (zB Aussehen, Sprache, religiöse Symbole) einer Person als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen.
Die polizeilichen Handlungen geschehen dabei nicht auf Grundlage eines konkreten Verdachtsmoments, sondern wegen der Kategorisierung von Menschen aufgrund rassistischer Stereotype durch die Beamt*innen. Diese ordnen Menschen (vor allem Schwarze Menschen und BIPoC) aufgrund äußerer Merkmale einer konstruierten Gruppe zu und rechtfertigen damit die Verdächtigung als potenziell kriminell oder gefährlich und die selektive Behandlung.
Wesentlich dabei ist, dass die Betroffenen sich nicht verdächtig verhalten müssen, sondern ihr Verhalten von der Polizei als verdächtig interpretiert wird.
Damit sind die Betroffenen einem Pauschalverdacht ausgesetzt, was per se schon diskriminierend ist und in der Praxis häufig weitere diskriminierende Handlungen nach sich zieht.
Racial Profiling meint damit nicht nur das Verhalten einzelner Polizist*innen, sondern auch eine Praxis, die institutionell im Staatsapparat veranktert ist und einen festen Kern der Ausbildung und des Handelns der Polizei bildet. Insofern betrifft institutioneller Rassismus im Polizeiapparat die gesamte Gesellschaft und keineswegs nur die direkt davon Betroffenen. Weiße Menschen können dabei nicht von Racial Profiling betroffen sein, genausowenig, wie es Rassismus gegen weiße gibt. Racial Profling verstößt unter anderem gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Verbot rassistischer Diskriminierung im Grundgesetz, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die Europäische Grundrechtecharta. Insbesondere bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist Racial Profiling gängige polizeiliche Praxis, was die Polizei allerdings regelmäßig leugnet, ignoriert, oder mit einem vorgeblichen “polizeilichen Erfahrungsschatz” rechtfertigt.
(2) BIPoC steht für Black, Indigenous and People of Color, also Schwarz, Indigen und Personen of Color. Der aus Schwarzen Bürgerrechtsbewegung in den USA stammende Begriff ist eine Selbstbezeichnung und beschreibt nicht die biologischen Merkmale von Menschen, sondern eine soziale Konstruktion, welches Menschen eine bestimmte soziale Position zuweist. Was BIPoC miteinander verbindet, sind geteilte Rassismuserfahrungen, Ausgrenzung von der weiß dominierten Mehrheitsgesellschaft und kollektive Zuschreibungen des „Andersseins“. Der Begriff versteht sich als emanzipatorisch und solidarisch. Er positioniert sich gegen Spaltungsversuche durch Rassismus und Kulturalisierung sowie gegen diskriminierende Fremdbezeichnungen durch die weiße Mehrheitsgesellschaft.
Rassismus schafft aber nicht nur die diskriminierte Position, sondern auch die privilegierte Position, die von privilegierter Seite zumeist unbenannt oder entnannt und unreflektiert ist.
Uns erreichte eine Presseanfrage, was Situationen diskriminierender Polizeikontrollen sind und wo die Polizei ihre Befugnisse übertritt. Unser Antwort veröffentlichen wir heute.
Situationen diskriminierender Polizeikontrollen:
Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen sind normalerweise, aus gutem Grund, nur sehr eingeschränkt möglich, wie beispielsweise an „gefährlichen Orten“. Durch die Ausgangsbeschränkung ist das Anhalten, Befragen und Feststellen der Identität im Prinzip überall möglich, da bereits der Aufenthalt außerhalb der Wohnung eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ und damit gefahrenabwehrrechtliche Eingriffsbefugnis für die Polizei ist. Doch da, wo verdächtiges bzw. kriminalisiertes Verhalten nicht als Grundlage für polizeiliches Einschreiten gilt, wird an Aussehen der Person angeknüpft, da irgendeine Art von profiling („kriminalistische Erfahrung“) angesetzt werden muss, um eine Auswahl an zu Kontrollierenden zu treffen.
Diskriminierende (bewusste oder unbewusste) Stereotype, wie rassistische und klassistische Einstellungen, gibt es in unserer Gesellschaft, eben auch, bzw. aufgrund von täglichem Umgang mit bestimmten „Problemgruppen“ und einer starken „Feinbildentwicklung“ sogar verstärkt, in Polizei. Institutioneller Rassismus, und racial profiling als dessen tägliche Praxis, stellen nicht hinreichend erkannte und bearbeitete Probleme dar. So lässt sich vereinfacht sagen, dass dort, wo die Polizei viel Ermessen hat, diskriminierende Kontrollen am häufigsten auftreten.
Dies ist vor allem in Hinblick auf die Corona-VO hoch problematisch. Es gibt viel zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und eine unklare Rechtslage, bei der für Laien und nicht Deutsch-Muttersprachler*innen kaum ersichtlich ist, welches Verhalten richtig oder falsch und damit strafbewehrt ist. Selbst Volljurist*innen ringen hier nach Antworten, Verwaltungsvorschriften von Polizeipräsidenten müssen zurück genommen werden, weil sie falsch sind.
Eine eigenmächtige, willkürliche und für Betroffene von polizeilichen Maßnahmen ungünstige Auslegung gefährdet die Grund- und Freiheitsrechte, zumal Rechtsschutz für – vor allem von sozialer Ausgrenzung Betroffener – kaum gewährleistet ist.
Zudem hängt die schnelle Verabschiedung und das Inkrafttreten der Maßnahmen diejenigen ab, die kein social media nutzen oder nicht über Zugang zu Informationen oder Communities verfügen. Fehlendes Wissen über die eigene Rechte und Grenzen polizeilicher Maßnahmen führen zu noch mehr Verunsicherung.
Die Verordnungen zur Ausgangssperre orientieren sich an einer heteronormativen Kernfamilie, die alternative Lebensmodelle vernachlässigt und keine Regelungen für Menschen vorsieht, die nicht Zuhause bleiben können, weil sie keines haben. Besonders Geflüchtete (und damit meist auch von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Betroffene) in zentraler oder dezentraler Unterbringung, Prekarisierte in beengten Wohnverhältnisse, sowie Obdach- und Wohnungslose trifft es hier schwer.
Hier wird von der Landesregierung „Augenmaß“ gefordert, aber auch das ist nur wieder ein großer Handlungsspielraum für die Polizei, die je nach Laune oder politischer Einstellung entscheiden kann, wer weggeschafft oder mit einer Geldstrafe belegt wird. Menschen, die jetzt schon am/unterm Existenzminimum leben, werden so noch weiter in ihrer Existenz bedroht. Wie sollen sie die Bußgelder bezahlen?
Hinzu kommt, dass es, aufgrund von schlechten Erfahrungen, kaum Vertrauen von obdach/wohnungslosen Menschen in Polizei gibt. Das selbe trifft auf rassistisch Diskriminierte und Geflüchtete zu. Einfache Kontrollen eskalieren da oft. Aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten oder auch, weil Polizist*innen keine gute Ausbildung im Umgang mit psychisch instabilen Menschen und Drogennutzer*innen haben.
Darüber hinaus werden auch Alternative, Linke und Drogenkonsument*innen, bzw. so von den Beamt*innen Eingeordnete, häufig Ziel von verdachtsunabhängigen Kontrollen. Gerade die sächsische Polizei hat viele konservative, rechte, rechtsextreme Beamt*innen und eine fehlende Fehlerkultur, in der solches Verhalten kritisiert und reflektiert würde. Ein dahingehendes profiling-Verhalten wurde auch schon in Dresden und Leipzig dokumentiert.
Auch ist zu erwarten, dass sich Frauen und Kinder, als häufigste Betroffene von häuslicher Gewalt, in den öffentlichen Raum flüchten. Auch hier besteht die Gefahr, dass Beamt*innen aufgrund fehlender Expertise oder sozialer Kompetenz ein angemessenes Verhalten und Hilfe in dieser Situation missen lassen werden. Zwar stellt dies einen trifftiger Grund im Sinne der Verordnung dar, der Schutz von Leib und Leben, aber hier liegt das Problem an den nicht weiter definierten bzw. definierbaren Begriffen des „Glaubhaftmachens“ des trifftigen Grundes.
Der Stadtrat Leipzig hat den OBM verpflichtet sich für die Abschaffung der Waffenverbotszone bei dem für die Entscheidung verantwortlichen Innenminister #WöllerRücktritt einzusetzen: Sollte die Evaluation bis zum 15.3.21 nicht vorliegen, mit sofortiger Wirkung, ansonsten bis zum 30.6.21.
English: As of today (3.9.2020), questionnaires for residents are being distributed for the evaluation of the so called Waffenverbotszone on Eisenbahnstraße, Leipzig. We are currently working on a critical statement regarding the questionnaires for the “evaluation” of the WVZ.
Wir haben mit dem Stadtrat Leipzig erwirken können, dass soziale Institutionen und die Anwohner*innen in den Evaluationsprozess mit einbezogen werden. Insbesondere soll dabei die Wahrnehmung von Rassismus und Klassismus Betroffenen berücksichtigt werden, da diese durch diskriminierendes Profiling (institutioneller Rassismus) öfter Ziel von polizeilichen Kontrollen und Kriminalisierung sind.
“Insgesamt sollen bei einer Zufallsstichprobe 3000 Personen ausgesucht werden, die Fragebögen erhalten, teilte die Polizeischule mit. Dazu kämen zehn bis 15 Interviews mit ausgesuchten Experten. „Unser Ziel ist es, die Sichtweise der verschiedenen gesellschaftlichen Akteure in und um der Leipziger Eisenbahnstraße abzubilden, die mit der Waffenverbotszone in Verbindung stehen“, so Schöne.”
Um unsere Kritik noch mal zu verbreiten, haben wir in vielen Briefkästen in der WVZ Flyer verteilt. Dabei haben wir insbesondere darauf hingewiesen, dass bei der Beantwortung der Fragebögen nicht nur die eigene Betroffenheit, sondern auch die Auswirkungen auf gesellschaftlich Margnalisierte und das Leben im Viertel, sowie die grundsätzliche Bedeutung immer mehr staatlicher Überwachungsinstrumente berücksichtigt werden soll.
Am 5. April soll es bundesweite Aktionen zur absolut überfälligen Evakuierung der Geflüchteten auf den griechischen Inseln und der Balkanroute geben.¹ Um andere hierauf aufmerksam zu machen, wird unter den Hashtags #LeaveNoOneBehind und #WirhabenPlatz zu einem solidarischen Spaziergang aufgerufen, das heißt es sollen in der Öffentlichkeit Schilder mit einem politischen Statement getragen oder auf dem Boden Spuren hinterlassen werden.
Damit sich alle beim Protestieren unter den aktuell besonderen Umständen sicher fühlen und auf mögliche Repressionen reagieren können, wollen wir von CopWatch Leipzig unsere Einschätzung der Rechtslage mit euch teilen und euch Tipps an die Hand geben.
Zu Beginn sei noch gesagt, dass die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 sehr ernst zu nehmen sind. Haltet Abstand, wascht eure Hände, schränkt physische Kontakte auf sehr wenige Menschen ein und bleibt, wenn möglich, zu Hause. Seid solidarisch mit Menschen aus Risikogruppen und denjenigen, die unterbezahlt, überarbeitet und ohne ausreichenden Schutz vor der Erkrankung gesellschaftlich notwendige Arbeit verrichten.
Klar ist aber auch, dass social/physical distancing Gefahren birgt. Nicht jede*r kann zu Hause bleiben. Es gibt Menschen, die zu Hause Gewalt erwartet, und manche Menschen haben kein zu Hause.
Lasst euch von der aktuellen Situation nicht unterkriegen. Jeder alltägliche Widerstand ist ein Protest!
Das Folgende ist natürlich keine Gewähr für Repressionsfreiheit, sondern eher ein Versuch, das Repressionsrisiko zu verringern.
Versammlungsverbot
Wegen einer Allgemeinverfügung der sächsischen Landesregierung² sind Versammlungen momentan verboten. Dieses Totalverbot gilt wohl vorerst für alle Versammlungen, selbst wenn das Ansteckungsrisiko aufgrund von Schutzmaßnahmen gering ist, etwa weil die Teilnehmenden jeweils einen Abstand von zwei Meter zueinander halten. Ein absolutes Verbot ist deswegen unverhältnismäßig und verletzt die Versammlungsfreiheit als grundlegendste demokratische Freiheit. Zudem ist es rechtlich und aus einer demokratischen Sichtweise heraus äußerst bedenklich, wenn Landesregierungen qua Allgemeinverfügung Grundrechte faktisch außer Kraft setzen. Das wäre nur demokratisch legitimiert, wenn ein formelles Gesetz im Landesparlament beschlossen worden wäre.
Ungeachtet dessen verweisen Polizei und Verwaltungsgerichte darauf, den Raum sozialer Medien zur Kundgabe von Protest zu nutzen.³ Doch das reicht nicht! Wir wollen und müssen sichtbar sein, nicht nur im Internet.
Wenn der Staat mit immer mehr Restriktionen und Strafen auffährt, lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern es ist an der Zeit ungehorsam zu sein.⁴ Der Kampf für ein menschenwürdiges Leben für alle ist legitim und aktuell notwendiger denn je. Die Ausgrenzung von Geflüchteten von grundlegendsten Menschenrechten und Schutzmaßnahmen vor Corona ist zutiefst rassistisch und inakzeptabel. Im Gegensatz zu dem Totalverbot von Versammlungen, Ausgangssperre und Kontaktverbot, ist die Evakuierung von Moria auf Lesbos und allen anderen Lagern alternativlos und zwingend notwendig.
Ausgangssperre
In Sachsen ist es momentan ebenfalls verboten, sich ohne triftigen Grund draußen aufzuhalten.⁵ Verstöße hiergegen sind unter Strafe gestellt, und ein Bußgeld bis zu 150€ kann fällig werden.⁶
Die Formulierung der Allgemeinverfügung ist äußerst unklar und unbestimmt, was der Polizei einen riesigen Handlungsspielraum bei der Durchsetzung gibt. Einen triftigen Grund glaubhaft zu machen ist demnach eher von einer plausiblen Geschichte und dem Wohlwollen der Beamt*innen abhängig (ein Hoch auf den Rechtsstaat, haha). Überlege dir also vorher ein paar Argumente und informiere dich und andere über deine Rechte und die Befugnisse der Polizei.
Was heißt das in der Praxis für den Protest?
Aufgrund des Versammlungsverbots bzw. der Ausgangssperre darf die Polizei dich anhalten, befragen und ggf. deine Identität feststellen.
Durchsuchungen oder Festnahmen sind nur zulässig, wenn du deine Identität nicht preisgibst oder andere Gründe nach dem Polizeigesetz oder der Strafprozessordnung vorliegen.⁷ Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn sie dich auf frischer Tat beim Sprühen erwischen, denn dies begründet den Verdacht der Sachbeschädigung ( § 303 II StGB). Auch das Anbringen von „Werbemitteln“ (Sticker, Plakate,…) oder Farbe ist bußgeldbewehrt.⁸ Mit Kreide malen ist jedoch erlaubt, da die Entfernung ohne Aufwand möglich ist.
Tipps zum Umgang mit der Polizei
Hab stets einen triftigen Grund im Sinne der Allgemeinverfügung parat, wenn du draußen zum protestieren unterwegs bist! Das sind beispielsweise⁹: Sport und Bewegung vorrangig im Wohnumfeld, Einkaufen, Besuch von Unterstützungsbedürftigen, Kindern oder Lebenspartner*innen, Spaziergänge mit Senior*innen, die sonst nicht mehr allein raus gehen (können) und Gassigehen.
Ganz Argumentationsfreudige könnten sogar versuchen, den Aufenthalt und Protest mit „Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben“ von den Geflüchteten in den Lagern zu rechtfertigen.
Die politische Meinungskundgabe durch Spazieren mit Schildern ist laut einigen Beamt*innen keine „Bewegung im Freien“. Auch das ist natürlich absolut willkürlich und sicherlich politisch motiviert. Um wahlweise Diskussionen zu vermeiden, oder aber auf diese Willkür aufmerksam zu machen, und da einige von euch gerade sicher einen Bewegungsmangel haben, könnt ihr die Schilder springend, hüpfend, laufend, yogamachend tragen oder Botschaften auf T-shirts malen. Argumentiere mit deinem Bewegungsbedürfnis. Sag, dass du einen Spaziergang unternimmst oder auf dem Weg zum Einkaufen oder der*m Lebenspartner*in bist. Bestehe dabei auf deine Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz), die ist nämlich nicht ausgesetzt!
Interveniere, wenn du Racial Profiling bzw. anderweitig diskriminierende Polizeikontrollen beobachtest. Von polizeilicher Willkür sind besonders diejenigen betroffen, die ohnehin in das Feindbild der Polizei passen. Wenn es zu sprachlichen Kommunikationsschwierigkeiten kommt, hilf der Person dabei sich selber (verbal) verteidigen zu können. Wenn du dich nicht traust, beobachte die Situation und spreche die Person ggf. danach an. Zeig ihr, dass sie nicht alleine ist.¹⁰
… und danach
Grundsätzlich gilt: Der Verstoß gegen das Versammlungsverbot bzw. die Ausgangssperre ist eine Ordnungswidrigkeit, die nicht zwingend verfolgt werden muss. Weder von den Beamt*innen, noch von der Bußgeldbehörde, noch von den Gerichten (Opportunitätsprinzip). Selbst wenn deine Daten von der Polizei aufgenommen werden sollten, kannst du dich später gegen den Bußgeldbescheid wehren. Manchmal lässt sich auch mit politischem Druck hier noch etwas erreichen.
Falls ein Bescheid kommt, organisiere dich mit anderen, um dagegen vorzugehen. Richtet einen Antirepressionstopf ein, von dem die Strafen derjenigen bezahlt werden können, die dies nicht leisten können. Meldet euch dazu entweder bei der Roten Hilfe, den Gruppen die zur Aktion aufrufen, oder bei uns, wenn du dafür Unterstützung brauchst.
Macht die Polizei Stress, schick uns eine Nachricht an copwatchleipzig@riseup.net, damit wir die Fälle sammeln und dokumentieren können oder twittere unter dem Hashtag #Coronapolizei und verlinke uns @copwatch_le.
Linker Protest war in Deutschland auch vor Corona starker Verfolgung und Repression ausgesetzt. Dass es jetzt noch unbequemer wird, darf uns aber nicht vom Protestieren abhalten. Es muss Lösungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie geben, ohne dass grundlegende Freiheiten, Rechte und die Demokratie ausgesetzt werden. Wir als Linke sehen in einem solchen Protest unter Schutzmaßnahmen keinen Widerspruch zum Schutz der Menschen vor dem Virus, sondern halten es in diesen Zeiten gerade für notwendig, über Nationalstaaten, Kapitalismus und soziale Gerechtigkeit zu sprechen, und dies auf den Straßen sichtbar kundzutun.
For those who haven’t that much time for reading we have a graphic with the most important information here:
On the 5th April 2020, there will be nationwide actions for the absolutely overdue evacuation of the refugees stuck on the Greek islands and the Balkan route.¹
Under #LeaveNoOneBehind and #WirhabenPlatz, there is a call to take a walk in solidarity, carrying signs with political statements and leaving traces and shoes on the ground to create attention to others.
We want everyone to feel save and be able to react to any repressions during those current special circumstances. Because of this we, CopWatch Leipzig, want to share our assessement of the law situation and give you some hints.
At the start we want to say that the security measures for avoiding the further spread of COVID-19 should be taken really serious. Keep distance, wash your hands, restrict your physical contact to a few persons and stay, if possible, at home. Be in solidarity with risk groups and those who are underpaid, overworked and do socially necessary work without adequate protection from Corona.
It is also true that social/physical distancing can be dangerous for some people as well. Not everyone is able to stay at home. There are people who are violated at home and those who doesn’t have a home.
Don’t let the current situation get you down. Every daily opposition is protest!
The following doesn’t garantee freedom of repression (of course). It is rather a try to smaller the risk of repression.
Ban of assembly
Because of a general decree of Saxony’s Ministry of social issues and social cohesion all assemblies are subject to a total ban.² A total ban like this, which doesn’t matter on how much attention is paid to protective measures, is clearly unproportional and violates the right of freedom of assembly as the most fundamental democratic freedom.
As well in a legally and democratic view the federal goverment’s decree is really problematic because there is no democratic legitimation. Grave fundamental right restrictions require a parlamentary law (which would be in this case unproportional as well).
Instead, the police and the administrative courts refer to the space of social media for the announcement of protest.³ But that is not enough! We want and need to be visible, not only on the Internet.
When the state comes up with more and more restrictions and penalties, we will not be intimidated; it is time to disobey.⁴ The fight for a dignified life for all is legitimate and currently more necessary than ever. The exclusion of refugees from the most basic human rights and protection from Corona is deeply racist and unacceptable. In contrast to the total ban on gatherings, curfew and contact, the evacuation of Moria on Lesbos and all other camps is without alternative and imperative.
Curfew:
Staying outside without a valid reason is forbidden and punishable by a fine of up to 150€.⁵ The general disposition or legal ordinance is very unclear and undefined, which gives the police a huge scope of action. Right now no one knows what is allowed and what is forbidden. To make a good reason plausible is therefore rather dependent on a plausible story and the goodwill of the officials (cheers for the constitutional state, haha).
So think about some arguments and inform yourself and others about your rights and powers of the police.
What does that mean for the protest in practice?
Due to ban of assembly or curfew, the police is authorized to stop you, question you and to establish your identity. Searches or arrests are only permitted if you do not reveal your identity or if there are other reasons according to the police law or the code of criminal procedure.⁶
This would be the case, for example, if they catch you in the act of spraying, because this gives rise to the suspicion of damage to property (§ 303 II StGB). Also “advertising material” (stickers, posters, …) is subject to a fine according to the Leipzig police regulation. However, this is allowed with chalk, as the removal is possible without effort.
Tips to cope with police:
Valid reasons are for example⁷: doing sport and exercise primarily in the environment of your home, shopping, visiting people in need of support, children or partners*, walking with senior citizens who otherwise would not (or cannot) go out alone and taking a walk.
Those who are very keen on argumentation could even try to justify the stay and protest by “averting a danger to life and limb” from the refugees in camps.
According to some officials, the political statement of opinion by walking with signs is not “an outdoor movement”. Clearly that is arbitrary and polically motivated. However, since many people have a lack of movement, one could jump, run, doing yoga while holding the signs or paint something on the t-shirt.
Argue with your need of moving, that you are going for a walk, for groceries shopping or for visiting your life-partner*.
Insist on your freedom of expression(art. 5 Basic Law), because it is not suspended either!
Intervene, when you see Racial Profiling or other discriminating police controls. Those who fit in the police’s enemy imagine are affected in particular by police arbitrary.
If it comes to linguistic communication difficulties, help the person to defend themselves (verbally). If you hesitate to intervene, keep observing the situation and talk to the person afterwords. Show them, that they are not alone.⁸
In principle, the following applies: Violation of the ban on assembly or curfew is an administrative offence that does not necessarily have to be prosecuted. Neither by the civil servants, nor by the authority imposing fines, nor by the courts (Opportunity Principle). Even if your data should be taken by the police, you can also defend yourself later against the fine. Sometimes political pressure can be used to achieve something.
When a notice comes, organize yourself with others to fight against it. Set up an anti-repression pot from which fines can be paid for those who can’t afford it. To do this, contact either Rote Hilfe, the groups calling for that action or us, if you need financial support.
If the police wants trouble, send us a message to copwatchleipzig@riseup.net so we can collect and document the cases or tweet under the #CoronaPolice and link @copwatch_le.
Left-wing protest in Germany has always been subject to strong presecution and repression before Corona.
That the situation is now even more umcomfortable should not stop us from protesting. There must be solutions to contain the Corona crisis without exposing fundamental freedoms, rights and democracy. We on the left do not see this as a contradiction, but rather as an illustration of the need to talk about nation states, capitalism and social justice.
Die BILD, die den von der Polizei Erschossenen als “#Paunsdorf-Schreck” abwertet, hat anscheinend als Einzige Hintergründe zu dem Vorfall. Laut seinem Nachbarn rief der vermeintlich Drogensüchtige mehrfach nach Hilfe in seiner Wohnung, bevor er mit 2 Schüssen erschossen wurde.
Tötung in #Leipzig#Paunsdorf: Seine Wohnung soll durch ein Fenster gestürmt, gleichzeitig die Wohnungstür aufgebrochen worden sein durch die “Spezialeinheit für lebensbedrohliche Einsatzlagen” der #Polizei#Sachsen. Dabei soll er ein Messer in der Hand gehabt haben.
Nach momentanen Infos zur Tötung in #Leipzig#Polizei#Sachsen sieht es nach einem weiteren unnötigen Polizeieinsatz aus, dessen Folge die Erschießung eines Menschen, angeblich mit Messer, in psychischer Akutlage ist. Die Liste genau solcher Fälle ist lang.
Solche sozialen Konflikte dürfen nicht mehr durch die Polizei bearbeitet werden! Wir brauchen psycho-soziale Krisenreaktionsteam, die Situationen deeskalieren, anstatt Menschen zu töten! Es braucht unabhängige Aufklärung & Konsequenzen! #sozialeSicherheitstärken#AbolishThePolice
Natürlich darf bei der Berichterstattung zur Tötung durch die #Polizei#Sachsen in #Leipzig#Paunsdorf auch nicht der Platz für die #Polizeigewerkschaft (hier Pfalzgraf DPolG) fehlen, die die beteiligten Täter beweint und Taser fordert. Hetzblatt BILD gibt dieser Copaganda Raum.
18:00 an der Haltestelle Ahornstraße, danach laufen wir gemeinsam in den “Grünen Bogen” in Paunsdorf.”
Polizei & Obdachlosigkeit am Leipziger Hauptbahnhof (8.8.21)
Ein sehr guter Beitrag (https://www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2021/08/am-rande-der-gesellschaft-wie-obdachlose-vom-hauptbahnhof-vertrieben-werden-404181) über das Vorgehen der Polizei gegen obdachlose Menschen am Hauptbahnhof Leipzig. Solidarisiert euch mit Menschen, die von der Polizei kontrolliert und stigmatisiert werden, bietet eure Unterstützung an!
Warum wir das Problem klassistischer und autoritärer Polizeiarbeit durch Reformen nicht lösen können, im Thread (https://twitter.com/copwatch_le/status/1424340030345162753).
Bestehende soziale Probleme wie Obdachlosigkeit oder Abhängigkeiten werden nicht auf Missstände in der Gesellschaft zurück geführt und folglich auf einer sozialen Ebene gelöst, sondern autoritär bearbeitet. Dadurch wird die Aufgabe in der Regel der Polizei zugeschrieben. Es werden dafür verschiedene Methoden angewandt: Verdrängung durch Kontrollen & erniedrigende Behandlungen, Kriminalisierung & Bestrafung, städtebauliche Maßnahmen (klassische Musik am Eingang vom Hbf) sowie durch Privatisierung öffentlicher Räume. Wie das in der Praxis aussieht zeigt der Artikel sehr gut:
„Doch wie kann solch eine massive Vertreibung gerechtfertigt werden? Marilu, eine Mitarbeiterin der Bahnhofsmission, erklärt: ‚Zum einen kann die Polizei am Hauptbahnhof verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Zum anderen erteilt die Security von der Deutschen Bahn und den Promenaden den Personen Hausverbote, die dann von der Polizei durchgesetzt werden.‘“
Die angesprochenen verdachtsunabhängigen Kontrollen dienen als rechtliches Werkzeug, um gegen „unerwünschte“ Menschen vorzugehen und sind so ein Einfallstor für diskriminierende Maßnahmen, die auch nicht selten in Polizeigewalt umschlagen. Schon oft wurde uns berichtet, dass PoC sich keine 5 min am Bahnhof aufhalten können, ohne kontrolliert zu werden. #stopracialprofiling
Dass vor allem Schwarze und Obdachlose Ziel polizeilicher Maßnahmen sind, liegt nicht immer am „bösen Willen“ der Beamt:innen, sondern kommt (auch) von einer langjährigen Institutionalisierung rassistischer und klassistischer Praxen. Dies wird klar, wenn man sich die Geschichte und Aufgaben der Polizei anschaut. „In Deutschland hat sich die moderne Polizei zum einen aus den Erfahrungen slave patrols, die insbesondere auch in den deutschen Kolonien in Afrika erprobt wurden, entwickelt. Aber auch die Londoner City Police, die im 19. Jahrhundert zur Bestrafung von Armuts- bzw. Elendskriminalität in der von Industrialisierung und Kapitalisierung gebeutelten Stadt geschaffen wurde, ist ein wichtiger Legitimationsstrang. In der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik wurde die Polizei unter militärischem Vorzeichen formalisiert. Die Strukturprinzipien der Polizei, Rassismus, Klassismus, Militär und folglich auch Antikommunismus, wurden unter den Nationalsozialisten zu einer allumfassenden Organisation zur Verwaltung der Gesellschaft pervertiert, die auch zuständig für die Shoa war. Die Aufspaltung der Bevölkerung in “gute” und “schlechte”, also zu Beschützende und Auszugrenzende, zu Bestrafende oder zu Vernichtende, ist ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit, der sich – wenn auch nicht in dieser unvergleichlichen Intensität – bis heute fortsetzt.“ https://copwatchleipzig.home.blog/abolish-the-police/
Wir fordern daher kurzfristig: die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen, #HousingFirst, ein Ende der Privatisierung von öffentlichen Räumen zu reinen Konsumzwecken und der menschenverachtenden Abwertung & Verdrängung von Menschen (auch durch die @db_de)!
Im Übrigen: #AbolishThePolice & #AbolishCapitalism
Privacy is not a crime
Unseren Text zum Vorhaben der EU, Generalschlüssel von Messengerdiensten hinterlegen zu wollen, findet ihr hier: https://copwatchleipzig.home.blog/2020/12/22/privacy-is-not-a-crime/
Aktualisierung des „Bundespolizeigesetzes“ – Einigung der GroKo
Wichtigste Punkte der Einigung über das neue Bundespolizeigesetz stehen fest. Auf einen Blick:
1. Annäherung an Rechte der Nachrichtendienste:
* verdachtsbasierte Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der Bundespolizei:
→ Anwendung von Schadsoftware bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung („Staatstrojaner“), v.a., um Messenger auszulesen
→ „eingeschränkt“ auf Menschenhandel und „Schleuserkriminalität“
2. Annäherung an Rechte der Landespolizei:
* Strafverfolgungbei unerlaubtem Aufenthalt
* Recht, Platzverweise zu erteilen und Blutproben nehmen zu lassen
* gewinnt Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen und Laserpointern
* Mangel an Kontrolle und Transparenz beim Einsatz des Staatstrojaners
* Zugriffsrechte werden gewährt, bevor klar ist, wie diese parlamentarisch oder rechtlich kontrolliert werden können
* Quellenschutz von Journalist*innen (auch Polizist*innen-Whistleblower)
* Beamt*innen in den betreffenden Nachrichtendienste und in der Bundespolizei sind nachweislich in rechte Untergrund-Netzwerke involviert. Strukturelle Konsequenzen und politische Aufklärung gibt es bislang kaum. Auch diese Beamt*innen bekommen nun u.U. mehr Selbstständigkeit in Kontrolle und Überwachung.
* Aus den Erfahrungen von zentralisierter Polizei im NS-Deutschland und der maßgeblichen Beteiligung der deutschen Polizei an der Shoa heraus, wurde im Grundgesetz Polizeirecht als Kernstück für Föderalismus verankert. Die neuen Kompetenzen der Bundespolizei untergraben diese historische Entscheidung prinzipiell und ragen in die Zuständigkeiten der Bundesländer hinein.
* Sicherheitspolitik gewinnt mit dem neuen Gesetz und den Beschlüssen der letzten Jahre zur Aufrüstung und Militarisierung der BuPo noch mehr autoritäre Kontinuität
* Kompetenzüberschneidungen von BuPo mit BKA und Landespolizeien → befördert noch mehr Konkurrenz und Geheimniskrämerei zwischen den einzelnen Polizeiverbänden von Bund und Ländern
Politische Einordnung:
Der Prozess – Die Deals von SPD und CDU:
Wenn Regierungskoalitionen in der Berliner Republik über Gesetzesentwürfe streiten, sind Sachlagen die eine Seite jener Verhandlungen. Archaische Tauschhandel der Koalitionsparteien mit ihren jeweiligen Forderungen sind andererseits Alltag der Entscheidungsfindung. Auch geheimdienstliche Neu-Regelungen wurden in die Verhandlungen zum Bundespolizeigesetz mit-einbezogen.
So sieht der Deal konkret aus:
Eine überfällige, aber zweifelhafte „Rassismus-Studie“ in der Polizei, die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz und die „Erwähnung von Kindergrundrechten“ im Gesetzesentwurf – die SPD bekommt demokratische Selbstverständlichkeiten mit etwas Symbolgehalt von der CDU gewährt. Für ihre Zustimmung zur weitreichenden Telekommunikationsüberwachung von Messengern und Mails durch Bundespolizei, BND, VfS und MAD. Chapeau, SPD.
Was heißt das für die Akteur*innen?
Die SPD rühmt sich, „hartnäckig“ und erfolgreich „verhandelt“ zu haben. Die Union bezeichnet das Gesetz als ‚Wertschätzung gegenüber der Bundespolizei‘. Im Angesicht einer jeden Privatssphäre und der tiefen Durchsetztheit von Polizei, Militär und Geheimdiensten mit rechtsradikalen Akteur*innen bedeutet das Gesetz jedoch einen Anstieg des Risikos für Leib und Leben von Linken, Liberalen, humanistischen Konservativen und/oder v.a. migrantifizierten Menschen. Seda Basay-Yildiz, anderen Betroffenen der Drohschreiben des NSU2.0 oder den Menschen auf den Todeslisten im Hannibal-Komplex dürfte die Einigung als eine gelten, die ihre Sicherheit ungleich mehr gefährdet. Den seit Jahren nach rechts shiftenden großen Polizeigewerkschaften reichen die neuen Beschlüsse nicht aus.
Autoritarisierung:
Dieses Gesetz ist zugleich Ergebnis von und Katalysator für autoritäre Entwicklungen in Sachen Grenz- und Sicherheitspolitik. Es ist im weiteren Sinne ein legitimierender parlamentarischer Beitrag zum Raumgewinn konservativer und rechtsradikaler Werte und Akteur*innen in der europäischen und bundespolitischen Landschaft.
Studie zu Rassismus und Rechtsextremismus bei der sächsischen Polizei (26.7.2020)
Solidarische Grüße an alle Betroffenen von #racialprofiling #Opernplatz in #ffm. Ihr seid nicht allein!
Im Gegensatz zum LPolPräs und PolPräs #Dresden, hält IM #WöllerRücktritt eine Studie Racial Profiling in #Sachsen nicht für nötig, denn „Rassistisch profilierte Personenkontrollen finden bei der sächsischen Polizei nicht statt“ (PolSprecher Ziehm).
Eine Aussage, die an Arroganz und Falschheit kaum zu übertreffen ist und genau das Problem offenbart, vor dem sie sich verschließen: dass Rassismus – die Abwertung, Ausgrenzung und Ausbeutung anderer im Allgemeinen, People of Color im Spezifischen – elementarer Bestandteil unserer kapitalistisch organisierten Gesellschaft ist. Das Eingestehen und die konsequente Ausmerzung von Diskriminierung würde den Zusammenbruch des Systems bedeuten, welches die Polizei (mit Gewalt) zu stabilisieren hat.
Wir sagen, Racial Profiling, andere diskriminierende Praktiken und Polizeigewalt sind alltäglich; wir sehen es jeden Tag und bekommen zahlreiche Berichte. Eine unabhängige und professionelle Studie muss es geben, ebenso eine Einstellungsforschung zu Rechtsextremismus innerhalb aller sächsischen Sicherheitsapparate!
Warum verwehrt sich die sächsische Staatsregierung einer solchen Überprüfung, wo doch Rassismus unbestreitbarer Teil unserer gesellschaftlichen Strukturen ist und die Polizei sich selbst ja so gern (und nicht zutreffender Weise) als „Spiegel unserer Gesellschaft“ sieht?
Man hat natürlich Angst vor den erwartbar katastrophalen Ergebnissen, die dazu führen würden, dass sich Kritik an der Polizei noch verstärkt und vielleicht sogar Reformen anstehen könnten, die tatsächlich was verändern. Als offizielle Begründung sucht man sich jedoch was anderes aus:
Der Grund, warum nur so wenige Fälle gemeldet werden, ist, dass die Beschwerdestelle nicht unabhängig von der Polizei ist. Dies war eine zentrale Forderung bei der Verabschiedung des neuen #sächsischen #Polizeigesetz @polizeigesetzstoppen, die – wie alle anderen – nicht erfüllt wurden.
Wir und andere Beratungsstellen raten nicht zu einer Anzeige. Zum einen, weil die Anzahl der als „unbegründet“ eingestuften Verfahren überaus hoch ist und somit kaum Erfolg verspricht – sind es doch nur freundliche Nachfragen bei den „Kollegen“. Echte Ermittlungsbefugnisse oder eine kritische Distanz gibt es bei der Beschwerdestelle nicht. Andererseits besteht die Gefahr sich selbst Repression auszusetzen. Eingeleitete Strafverfahren gebe es in den letzten zwei Jahren laut Antwort der Staatsregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN1 nicht, doch sind uns Fälle bekannt, in denen dies zu Gegenanzeigen geführt hat. Ausführlich weiter unten (Polizeiarbeit Aktuell).
Die Notwendigkeit für die Unabhängigkeit einer Beschwerdestelle (auch für Polizist*innen, die anonym Fehlverhalten ihrer Kolleg*innen anzeigen wollen) wurde von zahlreichen anderen Staaten erkannt, da Gewaltenteilung (check-and-balances) grundlegender Bestandteil von Demokratien ist. Daher wurde Deutschland auch schon vom @EGMR, dem UN-Menschenrechtsausschuss, der EU und Menschenrechtsorganisationen wie @Amnesty aufgefordert, solche einzurichten.2 Doch die Polizei- und Obrigkeitshörigkeit in Deutschland unterbindet solche kritischen Auseinandersetzungen.
Eine Studie zu #Rassismus und #Rechtsextremismus in der #Polizei ist also unerlässlich!
Dass auch das Problem der Selbstkontrolle der Polizei nicht erkannt ist, zeigt diese kleine Logikübung: “Wer kein Vertrauen habe, solle Schwierigkeiten mit der Polizei immer zur Anzeige bringen oder bei der Beschwerdestelle einreichen” (https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresden-Polizeichefs-aeussern-sich-zu-Racial-Profiling-Rassismus-und-Kennzeichnungspflicht)
so LPolPräs Kretschmar bei einer Diskussionsveranstaltung in #Dresden zur Debatte (ganze VA: https://www.youtube.com/watch?v=FIpigyIyxOY).
Eigentlich würden wir uns lieber anderen Problemen zuwenden, statt ständig Selbstverständlichkeiten in einer rechtsstaatlichen Demokratie einzufordern. Aber das nicht mal grundlegendste Reformen und Forschung von „der Mitte“ + Rechts zugelassen wird, zwingt uns leider immer wieder zu realpolitischen Interventionen.
Die Gebührenordnung der #Bundespolizei gibt den Beamt*innen noch mehr Möglichkeiten gegen diejenigen vorzugehen, die sowieso schon als “gefährlich” markiert sind: (linke) Demonstrierende, Fußballfans, Obdachlose, PoC, Prekarisierte, solidarische Menschen, die Maßnahmen begleiten. Es verschärft damit die sozioökonomische Situation strukturell benachteiligter Gruppen. Wir sprechen schon länger von solchen autoritären Instrumenten zur Bearbeitung sozialer Probleme. Hier mit erzieherischem Anspruch und gerechtfertigt durch steuerrechtliche Erwägungen.
Die Kommunen als Ortspolizeibehörden, wie die Stadt Leipzig, sind berechtigt Rechtsverordnungen für die Polizei zu erlassen. Dies ist ein gern benutztes Mittel der Ordnungsbehörden, um auch diejenigen Verhaltensweise unter Strafe zu stellen, die es nicht bis ins Strafgesetzbuch oder Ordnungswidrigkeitengesetz “geschafft” haben, um lokalen Besonderheiten oder politischen Vorstellungen des städtischen Lebens gerecht zu werden. Dazu zählen typischerweise Regelungen zur Nachtruhe, der Benutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Straßenmusik, Leinenpflicht für Hunde oder auch, vor allem für Aktivist*innen interessant, das gute alte Verbot von “Wildplakatieren” oder Stickern.
Es gibt nicht sehr viele Veränderungen im Vergleich zur alten PolVO, aber man merkt zumindest eine leichte linke Tendenz durch bspw. die Streichung des Übernachtungsverbots im öffentlichen Raum, die AfD hielt diese Entkriminalisierung von obdach- bzw. wohnungslosen Menschen, wenig überraschend, nicht für nötig. Das Verbot des “aggressivem Bettelns” wurde auch gestrichen – denn dieses ist schon im StGB strafbewehrt.
Auch zeigt der Druck der Umweltschutzbewegung Wirkung: mit einem Verbot von Einweggrills und dem Wegwerfen von Zigarettenstummeln (Strafe künftig 50€), sowie der Erlaubnis umweltfreundliche Straßenkreide zu benutzen.
Zudem wurde es durch ein Inhaltsverzeichnis und sinnvollere §§-Aufteilung ein bisschen “benutzer*innenfreundlicher” gemacht.
Die Polizeiverordnung ist zwar schon am 26.2.2020 im Stadtrat verabschiedet worden, tritt aber erst in Kraft, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde diese als rechtmäßig bestätigt hat. Dies wird noch eine Weile dauern, daher wurde eine befristete VO erlassen, die vom 12.4.2020 bis zum 11.5.2020 gilt.
(https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/, schade, dass dies der Stadt nicht mal eine Twittermeldung wert war)
Einen sehr zu empfehlenden Artikel im @Kreuzer 0420 zur Stadtratsdebatte wollen wir hier zur politischen Situation, in der die Verordnung beschlossen wurde, kurz zitieren:
“Oliver Gebhardt (Linke) eröffnet die Diskussion und wundert sich zunächst darüber, dass die CDU selbst keine Änderungsanträge in die Debatte eingebracht habe, ‘obwohl das Wahlkampfgetöse erhebliche Defizite im Bereich der Sicherheit auf kommunaler Ebene suggerierte.’ Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt einige namhafte CDU-Politiker, wie der Bundestagsabgeordnete Jens Lehmann, schon nicht mehr anwesend. Sie waren bereits zum parallel stattfindenden Politischen Aschermittwoch ihrer Partei ins Ring-Café geeilt.”
Mehr muss man zum etaistischen Symbol- und Kulturwahlkampf von Wissenschaftsminister Gemkow kaum sagen.
Weitere Medieninformationen: https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2020/04/Leipzig-hat-eine-neue-Polizeiverordnung-aber-das-Grundprinzip-bleibt-Verdraengung-328889
Bericht der sächsischen Polizeibeschwerdestelle 2019 (29.3.2020)
Die Beschwerdestelle ist der Staatskanzlei (Landesregierung, Innenministerium) untergeordnet, wenn auch “weisungsfrei”. Wir halten jedoch weiterhin zivilgesellschaftlichen Beobachtung polizeilichen Handelns fest.
Selbst die grundlegensten Rechte Betroffener von polizeilichen Maßnahmen werden (bewusst) nicht eingehalten, wie bspw das Zeigen der Dienstausweise auf Verlangen. Auch diskriminierendes Verhalten ist alltäglich.
Bericht: “Da die Beschwerdestelle keine Ermittlungszuständigkeit im strafrechtlichen Sinne besitzt, werden Beschwerden, welche den Verdacht von Straftaten beinhalten, zur Bearbeitung an die zuständige Polizeidienststelle oder StA abgegeben.” Daher wohl nur so selten (teilweise) begründet oder nicht aufklärbar (?)
Unabhängigkeit sieht anders aus! Sachbearbeiterin ist Polizeihauptkommissarin, Leiter Ministerialrat, Referent Regierungsdirektor.
Außerdem kam es im Jahr 2017 zu folgendem Fall:
Der Journalist Marco Bras dos Santos verlangte den Dienstausweis einer Polizistin bei einer Demonstration in Heidenau 2017 (wir erinnern uns an die rassistischen Angriffe auf Geflüchtete). Diese zeigte ihm diesen nicht erkennbar, was unrechtmäßig ist.
Er erstattete Beschwerde bei der Beschwerdestelle und wurde danach deswegen selbst wegen angeblicher Verletzung des Kunsturhebergesetzes angezeigt. Hier fand also auch eine nicht mit dem Beschwerdesteller abgesprochene Weitergabe der persönlichen Daten statt.
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Beschwerde-ueber-saechsische-Polizisten-Beamte-erstatten-Anzeige
(leider ist der Text mit sehr viel unangebrachten Verständnis für polizeiliches Fehlverhalten gespickt)
Dies läuft dem Sinn und Zweck der Beschwerdestelle total entgegen. Wir können daher auch nicht empfehlen, sich bei der Stelle zu melden.Wir halten eine Meldung bei der Beschwerdestelle nur ausnahmsweise für sinnvoll und ungefährlich, wenn dir selbst nichts vorgeworfen werden kann.
Zum Beispiel wenn sie dich wegschickt, obwohl du Beistand einer kontrollierten Person bist oder wenn der Dienstausweis nicht auf Verlangen vorgezeigt wurde.
Grundsätzlich können sich Beamt*innen zwar jederzeit einen Vorwurf ausdenken, auch wenn er noch so absurd ist. Bei manchen Situationen ist dies jedoch einfacher möglich. Zum Beispiel ein Widerstandsvorwurf bei Gewalt durch die Polizei.
Die Polizei setzt sich einfach nicht mit ihren eigenen Fehlern auseinander und oder will sie beheben. Stattdessen schiebt sie lieber anderen (Beschwerdesteller oder auch Anzeigende von Polizeigewalt) die Verantwortung zu und will sie durch Kriminalisierung vor weiterer Kritik einschüchtern.
Diese fehlende Fehlerkultur ist hoch gefährlich für Bürger*innenrechte und Demokratie.
Der ganze Bericht: https://www.sk.sachsen.de/download/jahresbericht-2019-beschwerdestelle-polizei.pdf
neue gesetzliche Grundlage: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18193-Saechsisches-Polizeivollzugsdienstgesetz-#p98 (Inkrafttreten des neuen PVDG am 1.1.2020).
English:
Report of the Saxon Police Complaints Office 2019 (29.3.2020)
The Complaints Office is subordinate to the State Chancellery (state government, Ministry of the Interior), but “instruction-free”. However, we continue to hold civil society observation of police actions.
Even the most basic rights of those affected by police measures are (deliberately) not respected, such as the showing of service cards on request. Discriminatory behavior is also commonplace.
Report: “Since the complaints office has no investigative competence in the criminal law sense, complaints that contain suspicions of criminal offenses are handed over to the responsible police station or prosecutor’s office for processing.” Therefore probably only so rarely (partially) substantiated or not resolvable (?)
And to the big criticism of the alliance #Polizeigesetzstoppen and #KeinPolizeigesetz on the new #PVDG:
Independence looks different! Clerk is police chief commissioner, head ministerial councilor, referent government director.
In addition, in 2017, the following case occurred:
The journalist Marco Bras dos Santos demanded the service card of a policewoman at a demonstration in Heidenau in 2017 (we remember the racist attacks on refugees). The latter did not show him this recognizably, which is unlawful.
He filed a complaint with the complaints office and was subsequently himself reported for alleged violation of the Art Copyright Act. In this case, therefore, personal data was passed on without the consent of the complainant.
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Beschwerde-ueber-saechsische-Polizisten-Beamte-erstatten-Anzeige
(unfortunately, the text is peppered with a lot of misplaced understanding for police misconduct)
This runs totally counter to the purpose of the complaint office. Therefore, we cannot recommend reporting to the office either.
We consider a report to the complaints office to be useful and harmless only in exceptional cases when you yourself cannot be accused of anything.
For example, if they send you away even though you are an assistant to a person being checked, or if you do not show your service ID upon request.
In principle, officers can make up an accusation at any time, even if it is absurd. In some situations, however, this is easier to do. For example, an accusation of resistance in the case of violence by the police.
The police simply do not deal with their own mistakes and or want to fix them. Instead, it prefers to shift responsibility to others (complainants or even those reporting police violence) and wants to intimidate them from further criticism by criminalizing them.
This lack of reflection- culture is highly dangerous for citizens’ rights and democracy.
Kommentar zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 (24.3.2020)
Ein Thread zur heute veröffentl. #PKS2019 Zu beachten ist, dass die Zahlen eher Ausdruck des Anzeigeverhaltens bzw. Kontrollintensität der #Polizei ist, als tatsächlich stattfindende Kriminalität. Eine sozialwissenschaftliche und kriminologische Einordnung ist zusätzl. notwendig.
Kurze Hardfacts: Kriminalität insgesamt weiterhin rückläufig. Dreiviertel der Tatverdächtigen sind männlich. Knapp 40% der Opfer sind weiblich. Über 90% der Opfer von sexualisierter Gewalt sind weiblich.
Neu ist die gesonderte Erfassung von Messerangriffen, ein Resultat des rassistischen Diskurses über “gewalttätige Ausländer” und “Messermigranten”. Auch auf der #Eisenbahnstraße eine gängige Erzählung und Legitimation zur Einführung der #WVZabschießen.
(in diesem Text gut analysiert: https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Expertise_Hestermann_Herkunft_von_Tatverdaechtigen_in_den_Medien.pdf)
Straftaten im Zsmh. mit #Cannabis immer noch auf hohem Niveau mit 225.120 Fällen im Jahr 2019. Absolut überflüssig. Vielleicht nicht mehr lange: Jugendrichter Müller erhob 2018 eine konkrete Normkontrolle vorm Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungswidrigkeit festzustellen.
Das Erschleichen von Leistungen (Fahren ohne Ticket) wird akribisch angezeigt. 200.901 Fälle 2019. Wie wäre es denn, einen kostenlosen ÖPNV einzurichten und den Straftatbestand zu streichen? Hier geht es vor allem um gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten am sozialen Leben.
Die Anzahl der Straftaten gegen die Polizei ist wesentlich zurück gegangen. Hingegen kann den Zahlen der jeweiligen Deliktsart entnommen werden, dass statt Körperverletzung häufiger auf den tätlichen Angriff zurück gegriffen wird, was zu einer deutl. höheren Strafandrohung führt.
Der ganze Bericht: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2019/pks2019ImkBericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Kompetenzzentrum Ost in Leipzig (17.3.2020)
Das neue “Überwachungszentrum Ost” in #Leipzig für präventive (SächsPVDG) oder repressive #TKÜ (StPO): 5 Bundesländer legen ihre technische&organisatorische Infrastruktur zusammen. #Datenschutz & #Rechtsstaat liche Kontrolle wohl eher schwierig.
n der neuen @cilip gibt es einen Text von Florian Krahmer (@krhmer) über eine sächsische Studie der Polizeihochschule zu #Bodycams. Im neuen PolG ist der Einsatz erlaubt, um Polizist*innen oder Dritte durch den abschreckenden Effekt zu schützen. Doch sind Bodycams wirklich geeignet (und damit verfassungsmäßig), um Gewalt (nicht von der #Polizei ausgehend!) zu verhindern? Spoiler: Nein. Bodycams sind weder zur Gefahrenabwehr geeignet, noch angemessen.
Auswertung ergibt, dass es zu einem Rückgang an Straftaten gibt. Aber es gibt genügend Anlass, an der Interpretation „Bodycams wirken!“ zu zweifeln:
Kritik an der Methode:
1. Intransparenz bzgl. „singulärer Besonderheiten“ (welche Daten wurden aus der Berechnung rausgehalten aufgrund von atypischen Ereignissen)
2. Vergleich zwischen Delikten an „gefährlichen“ (mit Bodycams) und „normalen“ Orten(ohne Bodycams), obwohl klar ist, dass die Kontrolldichte an sog. „gefährlichen Orten“ größer ist und es damit automatisch zu mehr Delikten kommt
3. Studie diente (nach Aussagen des #SMI) nicht vordergründig zur Untersuchung der präventiven Wirkung (Geeignetheit der Maßnahme), sondern eher der Frage, welcher Gerätetyp angeschafft werden soll
Interessant und verwertbar ist jedoch die Befragung der Beamt*innen: fast die Hälfte meint, ein gewünschter präventiver Effekt sei nicht eingetreten, ein nicht unerheblicher Teil meint sogar, dass es sich negativ auf die Eigensicherung auswirke.
Uns erreichte eine Presseanfrage, was Situationen diskriminierender Polizeikontrollen sind und wo die Polizei ihre Befugnisse übertritt. Unser Antwort veröffentlichen wir heute.
Situationen diskriminierender Polizeikontrollen:
Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen sind normalerweise, aus gutem Grund, nur sehr eingeschränkt möglich, wie beispielsweise an „gefährlichen Orten“. Durch die Ausgangsbeschränkung ist das Anhalten, Befragen und Feststellen der Identität im Prinzip überall möglich, da bereits der Aufenthalt außerhalb der Wohnung eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ und damit gefahrenabwehrrechtliche Eingriffsbefugnis für die Polizei ist. Doch da, wo verdächtiges bzw. kriminalisiertes Verhalten nicht als Grundlage für polizeiliches Einschreiten gilt, wird an Aussehen der Person angeknüpft, da irgendeine Art von profiling („kriminalistische Erfahrung“) angesetzt werden muss, um eine Auswahl an zu Kontrollierenden zu treffen.
Diskriminierende (bewusste oder unbewusste) Stereotype, wie rassistische und klassistische Einstellungen, gibt es in unserer Gesellschaft, eben auch, bzw. aufgrund von täglichem Umgang mit bestimmten „Problemgruppen“ und einer starken „Feinbildentwicklung“ sogar verstärkt, in Polizei. Institutioneller Rassismus, und racial profiling als dessen tägliche Praxis, stellen nicht hinreichend erkannte und bearbeitete Probleme dar. So lässt sich vereinfacht sagen, dass dort, wo die Polizei viel Ermessen hat, diskriminierende Kontrollen am häufigsten auftreten.
Dies ist vor allem in Hinblick auf die Corona-VO hoch problematisch. Es gibt viel zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und eine unklare Rechtslage, bei der für Laien und nicht Deutsch-Muttersprachler*innen kaum ersichtlich ist, welches Verhalten richtig oder falsch und damit strafbewehrt ist. Selbst Volljurist*innen ringen hier nach Antworten, Verwaltungsvorschriften von Polizeipräsidenten müssen zurück genommen werden, weil sie falsch sind.
Eine eigenmächtige, willkürliche und für Betroffene von polizeilichen Maßnahmen ungünstige Auslegung gefährdet die Grund- und Freiheitsrechte, zumal Rechtsschutz für – vor allem von sozialer Ausgrenzung Betroffener – kaum gewährleistet ist.
Zudem hängt die schnelle Verabschiedung und das Inkrafttreten der Maßnahmen diejenigen ab, die kein social media nutzen oder nicht über Zugang zu Informationen oder Communities verfügen. Fehlendes Wissen über die eigene Rechte und Grenzen polizeilicher Maßnahmen führen zu noch mehr Verunsicherung.
Die Verordnungen zur Ausgangssperre orientieren sich an einer heteronormativen Kernfamilie, die alternative Lebensmodelle vernachlässigt und keine Regelungen für Menschen vorsieht, die nicht Zuhause bleiben können, weil sie keines haben. Besonders Geflüchtete (und damit meist auch von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Betroffene) in zentraler oder dezentraler Unterbringung, Prekarisierte in beengten Wohnverhältnisse, sowie Obdach- und Wohnungslose trifft es hier schwer.
Hier wird von der Landesregierung „Augenmaß“ gefordert, aber auch das ist nur wieder ein großer Handlungsspielraum für die Polizei, die je nach Laune oder politischer Einstellung entscheiden kann, wer weggeschafft oder mit einer Geldstrafe belegt wird. Menschen, die jetzt schon am/unterm Existenzminimum leben, werden so noch weiter in ihrer Existenz bedroht. Wie sollen sie die Bußgelder bezahlen?
Hinzu kommt, dass es, aufgrund von schlechten Erfahrungen, kaum Vertrauen von obdach/wohnungslosen Menschen in Polizei gibt. Das selbe trifft auf rassistisch Diskriminierte und Geflüchtete zu. Einfache Kontrollen eskalieren da oft. Aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten oder auch, weil Polizist*innen keine gute Ausbildung im Umgang mit psychisch instabilen Menschen und Drogennutzer*innen haben.
Darüber hinaus werden auch Alternative, Linke und Drogenkonsument*innen, bzw. so von den Beamt*innen Eingeordnete, häufig Ziel von verdachtsunabhängigen Kontrollen. Gerade die sächsische Polizei hat viele konservative, rechte, rechtsextreme Beamt*innen und eine fehlende Fehlerkultur, in der solches Verhalten kritisiert und reflektiert würde. Ein dahingehendes profiling-Verhalten wurde auch schon in Dresden und Leipzig dokumentiert.
Auch ist zu erwarten, dass sich Frauen und Kinder, als häufigste Betroffene von häuslicher Gewalt, in den öffentlichen Raum flüchten. Auch hier besteht die Gefahr, dass Beamt*innen aufgrund fehlender Expertise oder sozialer Kompetenz ein angemessenes Verhalten und Hilfe in dieser Situation missen lassen werden. Zwar stellt dies einen trifftiger Grund im Sinne der Verordnung dar, der Schutz von Leib und Leben, aber hier liegt das Problem an den nicht weiter definierten bzw. definierbaren Begriffen des „Glaubhaftmachens“ des trifftigen Grundes.
Überschreitung der polizeilichen Befugnisse:
Die „gängigen“ rechtswidrigen Handlungen der Polizei bei Coronakontrollen sind unseres Wissens nach auch die gleichen, wie bei allen anderen Kontrollen. Der Dienstausweis wird auf Verlangen nicht gezeigt (in Sachsen Pflicht aufgrund fehlender Kennzeichnung der Beamt*innen), das Beistandsrecht ( § 14 IV 1 VwVfG) wird nicht gewährt.
Eine diskriminierende Auswahl (vor allem bei verdachtsunabhängigen Kontrollen oder vielen Verdachtsmomenten wie bei der Corona-AV/VO vgl. oben) von zu kontrollierenden Personen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sowie gegen das AGG und internationale Verträge zum Menschenrechtsschutz.
Bezüglich der Corona AV/VO war zu beobachten, dass die Personalien von Personen aufgenommen werden, obwohl offensichtlich kein Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen vorliegt: bspw. angeblich 5 km von Wohnort entfernt sein, ein Schild mit politischer Aussage tragen sei kein Spazieren, allein auf Bank/Wiese zu sitzen – all dies sei ein Verstoß. Dabei ist jedoch anzumerken, dass diese Missverständnisse vor allem von unklaren und unbestimmten Verordnungen bzw. Allgemeinverfügungen herrühren und weder Bürger*innen, noch Polizist*innen eine genaue Auslegung haben.
Auch gab es Berichte von Gewaltanwendung obwohl diese vollkommen unnötig und damit unverhältnismäßig und verfassungswidrig ist. Die fehlende Rechtsschutzmöglichkeit gegen Polizeigewalt sei hier nur erwähnt.
Es ist uns auch berichtet worden, dass Menschen Anzeigen wegen Verleumdung oder Beleidigung bekommen haben, weil sie der Polizei in Polizeikontrollen eine rassistische Motivation unterstellt haben. Dies grenzt schon fast an Straftatbestand der falschen Verdächtigung, dient aber vor allem dazu Polizeikritiker*innen und solidarische Menschen von ihrer Intervention abzuhalten und einzuschüchtern. Keinerlei Kritik am eigenen Handeln zuzulassen, ist zudem Ausdruck einer autoritären und demokratiefeindlichen Tendenz im Sicherheitsapparat. Dieses Verhalten ist vor allem auf die fehlende Fehlerkultur bei Polizei zurückzuführen.
Das Coronavirus greift nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch unsere Gesellschaft an. Die Polizei hat während dieser Krise noch mehr Rechte als zuvor erhalten. Berichte über polizeiliches Fehlverhalten tauchen nun vermehrt in sozialen Netzwerken auf. Mit weniger Menschen auf den Straßen haben wir noch weniger Möglichkeiten, aggressives Verhalten der Strafverfolgungsbehörden zu kontrollieren und uns dagegen zu wehren.
Um die Polizeigewalt auf den Straßen Dresdens zu kontrollieren und zu bekämpfen, haben wir in Sachsens Demokratie die Initiative „Kooperation gegen Polizeigewalt“ ins Leben gerufen. Bei den Protesten gegen das neue Polizeigesetz in Sachsen gab es klare Forderungen nach einer unabhängigen Stelle, um Polizeiarbeit zu kontrollieren. Diese Forderung wurde von der Regierung ignoriert, so dass wir beschlossen haben, eine eigene Initiative ins Leben zu rufen, welche Informationen sammelt und, wo möglich, rechtlich gegen Polizeigewalt vorgehen wird.
Da es im Moment nicht möglich ist, sich persönlich zu treffen und zu besprechen, haben wir eine Möglichkeit geschaffen, Videos, Audios und Fotos von Polizeigewalt oder Fehlverhalten hochzuladen – https://kgp.notraces.net. Bitte bedenkt, dass unsere Ressourcen begrenzt sind und wir diesen Service nur für die Anzeige von Polizeibeamt*innen in Sachsen anbieten. Ihr könnt eure Daten anonym hochladen, aber wir wären euch sehr dankbar, wenn ihr uns unter kgp@notraces.net schreibt, wann, wo und was passiert ist.
Gemeinsam gegen Polizeiwillkür und -gewalt!
Kooperation gegen Polizeigewalt
Controlling police during Coronavirus times
Coronavirus is attacking not only our health but our society. Police got even more rights than before during this crisis. Reports of police misconduct are now popping up on social networks. With fewer people on the streets we have even less possibility to control and resist the aggressive behavior of law enforcement.
To control and fight back police violence on the streets of Dresden we in Sachsens Demokratie created the initiative „Cooperation Against Police Violence“. Within the protests against the new police law in Saxony there were clear demands on independent police control organization. Those demands were ignored by the government so we decided to create our citizen initiative that will collect information and where possible work legally against police violence.
As we can’t meet and talk to you right now we have created a possibility for you to upload videos, audios and photos of police violence or misconduct on the streets of our cities – https://kgp.notraces.net. Please take in consideration that our resources are limited and we provide this service only to report police in Saxon. You can do upload anonymously, but we would love if you can write us at kgp@notraces.net about when, where and what happened.
Keep up the struggle
Cooperation Against Police Violence
Repression gegen linke Aktivist*innen und Strafverfolgung wird in Sachsen mit einer absurden Intensität voran getrieben. Das liegt auch daran, dass seit dem 1.3.2019 eine Bagatell-Verordnung gilt. Dies ist eine behördeninterne Anweisung des Generalstaatsanwalts Strobl (untersteht der Justizminister*in, damals noch Gemkow, CDU) an alle Staatsanwält*innen in Sachsen, auch Straftaten im Bagatellbereich anzuklagen und nicht einzustellen.
Bagatelldelikte sind typischerweise Straftaten von geringer Bedeutung wie bspw. Erschleichen von Leistungen (ÖPNV-Nutzung ohne Ticket), aufenthaltsrechtliche Verstöße, Drogen- und Diebstahlsdelikte bei kleinen Mengen bzw. Beträgen oder kaum strafwürdige Beleidigungen1.
Viel dieser „Kriminalität“ hat vor allem soziale Ursachen: Fehlende Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse, sowie Armut oder psychische Probleme drängen Menschen in die Kriminalität. Doch statt diese sozialen Probleme anzugehen fährt der Staat eine Null-Toleranz-Linie, ganz im autoritären Trend.
Ein Teufelskreis ergibt sich daraus, dass die daraufhin verhängten Geldstrafen nicht bezahlt werden können (sonst hätten sich die Menschen ja bspw. auch ein Ticket oder die Waren kaufen können) und sie dann ersatzweise im Gefängnis ihre Strafe absitzen. Hier werden also keine Kriminalität und Gefährdung bekämpft, sondern vor allem arme oder geflüchtete Menschen. Dies ist nicht nur aus einer juristischen und rechtsstaatlichen Perspektive hoch bedenklich2, sondern steht auch dem politischen Anspruch einer inklusiven und nicht-diskriminierenden Gesellschaft entgegen.
Unseren offenen Brief an die Justizministerin von Sachsen, die Rundverfügung widerrufen zu lassen, findet ihr hier: Offener Brief BagatellVO Copwatch LE
Deshalb ist es sehr wichtig sich gegen die Repression mit allen (rechtsstaatlichen) Mitteln zu wehren! Dazu wollen wir hier eine kleine Handlungsanleitung geben.3
Vorladung zur Zeugen/Beschuldigtenaussage
Du musst Vorladungen der Polizei, sei es als Zeug*in oder als Beschuldigte*r, nicht nachkommen. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft (auch durch die Polizei) oder Gericht. Auch die angedrohte Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG wird in der Regel bei Ignoranz der Vorladung bzw. Antwort nicht durchgesetzt, da sie ja deinen Namen und Adresse offensichtlich schon haben (sonst hätten sie dir ja die Vorladung nicht schicken können).
Auch hier gilt der gaaaaaanz wichtige Grundsatz: Keine Aussage zu gar nichts!
Der Strafbefehl ist eine Verurteilung, die ggf. auch ins Bundeszentralregister eingetragen wird, ohne vorhergehende Verhandlung. Dies wird häufig praktiziert, da die Staatsanwaltschaft darauf spekuliert, dadurch ihren Aufwand zu minimieren, weil sich nicht dagegen gewehrt wird. Allerdings wird dir so die Möglichkeit der Verteidigung genommen, die zu einem Freispruch oder einer geringeren Strafe führen können. Vor allem Verfahrenseinstellungen sind bei Einsprüchen häufig, da die Gerichte so überlastet sind, dass sie Bagatellen lieber einstellen als durch zu prozessieren. Manchmal wird der Strafbefehl auch zurückgenommen, wenn sich ergibt, dass er falsch ist.
Daher solltest du in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen einen formlosen und unbegründeten Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Formulierungsvorschlag: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts … vom … mit dem Aktenzeichen … ein.” + Unterschrift. Entscheidend zur Fristwahrung ist der Posteingang bei Gericht. Kommst du zu spät wird der Strafbefehl rechtskräftig, das bedeutet, er ist nicht mehr angreifbar.
Der Einspruch kann auch auf den Strafausspruch (Höhe der Strafe) beschränkt werden, dann kommt es nicht zur Hauptverhandlung, sondern es ergeht ein Beschluss im schriftlichen Verfahren. Hier kann es keine Verschlechterung (höherer Tagessatz) geben.
Ein Einspruch kann jederzeit mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das heißt auch noch bis zur Urteilsverkündung, zurückgenommen werden. Dann entstehen auch keine weiteren Kosten. In dem Fall, wo er nicht zurückgenommen oder das Verfahren eingestellt wird, kommt es zu einem ganz normalen Prozess, bei welchem der Strafbefehl die Anklageschrift ersetzen wird. Solltest du verurteilt werden, musst du dann auch die Gerichtskosten tragen, was ein Risiko des Einspruches darstellt.
Durch einen Strafbefehl können nur Geldstrafen und Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.) verhängt werden.6 Diese ergibt sich aus einer bestimmten Anzahl und Höhe. Dies ist sehr stark durch die Praxis des jeweiligen Gerichtsbezirks (z.B. Leipzig) beeinflusst. Es gibt in jedem Gericht Tabellen mit „üblichen Tarifen“ als Richtschnur. Die Schwere der Tat und Schuld bestimmt die Anzahl der Tagessätze. Dabei wird es sich meist im Rahmen von 20-90 Tagessätze halten.
Die Tagessatzhöhe richtet sich nach deinem Einkommen bzw. wirtschaftlichen Verhältnissen: 1 Tagessatz = Nettoeinkommen/Monat geteilt durch 30. Bei besonders hohem oder niedrigem Einkommen kann es auch noch korrigiert werden (eher selten) oder vom Nettoeinkommen können bestimmte Ausgaben abgezogen werden (z.B. Unterhalt für Kinder).
Besonders bei sehr niedrigem Einkommen (z.B. von Asylbewerber*innen, die teilweise nur 163 € im Monat zum Leben bekommen) kann auch eine Tagessatzhöhe von einem Euro angesetzt werden, da jeder andere Betrag den kompletten wirtschaftlichen und sozialen Ruin bedeuten würde.7
Wie hoch dein Einkommen ist, wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel geschätzt und meist eben überschätzt. Das ist auch der Grund, warum in den allermeisten Fällen, jedenfalls aber auf die Tagessatzhöhe beschränkt, ein Einspruch eingelegt werden sollte. Sollte dein Einkommen unterschätzt werden, birgt der Einspruch jedoch das Risiko, dass sie die Tagessatzhöhe auch noch nach oben verschiebt. Also am bestem mal grob überschlagen und bei Unsicherheit mal bei einer Rechtsanwält*in fragen.
Wer Sozialleistungen bezieht oder sonst sehr wenig Geld hat, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bei rechtlichen Problemen beantragen. Bei Strafverfahren wird dies allerdings regelmäßig nur im Ermittlungsverfahren gewährt, also nicht mehr, wenn du bereits einen Strafbefehl erhalten hast. Es macht also Sinn sich diesen Beratungsschein zu holen, wenn du damit rechnest böse Post zu bekommen, weil du bspw. beim Klauen oder Fahren ohne Ticket erwischt wurdest. Der Beratungsschein erstreckt sich nicht auf die Vertretung im Strafprozess oder andere Handlungen, sondern nur auf eine Beratung, z.B. ob und wie ein Widerspruch eingelegt werden sollte, welche Rechte du hast usw. Die Rechtsanwält*in kann für das Gespräch auch 10-15€ zusätzlich von dir verlangen. Grundsätzlich sind alle Rechtsanwält*innen verpflichtet solche Beratungen anzubieten, wobei es immer besser ist eine Anwält*in zu konsultieren, die auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Strafrecht) spezialisiert ist.
Prozessbegleitung
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, ist es immer gut ein paar Menschen im Publikum zu haben9, damit die Justiz nicht unbeobachtet ist und du allein fühlst. Bitte also am besten deine Freund*innen mitzukommen. Dabei ist es immer ratsam die Verhandlung schriftlich zu dokumentieren. Falls du niemanden findest, die oder der mit dir mitkommen kann, schreib an Copwatch LE, der Prozessbeobachtungsgruppe oder den Kritischen Jurist*innen Leipzig oder geht zur kostenlosen Beratung der Refugee Law Clinic (bei aufenthaltsrechtlichen Problemen), der Roten Hilfe und dem Anarchist Black Cross (v.a. bei politischer Repression). Wenn möglich, versuchen wir euch zu unterstützen.
Wie sind erreichbar unter copwatchleipzig@riseup.net. Wir können keine Rechtsberatung gewährleisten, aber solidarische Anwält*innen vermitteln oder deinen Fall politisch begleiten.
1 Es gibt auch eine seit Rundverfügung (2018), dass alle Delikte gegen Amtsträger*innen angeklagt werden sollen. Das sind dann häufig „Beleidigungen“ gegenüber Polizist*innen.
5 Weitere Infos unter: https://strafbefehl-info.de/tagessatz-tagessaetze/.
6 Seid ihr durch eine*n Rechtsanwält*in vertreten auch 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, § 407 II 2 StPO.
7 Vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2009 – 2 Ss 163/09, “Nach den Feststellungen des Landgerichts hat die Angeklagte einen Asylantrag gestellt, über den bislang noch nicht abschließend entschieden ist. Sie wohnt derzeit im Asylbewerberheim und ist Mutter eines im März 2008 geborenen Sohnes, der bei ihr lebt. Der Angeklagten stehen monatlich Sozialleistungen in Höhe von 163,84 EUR zur Verfügung; den darin enthaltenen Anteil an Zuwendungen für Kleidung, Verpflegung und Kosmetika erhält die Angeklagte nicht in bar. Ihr bleiben vielmehr monatlich 46,00 EUR. Hiervon verwendet sie 14,00 EUR für den Erwerb einer Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, um den regelmäßigen Kontakt zu dem Vater ihres Kindes und weiteren Landsleuten aufrechtzuerhalten. Kindergeldzahlungen erhält die Angeklagte nicht.”
القمع ضد الناشطين اليساريين والملاحقة الجنائية تمضي قدما وبحدة منافية للعقل في ساكسونيا. ويرجع ذلك أيضا إلى أن هناك لائحة ثانوية سارية المفعول منذ 1 آذار/مارس 2019. وهذا أمر داخلي صادر عن المدعي العام ستورل (وزير العدل)، ثم جيمكو، واتحاد الدفاع عن حقوق الإنسان) إلى جميع المدعين العامين في ولاية سكسونيا لتوجيه الاتهام أيضًا إلى الجرائم الجنائية في المجال الصغير وعدم إيقافها.
وعادة ما تكون الجرائم البسيطة ذات أهمية ثانوية، مثل تهريب الخدمات (استخدام وسائل النقل العام دون تذكرة)، وجرائم الإقامة، وجرائم المخدرات والسرقة بكميات صغيرة أو المبالغ أو المواد شبه
وكثير من تلك “الجريمة” لها، قبل كل شيء، أسباب اجتماعية: عدم وجود تصاريح إقامة أو تصاريح عمل، فضلا عن الفقر أو المشاكل النفسية، مما يجبر الناس على ارتكاب الجريمة. ولكن بدلا من معالجة هذه المشاكل الاجتماعية، تتبع الدولة خط عدم التسامح على الإطلاق، في الاتجاه الاستبدادي.
وتنشأ حلقة مفرغة من حقيقة مفادها أن الغرامات المفروضة لا يمكن دفعها (وإلا كان بوسع الناس أن يشتروا تذكرة أو السلع على سبيل المثال) ثم يخدمون عقودهم في السجن. وهذا ليس حربا ضد الجريمة وتعريض للخطر، بل هو في المقام الأول ضد الفقراء أو اللاجئين. وهذا أمر مشكوك فيه 2 إلى حد كبير، ليس فقط من المنظور القانوني والدستوري
بل إنه يعارض أيضا الادعاء السياسي بمجتمع شامل وغير تمييزي.
يمكنك أن تجد رسالتنا المفتوحة إلى وزير العدل في ساكسونيا لإلغاء الأمر الدائري هنا: رسالة مفتوحة من BagatellVO Copwatch Le
ولهذا السبب فمن الأهمية بمكان أن نكافح القمع بكل الوسائل (الدستورية)!
لا يتعين عليك الامتثال للاستدعاءات من الشرطة، سواء كشاهد أو كمتهم. ولا يلزم سوى الاستدعاءات من مكتب المدعي العام (بما في ذلك من قبل الشرطة) أو المحكمة. كما أن الجريمة التنظيمية المهددة بموجب المادة 111 من القانون رقم 1، وهي عادة ما تكون في حالة جهل بالحضور أو الإجابة غير مطبقة، لأنه من الواضح أن لديهم اسمك وعنوانك بالفعل (وإلا لم يتمكنوا من إرسالك الاستدعاء).
هنا أيضًا، ينطبق المبدأ المهم جدًا: لا تقدم بيان على لا شيء!
أمر العقوبة هو إدانة يمكن أيضًا إدخالها في السجل المركزي الفيدرالي دون مفاوضات مسبقة. يحدث هذا غالبًا لأن مكتب المدعي العام يعتقد أنه سيقلل من جهودهم لأنه لا توجد مقاومة لذلك. لكن هذا يحرمك من إمكانية الدفاع، مما قد يؤدي إلى تبرئة أو عقوبة أقل. وفوق كل شيء، فإن وقف الإجراءات أمر شائع في الطعون، حيث أن المحاكم مثقلة جدا بما يجعلها تفضل وقف المسائل التافهة بدلا من التقاضي من خلالها. وفي بعض الأحيان يتم سحب أمر العقوبة حتى إذا تبين أنه خاطئ.
ولذلك، ينبغي، على أية حال، تقديم اعتراض رسمي او غير رسمي على النظام الجنائي في غضون أسبوعين. الصيغة المقترحة: أعترض بموجب هذا على الأمر الجنائي للمحكمة المحلية … ، من … ، مع رقم الملف … “. توقيع +. البريد الوارد في المحكمة أمر حاسم للوفاء بالموعد النهائي. اذا كان متأخرًا جدًا ، يصبح أمر العقوبة نهائيًا ، فهذا يعني أنه حاسم.
يمكن أن يقتصر الاعتراض أيضًا على الحكم (مقدار العقوبة)، وفي هذه الحالة لا يتم عقد جلسة الاستماع الرئيسية ، ولكن يتم اتخاذ القرار في إجراء مكتوب. لا يمكن أن يكون هناك تدهور هنا (معدل يومي أعلى).
يجوز سحب الاعتراض في أي وقت بموافقة المدعي العام، أي إلى حين صدور الحكم. ثم لن تكون هناك تكاليف إضافية. وفي حالة عدم سحبها أو إنهاء الاجراءات، تجري محاكمة عادية تماما يحل فيها الامر محل لائحة الاتهام. إذا تمت إدانتهما، فسيتعين عليك أيضا دفع تكاليف المحكمة، الأمر الذي يشكل خطرا على الاستئناف.
يمكن فرض الغرامات والعواقب الإضافية فقط (مثل حظر القيادة وإلغاء رخصة القيادة، إلخ) بأمر
6 جزائي. ينتج هذا عن عدد معين وكمية معينة. وقد تأثر ذلك كثيرا بممارسة الدائرة القضائية المعنية (مثل لايبزيغ). وهناك جداول في كل محكمة تتضمن “التعريفات المعتادة” كمبدأ توجيهي. وتحدد شدة الفعل والشعور بالذنب عدد المعدلات اليومية. سيكون ذلك عادة ضمن حدود 20-90 معدلات يومية.
يعتمد المعدل اليومي على دخلك أو وضعك الاقتصادي: 1 المعدل اليومي = صافي الدخل/الشهر مقسوما على 30. وفي الدخول المرتفعة أو المنخفضة بشكل خاص، يمكن أيضا تصحيحها (نادرا ما يتم خصمها) أو خصمها من صافي الدخل بعض النفقات (مثل نفقات إعالة الأطفال).
ويمكن تحديد معدل يومي ليورو واحد، لا سيما إذا كان الدخل منخفضا جدا (مثل ملتمسي اللجوء* الذين يحصلون أحيانا على 163 يورو فقط في الشهر)، لأن أي مبلغ آخر يعني الخراب الاقتصادي
ما هو مستوى دخلك؟ عادة ما يقدر من قبل المدعي العام وعادة ما يكون مبالغا في تقديره. وهذا هو أيضا السبب في ضرورة تقديم المعارضة في الغالبية العظمى من القضايا، ولكن في كل الأحوال تقتصر على المعدل اليومي. ومع ذلك، إذا كان معدل دخلك أقل من الحد الأدنى، فهناك خطر أن يؤدي ذلك إلى رفع المعدل اليومي. لذلك في أفضل الأحوال، يجب أن تعود بسرعة وتسأل المحامي* في حالة عدم اليقين.
إذا تلقيت فوائد اجتماعية أو كان لديك القليل جدا من المال، فيمكنك التقدم بطلب إلى المحكمة المحلية للحصول على شهادة مساعدة استشارية في حالة حدوث مشاكل قانونية. ومع ذلك، ففي الإجراءات الجنائية، لا يمنح ذلك عادة إلا في التحقيق الأولي، لا أكثر لذلك إذا كنت قد تلقيت بالفعل أمرا جنائيا. لذا من المنطقي الحصول على هذه الملاحظة الاستشارية، إذا كنت تتوقع الحصول على بريد سيئ، لأنك مثلا قد تم ضبط السرقة أو القيادة بدون تذكرة. ولا تشمل شهادة التشاور التمثيل في الإجراءات الجنائية أو غيرها من الأفعال، بل تقتصر على تقديم المشورة بشأن ما إذا كان ينبغي تقديم الاعتراض وكيفية تقديم الاعتراض، وما هي الحقوق التي تتمتع بها، وما إلى ذلك يمكن للمحامي أيضا أن يتقاضى 10-15 يورو مقابل المقابلة. ومن حيث المبدأ، فإن جميع المحامين* ملزمون بتقديم مثل هذه المشورة، ولكن من الأفضل دائما استشارة محام متخصص في المجال المعني (مثل القانون الجنائي).
دعم العمليات
وإذا ما وصلت إلى المحاكمة الرئيسية، فمن الجيد دائما أن يكون هناك عدد قليل من
حتى لا يكون القضاء غير ملاحظ وتشعر وحدك. لذا من الأفضل أن تطلب من صديقك* من الداخل أن يجيء. ومن الصواب دائما توثيق الاجراءات كتابة. إذا لم تعثر على أي شخص يمكن أن يأتي معك، اكتب إلى Copwatch Le أو مجموعة مراقبة العملية أو المحامي الناقد في لايبزيغ أو اذهب إلى عيادة قانون اللاجئين للحصول على نصائح مجانية (في حالة مشاكل السكن)، وRed Aid والصليب الأسود الانركي (وخاصة في حالة القمع السياسي). إذا أمكن، نحاول دعمك.
١ كان هناك أيضًا تعميم منذ عام 2018 ينص على وجوب توجيه الاتهامات إلى جميع الجرائم ضد المسؤولين الحكوميين. ثم غالباً ما تكون هذه “إهانات” ضد ضباط الشرطة.
3يتم تقديم المشورة القانونية، خاصة للقمع السياسي، في لايبزيغ من قبل روت هيليف كل يوم جمعة، من 17:30 إلى 18:30، في براندstr.
4هذه الفقرة عبارة عن نسخة مختصرة ومنقحة من “تلميحات المساعدة القانونية” الخاصة “بالتعليمات الحمراء”، متوفرة على: https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/rechtshilfetipps/670-buvo، لمزيد من المعلومات على: HTTPS:/strafbefehl-info.de/einspruch-strafbefehl/.
5معلومات مهمة على: https://strafcommahl-info.de/tagessatz-tagessaetze/.
6 لها من قبل محامي كما مثلت في 1 سنة سجن تحت الاختبار، الفقرة 407 ثانيا 2 من قانون الجنسية.
Eine Handlungsanleitung zu Vorladung und Strafbefehl von Copwatch LE, März 2020
Repression gegen linke Aktivist*innen und Strafverfolgung wird in Sachsen mit einer absurden Intensität voran getrieben. Das liegt auch daran, dass seit dem 1.3.2019 eine Bagatell-Verordnung gilt. Dies ist eine behördeninterne Anweisung des Generalstaatsanwalts Strobl (untersteht der Justizminister*in, damals noch Gemkow, CDU) an alle Staatsanwält*innen in Sachsen, auch Straftaten im Bagatellbereich anzuklagen und nicht einzustellen.
Bagatelldelikte sind typischerweise Straftaten von geringer Bedeutung wie bspw. Erschleichen von Leistungen (ÖPNV-Nutzung ohne Ticket), aufenthaltsrechtliche Verstöße, Drogen- und Diebstahlsdelikte bei kleinen Mengen bzw. Beträgen oder kaum strafwürdige Beleidigungen1.
Viel dieser „Kriminalität“ hat vor allem soziale Ursachen: Fehlende Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse, sowie Armut oder psychische Probleme drängen Menschen in die Kriminalität. Doch statt diese sozialen Probleme anzugehen fährt der Staat eine Null-Toleranz-Linie, ganz im autoritären Trend.
Ein Teufelskreis ergibt sich daraus, dass die daraufhin verhängten Geldstrafen nicht bezahlt werden können (sonst hätten sich die Menschen ja bspw. auch ein Ticket oder die Waren kaufen können) und sie dann ersatzweise im Gefängnis ihre Strafe absitzen. Hier werden also keine Kriminalität und Gefährdung bekämpft, sondern vor allem arme oder geflüchtete Menschen. Dies ist nicht nur aus einer juristischen und rechtsstaatlichen Perspektive hoch bedenklich2, sondern steht auch dem politischen Anspruch einer inklusiven und nicht-diskriminierenden Gesellschaft entgegen.
Deshalb ist es sehr wichtig sich gegen die Repression mit allen (rechtsstaatlichen) Mitteln zu wehren! Dazu wollen wir hier eine kleine Handlungsanleitung geben.3