Polizeigewalt in Sachsen – Bericht 2023 und 2024

Zum Internationalen Tag gegen Polizeigewalt am 15. März veröffentlichen wir den ersten unabhängigen Bericht „Polizeigewalt in Sachsen“. Darin werden sachsenweit 71 Fälle polizeilichen Fehlverhaltens aus den Jahren 2023 und 2024 dokumentiert. Die Vorwürfe reichen von rassistischen Personenkontrollen über diskriminierende Beleidigungen bis hin zu schwerer körperlicher Gewalt.

Den vollständigen Bericht gibt es hier zum Download.

Alltag Polizeigewalt? Deutsche Nachbarn, Fußball-EM und die Suche nach Gerechtigkeit einer spanischen Familie // (¿Normalización de la violencia policial?

versión española a continuación

Uns erreichte eine bedrückende Nachricht aus Remscheid in Nordrhein-Westfalen. Der Vater einer dort lebenden spanischen Familie hatte uns von einem Fall heftiger Polizeigewalt berichtete: Am Abend des 5. Juli 2024 um kurz nach 21 Uhr seien Polizist*innen in die Wohnung der Familie gestürmt und hätten, wie er berichtete, „die ganze Familie“ geschlagen sowie „meine schwangere Tochter in den Bauch“ getreten. Er selbst sei in Handschellen gelegt und auf die Polizeiwache gebracht worden. Für seine schwangere Tochter endete der Polizeieinsatz im Krankenhaus – erst am nächsten Tag wurde sie nach Ausschluss weiterer Schädigungen entlassen. Der Familienvater wurde erst am nächsten Morgen gegen 6 Uhr aus der Polizeizelle entlassen. Nach einer Nacht, in der er, wie er schildert, kaum Kleidung und kein Wasser erhalten hatte.

Er schilderte den Fall in einem Brief an den Oberbürgermeister von Remscheid. In dessen Namen meldete sich zwei Wochen nach dem Vorfall der Remscheider „Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung“ bei den Betroffenen. Die Bezeichnung der Stelle sollte nicht missverstanden werden: Das Schreiben der Stadt, das uns vorliegt, enthält weder eine Erklärung für die angewandte Polizeigewalt noch eine Entschuldigung oder eine Nachfrage nach dem aktuellen psychischen und physischen Gesundheitszustand der Familie. Im Gegenteil, der Fachdienst hatte für die Familie eine „Anhörung zur Ordnungswidrigkeitsanzeige“ eingetütet. Vorwurf: Am Abend des 5. Juli sei es gegen 21 Uhr zu einer „Ruhestörung für die Nachbarschaft“ gekommen. Beim Eintreffen der Polizei habe sich der Familienvater „verbal aggressiv“, „immer lauter“ und „fortwährend uneinsichtig“ verhalten. Gegen 21:50 Uhr sei ein zweiter Polizeieinsatz nötig geworden.

Der Fachdienst erweist sich in seiner Beschreibung des Vorfalls weder als bürgernah noch scheint er Wert auf eine inhaltliche und grammatikalische Ordnung, zu legen. Stattdessen schreibt er schlicht die polizeiliche Begründung ab. Um das Vorliegen einer „massiven Ruhestörung“, wie der Fachdienst schreibt, und das anschließende Vorgehen der Polizei kritisch zu hinterfragen, könnte bereits der Hinweis genügen, dass sich das Ganze weit vor 22 Uhr ereignete. Noch fragwürdiger wird die Verhältnismäßigkeit, wenn man sich die Ursache der für die Nachbarn hörbaren Lautstärke vor Augen führt. Am Abend des 5. Juli fand in Stuttgart das Viertelfinale der Europameisterschaft der Fußball-Herren statt, es spielten Spanien gegen Deutschland. Genau um 20:30 Uhr, eine Dreiviertelstunde vor dem ersten Eintreffen der Polizei, hatte Spanien das 2:1 erzielt und damit eine Minute vor Ablauf der Verlängerung die deutschen Hoffnungen auf einen Titelgewinn bei der Heim-EM beendet. Für die spanische Familie ein verständlicher Grund zum Jubeln und für die deutschen Nachbar*innen womöglich eine Gelegenheit zu zeigen, wer trotz Niederlage auf dem Platz „Herr im Hause“ ist. Gut, wenn man die Polizei und den Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung im Rücken hat.

Wer hingegen kaum Ressourcen hatte, sich gegen diese Situation und ihre Folgen zu wehren und sie zu bewältigen, war die betroffene Familie aus Spanien. Die Familie wendete sich an verschiedene Institutionen und bat um Unterstützung. Doch niemand sah sich zuständig. Man könne sich nur um Fälle kümmern, die unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fallen. „Bei der Justiz und der Polizei greift es leider nicht“, so die kontaktierte Stelle. Das kontinuierliche Bemühen um Beratung und Unterstützung bei Polizeigewalt blieb mehrfach erfolglos. Über das spanische Konsulat wurde ihnen eine Liste spanischsprachiger Anwält*innen vermittelt, die sie in dieser Sache vertreten könnten. Doch die dort geforderten Stundensätze von 450€ kann sich der Familienvater, der in der Straßenreinigung arbeitet, jedoch nicht leisten.

Die Geschichte dieser Familie offenbart, wie Migrant*innen in Deutschland eingeklemmt zwischen geringen Sprachkenntnissen, finanziellen Engpässen und verletzenden Erfahrungen mit der Polizei von staatlichen und privaten Unterstützungsangeboten ausgeschlossen bleiben. Passende und effektive professionelle Unterstützungsangebote bei Polizeigewalt und -willkür sind in diesem Land nicht verfügbar.

Dabei ginge es jetzt darum, den Fall auf unverhältnismäßige Polizeigewalt hin zu untersuchen. Die Verletzung der schwangeren Person schockiert ebenso wie die scheinbare Normalität, mit der städtische Behörden auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit und lautes Verhalten mit Handschellen und nächtlichem Polizeigewahrsam reagieren. Die Betroffenen beklagen zudem Falschaussagen der Nachbarn und ein generelles Misstrauen: „Die Polizei glaubt den Deutschen immer mehr als den Ausländern“, berichteten sie Vozpópuli. Die vom Rettungsdienst und im Krankenhaus dokumentierten Verletzungen der Tochter ermöglichten es der Familie zumindest, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Große Hoffnungen auf eine Ahndung der Polizeigewalt durch die deutsche Justiz hat die Familie jedoch nicht.

In spanisch sprachigen Medien wurde bereits über den Fall berichtet (mit Bildern):

Wir wünschen der Familie alles Gute und werden sie weiter versuchen zu unterstützen. Wenn ihr an die Familie spenden wollt oder sie vor Ort auf ihrem Weg begleiten, meldet euch gern bei uns! Wir stellen euch den Kontakt her!


¿Normalización de la violencia policial? Vecinos alemanes, la Eurocopa y la lucha de una familia española por justicia.

Hemos recibido una noticia preocupante desde Remscheid, en el estado de Renania del Norte-Westfalia. De acuerdo con el testimonio del padre de una familia española residente en la ciudad, la noche del 5 de julio de 2024, poco después de las 21:00 horas, varios agentes policiales irrumpieron en su vivienda y, según sus palabras, „golpearon a toda la familia“ y le dieron „una patada en el vientre a mi hija embarazada“. Él mismo fue esposado y trasladado a la comisaría. La intervención policial terminó con su hija en el hospital, de donde fue dada de alta al día siguiente tras descartar daños mayores. El padre, por su parte, no fue liberado de la celda policial hasta las 6:00 de la mañana, tras pasar la noche sin acceso a adecuado a ropa ni agua.

El hombre denunció lo sucedido en una carta dirigida al alcalde de Remscheid. Dos semanas después del incidente, la familia recibió una respuesta por parte del „Servicio Especializado de Ciudadanía, Seguridad y Orden“ de la ciudad. Sin embargo, lejos de ofrecer una explicación, una disculpa o interesarse por el estado físico y psicológico de la familia, el escrito contenía una citación para una „audiencia por infracción administrativa“. ¿El motivo? Supuestamente, la noche del 5 de julio, alrededor de las 21:00 horas, se había producido „una perturbación del orden público que afectó a la vecindad“. Según el informe policial, el padre de la familia reaccionó de manera „verbalmente agresiva“, elevando cada vez más la voz y mostrando una „actitud persistente de resistencia“. Como consecuencia, a las 21:50 horas se requeriría una segunda intervención policial.

La versión del „Servicio Especializado“ no solo carece de cercanía con la ciudadanía, sino que tampoco muestra rigor en su redacción. Simplemente repite la justificación policial sin cuestionarla. Para analizar críticamente si realmente existió una „grave alteración del orden“, bastaría con señalar que los hechos ocurrieron mucho antes de las 22:00 horas, el horario en el que habitualmente se regula el ruido nocturno. La desproporción de la intervención resulta aún más evidente cuando se considera el contexto: la noche del 5 de julio se disputaba en Stuttgart el partido de cuartos de final de la Eurocopa entre España y Alemania. A las 20:30, apenas 45 minutos antes de la llegada de la policía, España marcó el 2-1 que eliminó a Alemania del torneo en el último minuto de la prórroga. Para la familia española, un motivo de celebración; para sus vecinos alemanes, quizás una oportunidad para demostrar quién sigue teniendo „la autoridad en casa“ pese a la derrota. Y más aún si cuentan con el respaldo de la policía y del Servicio de Ciudadanía, Seguridad y Orden.

Quienes, en cambio, no tuvieron recursos para defenderse de esta situación ni para enfrentar sus consecuencias fueron los miembros de esta familia. Acudieron a distintas instituciones en busca de apoyo, pero ninguna se demostró competente. „Solo podemos intervenir en casos que entren dentro de la Ley General de Igualdad de Trato“, dijeron. „Lamentablemente, esto no aplica a la justicia ni a la policía“. A pesar de los repetidos intentos de asesoramiento y apoyo frente a la violencia policial, se encontraron una y otra vez con puertas cerradas. A través del consulado español, consiguieron una lista de abogados hispanohablantes que podrían representarlos, pero los honorarios requeridos (450 € por hora) estaban fuera del alcance del padre de familia, quien trabaja en el servicio de limpieza urbana.

El caso de esta familia refleja cómo las personas migrantes en Alemania quedan atrapadas entre la barrera del idioma, la precariedad económica y las experiencias de violencia institucional, sin acceso a mecanismos eficaces de apoyo. No existen en el país servicios adecuados y accesibles que brinden asistencia profesional ante la violencia y el abuso policial.

Lo que ahora se necesita es una investigación sobre el uso desproporcionado de la fuerza policial. La agresión a una mujer embarazada es impactante, al igual que la normalización con la que las autoridades locales justifican el uso de esposas y la detención nocturna como respuesta a una presunta infracción menor. Además, la familia denuncia falsos testimonios de los vecinos y un sesgo racial en el trato policial: „La policía siempre cree más a los alemanes que a los extranjeros“, declaró a Vozpópuli . Sin embargo, las lesiones de la hija, documentadas por los servicios de emergencia y en el hospital, permitieron al menos que la familia presentara una denuncia ante la fiscalía. Aun así, sus esperanzas de que la justicia alemana sancione la violencia policial son escasas.

Medios en español ya han informado sobre el caso (con imágenes):

Desde Copwatch Leipzig, deseamos lo mejor a la familia y seguiremos intentando apoyarla. Si queréis hacer una donación o acompañarlos en su proceso, contactad con nosotros. ¡Os pondremos en contacto con ellos!

#Mohammadbleibt!

Mohammad, ein staatenloser Palästinenser, der seit vielen Jahren in Leipzig ist, sollte am 13.9.22 abgeschoben werden. Er verletzte sich unglaublich schwer selbst, während den ganzen Tag sehr viele solidarische Menschen vor Ort seine Abschiebung verhindern wollten. Das SEK prügelte sich den Weg durch die Demonstrierenden, um ihn mit in die Abschiebehaft zu nehmen. Letzendlich wurde er aber ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde er nach tagelangem Protest in die für ihn und 5 weitere Menschen wiedereröffnete Abschiebehaftanstalt in Dresden verbracht. Da sein Fall nun von der Sächsischen Härtefallkommision bearbeitet wird, konnte er wieder nach Hause.
Wir danken allen Engagierten für ihre Solidarität im Netz und vor allem auf der Straße!

Insta: https://instagram.com/mohammadbleibt/

Hintergründe:


https://www.freie-radios.net/117580
https://www.freie-radios.net/117557
https://taz.de/Abschiebung-in-Sachsen/!5882963/
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/abschiebung-jordanier-anwalt-abschiebungshaft-demo-fluechtlingsrat-102.html

Einige Tweets der letzten Woche:

„#Mohammadbleibt!“ weiterlesen

Die repressive Reaktion der Polizei bei Interventionen in rassistische Polizeikontrollen

English below: The repressive police response to interventions in racist police controls

Die Polizei ist nicht die einzige Akteurin von Gewalt. Sie ist auch nicht die einzige Akteurin von Unterdrückung. Ihr primärer Zweck aber ist nicht die Bekämpfung von Gewalt oder Unterdrückung, sondern die Stabilisierung der „öffentlichen Ordnung“, dass heißt die Sicherung von Kapital und privatem Eigentum (Duff 2021: 7). Ein Bericht über eine friedliche Intervention einer rassistischen Polizeikontrolle, bei der am Ende wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt:innen gegen drei Unschuldige ermittelt wird.

Was ist passiert? 

An einem Abend im Oktober 2019 beobachten drei Freundinnen eine Polizeikontrolle im Park gegenüber des Leipziger Hauptbahnhofs. Sie intervenierten, in dem sie mit Abstand die kontrollierte Person ihre Unterstützung anboten und nach dem Grund der Kontrolle fragten. Nach einem Wortwechsel mit den Polizist:innen über die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Einsatzes, sollten sich die drei Freundinnen von der Situation entfernen. Was sie auch taten, indem sie zur nächsten Straßenecke gingen und von dort das Geschehen beobachteten. Nach der Kontrollmaßnahme liefen die Polizist:innen auf einmal auf sie zu und verlangten nach ihre Personalien, weil sie ihre Maßnahme gestört hätten. Während die Personalien kontrolliert wurden, gab es ein ruhiges Gespräch über die Rechtmäßigkeit solcher Kontrollen. Damit sollte die Situation eigentlich vorbei sein.

Aber zwei Monate später erreicht alle eine Anzeige gemäß § 114 StGB, also der Vorwurf „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“! In dem darauf folgenden Verfahren stellte sich heraus, dass es keinen „tätlichen Angriff“ auf die Polizeibeamt:innen gegeben hatte und das die Polizistin, welche die Freundinnen anzeigte, gelogen hatte. Zudem gab es zuvor keine Ankündigung über eine Strafverfolgung. Mit der Einstellung des Verfahrens im Rücken gingen die drei Freundinnen umgekehrt gerichtlich gegen die lügende Polizistin vor, in dem sie eine Sachaufsichtsbeschwerde einreichten und versuchten die Verfahrenskosten auf die Beamtin umlegen zu lassen. Anschließend ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Beamtin wegen „Verfolgung Unschuldiger“, was später in „Falsche Verdächtigung“ abgemildert wurde. Durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Polizistin stellte sich heraus, dass diese erst nachträglich, also später als angegeben, eine Anzeige gegen die drei Freundinnen erstattete. Besonders brisant ist dabei, dass das direkt nach einer Weiterbildung zu § 114 StGB passierte. Das Verfahren gegen die Polizistin wurde ebenfalls eingestellt, weil keine Böswilligkeit nachgewiesen werden konnte. 

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Der autoritäre Charakter der Polizei


*English below*
The authoritarian character of the police

Welche Entwicklungen gab es in den letzten Jahren bei der Polizei in Sachsen?
Auch wenn die Kritik an Polizei so alt wie sie selbst ist, hat sich das Thema, insbesondere in den letzten 2 Jahren, stark politisiert. Spätestens nach den Protesten wegen der Ermordung von George Floyd im Mai 2020 ist die Polizeikritik in Deutschland stärker geworden. Das Problembewusstsein der Gesellschaft ist gewachsen und sogar bürgerliche Medien und staatliche Institutionen kommen nicht vorbei an den nicht mehr bestreitbaren Vorwürfen von Polizeigewalt, rechten Einstellungen und Netzwerken im sog. Sicherheitsapparat, an Rassismus und Todesfälle im Polizeigewahrsam. Reaktionär erfolgt der Backlash von Konservativen und Rechten, die jammernd „mehr Anerkennung und Wertschätzung für die Frontkämpfer“ fordern, obwohl nur schwerlich behauptet werden kann, diese hätte es in Deutschland nicht seit jeher gegeben. Nicht zuletzt findet sich diese „Anerkennung und Wertschätzung“ in zahlreichen Gesetzesverschärfungen (über rechtsstaatliche Grenzen hinaus) und der Hinnahme alltäglicher Aggressionen und Gewalt gegen die Wahrnehmung von Grundrechten.

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Statement zur Pressekonferenz zu #CancelLEJ am 14.7.21

Die gesehene Repression gegen die Aktion von #CancelLEJ, betrifft nicht nur die Aktivist:innen vor Ort, sondern die gesamte Klimagerechtigkeitsbewegung und gefährdet auch die Demokratie.

Wir solidarisieren uns mit allen beteiligten Aktivist:innen und rufen zur Demonstration am 16.7.21 in Leipzig unter dem Thema „Rückbau statt Ausbau: CancelLEJ“ auf.

„Statement zur Pressekonferenz zu #CancelLEJ am 14.7.21“ weiterlesen

Gedanken zum 07.11.20 „querdenken“ in Leipzig

Am 07.11.2020 folgten 40.000 Menschen aus dem sog. bürgerlichen und neurechten Spektrum dem Aufruf des rechts-esoterischen Vereins „querdenken“ nach Leipzig. Wir entdecken in der aktuellen öffentlichen Diskussion und Bewertung Auslassungen, Vernachlässigtes und Verzerrungen. Einige Reaktionen kommen uns gefährlich vor, da sie in unseren Augen rechte Ziele, Forderungen und Narrative befördern. Die Kundgebung und anschließende Demonstration war die größte rechte Veranstaltung in Leipzig seit der Wende. Auf dem Augustusplatz traf sich eine Mischung aus Kontrafaktiker*innen, Esoteriker*innen, Hools, Reichsbürger*innen und andere Nazis. Der rechten Kundgebung stand ein wesentlich kleinerer Gegenprotest entgegen, dem es zwar gelang, einen Teil des Rings zu blockieren, der die rechte Veranstaltung aber nicht nachhaltig stören konnte und sich stattdessen etlichen Bedrohungssituationen durch organisierte Nazis und Polizist*innen ausgesetzt sah.

„Gedanken zum 07.11.20 „querdenken“ in Leipzig“ weiterlesen

Polizei aktuell

Hier sammeln wir unsere ausführlicheren Twitterthreads (@copwatch_le) und kürzere Kommentare zu aktueller Polizeiarbeit.

Überblick:

Weitere Tötung eines Menschen durch Polizei in Leipzig

Polizei & Obdachlosigkeit am Leipziger Hauptbahnhof

Privacy is not a crime

Aktualisierung des „Bundespolizeigesetzes“ – Einigung der GroKo

Studie zu Rassismus und Rechtsextremismus bei der sächsischen Polizei

Gebührenordnung der Bundespolizei

Leipziger Polizeiverordnung

Sächsische Polizeibeschwerdestelle

Polizeiliche Kriminalstatistik

Überwachungs- und Kompetenzzentrum Ost

Sächsische Bodycamstudie

          Weitere Tötung eines Menschen durch Polizei in Leipzig (11.9.2022)

#Polizei #Sachsen hat heute einen 36jährigen in Paunsdorf #Leipzig erschossen. Schon wieder ein Todesfall. Geschossen sei in der Wohnung bei deren Durchsuchung wegen vermeintlichen Raubes in Einkaufsmarkt worden, gestorben sei er im Krankenhaus. Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1053937

Die BILD, die den von der Polizei Erschossenen als “#Paunsdorf-Schreck” abwertet, hat anscheinend als Einzige Hintergründe zu dem Vorfall. Laut seinem Nachbarn rief der vermeintlich Drogensüchtige mehrfach nach Hilfe in seiner Wohnung, bevor er mit 2 Schüssen erschossen wurde.

Tötung in #Leipzig #Paunsdorf: Seine Wohnung soll durch ein Fenster gestürmt, gleichzeitig die Wohnungstür aufgebrochen worden sein durch die “Spezialeinheit für lebensbedrohliche Einsatzlagen” der #Polizei #Sachsen. Dabei soll er ein Messer in der Hand gehabt haben.

Nach momentanen Infos zur Tötung in #Leipzig #Polizei #Sachsen sieht es nach einem weiteren unnötigen Polizeieinsatz aus, dessen Folge die Erschießung eines Menschen, angeblich mit Messer, in psychischer Akutlage ist. Die Liste genau solcher Fälle ist lang.

Solche sozialen Konflikte dürfen nicht mehr durch die Polizei bearbeitet werden! Wir brauchen psycho-soziale Krisenreaktionsteam, die Situationen deeskalieren, anstatt Menschen zu töten! Es braucht unabhängige Aufklärung & Konsequenzen! #sozialeSicherheitstärken #AbolishThePolice

Natürlich darf bei der Berichterstattung zur Tötung durch die #Polizei #Sachsen in #Leipzig #Paunsdorf auch nicht der Platz für die #Polizeigewerkschaft (hier Pfalzgraf DPolG) fehlen, die die beteiligten Täter beweint und Taser fordert. Hetzblatt BILD gibt dieser Copaganda Raum.

Die @Interjugend#Leipzig ruft für Montag, 12.9.22, Abend zu einer Demo wegen dem am 7.9.22 von der Polizei in #Paunsdorf Getöteten auf. Aufklärung, Konsequenzen und #AbolishThePolice!

18:00 an der Haltestelle Ahornstraße, danach laufen wir gemeinsam in den “Grünen Bogen” in Paunsdorf.”

Polizei & Obdachlosigkeit am Leipziger Hauptbahnhof (8.8.21)

Ein sehr guter Beitrag (https://www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2021/08/am-rande-der-gesellschaft-wie-obdachlose-vom-hauptbahnhof-vertrieben-werden-404181) über das Vorgehen der Polizei gegen obdachlose Menschen am Hauptbahnhof Leipzig. Solidarisiert euch mit Menschen, die von der Polizei kontrolliert und stigmatisiert werden, bietet eure Unterstützung an!

Warum wir das Problem klassistischer und autoritärer Polizeiarbeit durch Reformen nicht lösen können, im Thread (https://twitter.com/copwatch_le/status/1424340030345162753).

Bestehende soziale Probleme wie Obdachlosigkeit oder Abhängigkeiten werden nicht auf Missstände in der Gesellschaft zurück geführt und folglich auf einer sozialen Ebene gelöst, sondern autoritär bearbeitet. Dadurch wird die Aufgabe in der Regel der Polizei zugeschrieben. Es werden dafür verschiedene Methoden angewandt: Verdrängung durch Kontrollen & erniedrigende Behandlungen, Kriminalisierung & Bestrafung, städtebauliche Maßnahmen (klassische Musik am Eingang vom Hbf) sowie durch Privatisierung öffentlicher Räume. Wie das in der Praxis aussieht zeigt der Artikel sehr gut:

„Doch wie kann solch eine massive Vertreibung gerechtfertigt werden? Marilu, eine Mitarbeiterin der Bahnhofsmission, erklärt: ‚Zum einen kann die Polizei am Hauptbahnhof verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Zum anderen erteilt die Security von der Deutschen Bahn und den Promenaden den Personen Hausverbote, die dann von der Polizei durchgesetzt werden.‘“

Die angesprochenen verdachtsunabhängigen Kontrollen dienen als rechtliches Werkzeug, um gegen „unerwünschte“ Menschen vorzugehen und sind so ein Einfallstor für diskriminierende Maßnahmen, die auch nicht selten in Polizeigewalt umschlagen. Schon oft wurde uns berichtet, dass PoC sich keine 5 min am Bahnhof aufhalten können, ohne kontrolliert zu werden. #stopracialprofiling

Dass vor allem Schwarze und Obdachlose Ziel polizeilicher Maßnahmen sind, liegt nicht immer am „bösen Willen“ der Beamt:innen, sondern kommt (auch) von einer langjährigen Institutionalisierung rassistischer und klassistischer Praxen. Dies wird klar, wenn man sich die Geschichte und Aufgaben der Polizei anschaut. „In Deutschland hat sich die moderne Polizei zum einen aus den Erfahrungen slave patrols, die insbesondere auch in den deutschen Kolonien in Afrika erprobt wurden, entwickelt. Aber auch die Londoner City Police, die im 19. Jahrhundert zur Bestrafung von Armuts- bzw. Elendskriminalität in der von Industrialisierung und Kapitalisierung gebeutelten Stadt geschaffen wurde, ist ein wichtiger Legitimationsstrang. In der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik wurde die Polizei unter militärischem Vorzeichen formalisiert. Die Strukturprinzipien der Polizei, Rassismus, Klassismus, Militär und folglich auch Antikommunismus, wurden unter den Nationalsozialisten zu einer allumfassenden Organisation zur Verwaltung der Gesellschaft pervertiert, die auch zuständig für die Shoa war. Die Aufspaltung der Bevölkerung in “gute” und “schlechte”, also zu Beschützende und Auszugrenzende, zu Bestrafende oder zu Vernichtende, ist ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit, der sich – wenn auch nicht in dieser unvergleichlichen Intensität – bis heute fortsetzt.“ https://copwatchleipzig.home.blog/abolish-the-police/

Wir fordern daher kurzfristig: die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen, #HousingFirst, ein Ende der Privatisierung von öffentlichen Räumen zu reinen Konsumzwecken und der menschenverachtenden Abwertung & Verdrängung von Menschen (auch durch die @db_de)!

Im Übrigen: #AbolishThePolice & #AbolishCapitalism

Privacy is not a crime

Unseren Text zum Vorhaben der EU, Generalschlüssel von Messengerdiensten hinterlegen zu wollen, findet ihr hier: https://copwatchleipzig.home.blog/2020/12/22/privacy-is-not-a-crime/

Aktualisierung des „Bundespolizeigesetzes“ – Einigung der GroKo

Wichtigste Punkte der Einigung über das neue Bundespolizeigesetz stehen fest. Auf einen Blick:

1. Annäherung an Rechte der Nachrichtendienste:

* verdachtsbasierte Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der Bundespolizei:

→ Anwendung von Schadsoftware bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung („Staatstrojaner“), v.a., um Messenger auszulesen

→ „eingeschränkt“ auf Menschenhandel und „Schleuserkriminalität“

2. Annäherung an Rechte der Landespolizei:

* Strafverfolgung bei unerlaubtem Aufenthalt

* Recht, Platzverweise zu erteilen und Blutproben nehmen zu lassen

* gewinnt Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen und Laserpointern

3. Kritik:

* geringe Eingriffsschwelle – bei Verdacht – Tendenz: anlassloser Gebrauch möglich

* Mangel an Kontrolle und Transparenz beim Einsatz des Staatstrojaners

* Zugriffsrechte werden gewährt, bevor klar ist, wie diese parlamentarisch oder rechtlich kontrolliert werden können

* Quellenschutz von Journalist*innen (auch Polizist*innen-Whistleblower)

* Beamt*innen in den betreffenden Nachrichtendienste und in der Bundespolizei sind nachweislich in rechte Untergrund-Netzwerke involviert. Strukturelle Konsequenzen und politische Aufklärung gibt es bislang kaum. Auch diese Beamt*innen bekommen nun u.U. mehr Selbstständigkeit in Kontrolle und Überwachung.

* Aus den Erfahrungen von zentralisierter Polizei im NS-Deutschland und der maßgeblichen Beteiligung der deutschen Polizei an der Shoa heraus, wurde im Grundgesetz Polizeirecht als Kernstück für Föderalismus verankert. Die neuen Kompetenzen der Bundespolizei untergraben diese historische Entscheidung prinzipiell und ragen in die Zuständigkeiten der Bundesländer hinein.

* Sicherheitspolitik gewinnt mit dem neuen Gesetz und den Beschlüssen der letzten Jahre zur Aufrüstung und Militarisierung der BuPo noch mehr autoritäre Kontinuität

* Kompetenzüberschneidungen von BuPo mit BKA und Landespolizeien → befördert noch mehr Konkurrenz und Geheimniskrämerei zwischen den einzelnen Polizeiverbänden von Bund und Ländern

Politische Einordnung:

Der Prozess – Die Deals von SPD und CDU:

Wenn Regierungskoalitionen in der Berliner Republik über Gesetzesentwürfe streiten, sind Sachlagen die eine Seite jener Verhandlungen. Archaische Tauschhandel der Koalitionsparteien mit ihren jeweiligen Forderungen sind andererseits Alltag der Entscheidungsfindung. Auch geheimdienstliche Neu-Regelungen wurden in die Verhandlungen zum Bundespolizeigesetz mit-einbezogen.

So sieht der Deal konkret aus:

Eine überfällige, aber zweifelhafte „Rassismus-Studie“ in der Polizei, die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz und die „Erwähnung von Kindergrundrechten“ im Gesetzesentwurf – die SPD bekommt demokratische Selbstverständlichkeiten mit etwas Symbolgehalt von der CDU gewährt. Für ihre Zustimmung zur weitreichenden Telekommunikationsüberwachung von Messengern und Mails durch Bundespolizei, BND, VfS und MAD. Chapeau, SPD.

Was heißt das für die Akteur*innen?

Die SPD rühmt sich, „hartnäckig“ und erfolgreich „verhandelt“ zu haben. Die Union bezeichnet das Gesetz als ‚Wertschätzung gegenüber der Bundespolizei‘. Im Angesicht einer jeden Privatssphäre und der tiefen Durchsetztheit von Polizei, Militär und Geheimdiensten mit rechtsradikalen Akteur*innen bedeutet das Gesetz jedoch einen Anstieg des Risikos für Leib und Leben von Linken, Liberalen, humanistischen Konservativen und/oder v.a. migrantifizierten Menschen. Seda Basay-Yildiz, anderen Betroffenen der Drohschreiben des NSU2.0 oder den Menschen auf den Todeslisten im Hannibal-Komplex dürfte die Einigung als eine gelten, die ihre Sicherheit ungleich mehr gefährdet. Den seit Jahren nach rechts shiftenden großen Polizeigewerkschaften reichen die neuen Beschlüsse nicht aus.

Autoritarisierung:

Dieses Gesetz ist zugleich Ergebnis von und Katalysator für autoritäre Entwicklungen in Sachen Grenz- und Sicherheitspolitik. Es ist im weiteren Sinne ein legitimierender parlamentarischer Beitrag zum Raumgewinn konservativer und rechtsradikaler Werte und Akteur*innen in der europäischen und bundespolitischen Landschaft.

Studie zu Rassismus und Rechtsextremismus bei der sächsischen Polizei (26.7.2020)

Solidarische Grüße an alle Betroffenen von #racialprofiling #Opernplatz in #ffm. Ihr seid nicht allein!Forderunen an die polizei sachsen

Im Gegensatz zum LPolPräs und PolPräs #Dresden, hält IM #WöllerRücktritt eine Studie Racial Profiling in #Sachsen nicht für nötig, denn „Rassistisch profilierte Personenkontrollen finden bei der sächsischen Polizei nicht statt“ (PolSprecher Ziehm).
Eine Aussage, die an Arroganz und Falschheit kaum zu übertreffen ist und genau das Problem offenbart, vor dem sie sich verschließen: dass Rassismus – die Abwertung, Ausgrenzung und Ausbeutung anderer im Allgemeinen, People of Color im Spezifischen – elementarer Bestandteil unserer kapitalistisch organisierten Gesellschaft ist. Das Eingestehen und die konsequente Ausmerzung von Diskriminierung würde den Zusammenbruch des Systems bedeuten, welches die Polizei (mit Gewalt) zu stabilisieren hat.

Wir sagen, Racial Profiling, andere diskriminierende Praktiken und Polizeigewalt sind alltäglich; wir sehen es jeden Tag und bekommen zahlreiche Berichte. Eine unabhängige und professionelle Studie muss es geben, ebenso eine Einstellungsforschung zu Rechtsextremismus innerhalb aller sächsischen Sicherheitsapparate!

Warum verwehrt sich die sächsische Staatsregierung einer solchen Überprüfung, wo doch Rassismus unbestreitbarer Teil unserer gesellschaftlichen Strukturen ist und die Polizei sich selbst ja so gern (und nicht zutreffender Weise) als „Spiegel unserer Gesellschaft“ sieht?
Man hat natürlich Angst vor den erwartbar katastrophalen Ergebnissen, die dazu führen würden, dass sich Kritik an der Polizei noch verstärkt und vielleicht sogar Reformen anstehen könnten, die tatsächlich was verändern. Als offizielle Begründung sucht man sich jedoch was anderes aus:

„Die Beschwerden lagen demnach in den vergangenen vier Jahren ‚im unteren zweistelligen Bereich‘ und erwiesen sich ‚nach näherer Prüfung allesamt als unbegründet.‘ Vor diesem Hintergrund werde gegenwärtig kein Bedarf einer wissenschaftlichen Untersuchung im Freistaat Sachsen gesehen, führte Ziehm aus.“ https://www.deutschlandfunk.de/racial-profiling-wie-die-bundeslaender-zu-seehofers-nein.2852.de.html?dram:article_id=480150

Der Grund, warum nur so wenige Fälle gemeldet werden, ist, dass die Beschwerdestelle nicht unabhängig von der Polizei ist. Dies war eine zentrale Forderung bei der Verabschiedung des neuen #sächsischen #Polizeigesetz @polizeigesetzstoppen, die – wie alle anderen – nicht erfüllt wurden.

Wir und andere Beratungsstellen raten nicht zu einer Anzeige. Zum einen, weil die Anzahl der als „unbegründet“ eingestuften Verfahren überaus hoch ist und somit kaum Erfolg verspricht – sind es doch nur freundliche Nachfragen bei den „Kollegen“. Echte Ermittlungsbefugnisse oder eine kritische Distanz gibt es bei der Beschwerdestelle nicht. Andererseits besteht die Gefahr sich selbst Repression auszusetzen. Eingeleitete Strafverfahren gebe es in den letzten zwei Jahren laut Antwort der Staatsregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN1 nicht, doch sind uns Fälle bekannt, in denen dies zu Gegenanzeigen geführt hat. Ausführlich weiter unten (Polizeiarbeit Aktuell).

Die Notwendigkeit für die Unabhängigkeit einer Beschwerdestelle (auch für Polizist*innen, die anonym Fehlverhalten ihrer Kolleg*innen anzeigen wollen) wurde von zahlreichen anderen Staaten erkannt, da Gewaltenteilung (check-and-balances) grundlegender Bestandteil von Demokratien ist. Daher wurde Deutschland auch schon vom @EGMR, dem UN-Menschenrechtsausschuss, der EU und Menschenrechtsorganisationen wie @Amnesty aufgefordert, solche einzurichten.2 Doch die Polizei- und Obrigkeitshörigkeit in Deutschland unterbindet solche kritischen Auseinandersetzungen.

Eine Studie zu #Rassismus und #Rechtsextremismus in der #Polizei ist also unerlässlich!
Dass auch das Problem der Selbstkontrolle der Polizei nicht erkannt ist, zeigt diese kleine Logikübung: „Wer kein Vertrauen habe, solle Schwierigkeiten mit der Polizei immer zur Anzeige bringen oder bei der Beschwerdestelle einreichen“ (https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresden-Polizeichefs-aeussern-sich-zu-Racial-Profiling-Rassismus-und-Kennzeichnungspflicht)

so LPolPräs Kretschmar bei einer Diskussionsveranstaltung in #Dresden zur Debatte (ganze VA: https://www.youtube.com/watch?v=FIpigyIyxOY).

Eigentlich würden wir uns lieber anderen Problemen zuwenden, statt ständig Selbstverständlichkeiten in einer rechtsstaatlichen Demokratie einzufordern. Aber das nicht mal grundlegendste Reformen und Forschung von „der Mitte“ + Rechts zugelassen wird, zwingt uns leider immer wieder zu realpolitischen Interventionen.

1edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=109&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

2https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Unabhaengige_Polizei_Beschwerdestellen.pdf

Gebührenordnung der Bundespolizei (7.5.2020)

Die Gebührenordnung der #Bundespolizei gibt den Beamt*innen noch mehr Möglichkeiten gegen diejenigen vorzugehen, die sowieso schon als „gefährlich“ markiert sind: (linke) Demonstrierende, Fußballfans, Obdachlose, PoC, Prekarisierte, solidarische Menschen, die Maßnahmen begleiten. Es verschärft damit die sozioökonomische Situation strukturell benachteiligter Gruppen. Wir sprechen schon länger von solchen autoritären Instrumenten zur Bearbeitung sozialer Probleme. Hier mit erzieherischem Anspruch und gerechtfertigt durch steuerrechtliche Erwägungen.
Hintergrund: https://jungle.world/artikel/2020/18/repression-als-dienstleistung

Die neue Leipziger Polizeiverordnung (17.4.2020)

Die Kommunen als Ortspolizeibehörden, wie die Stadt Leipzig, sind berechtigt Rechtsverordnungen für die Polizei zu erlassen. Dies ist ein gern benutztes Mittel der Ordnungsbehörden, um auch diejenigen Verhaltensweise unter Strafe zu stellen, die es nicht bis ins Strafgesetzbuch oder Ordnungswidrigkeitengesetz „geschafft“ haben, um lokalen Besonderheiten oder politischen Vorstellungen des städtischen Lebens gerecht zu werden. Dazu zählen typischerweise Regelungen zur Nachtruhe, der Benutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Straßenmusik, Leinenpflicht für Hunde oder auch, vor allem für Aktivist*innen interessant, das gute alte Verbot von „Wildplakatieren“ oder Stickern.

Es gibt nicht sehr viele Veränderungen im Vergleich zur alten PolVO, aber man merkt zumindest eine leichte linke Tendenz durch bspw. die Streichung des Übernachtungsverbots im öffentlichen Raum, die AfD hielt diese Entkriminalisierung von obdach- bzw. wohnungslosen Menschen, wenig überraschend, nicht für nötig. Das Verbot des „aggressivem Bettelns“ wurde auch gestrichen – denn dieses ist schon im StGB strafbewehrt.

Auch zeigt der Druck der Umweltschutzbewegung Wirkung: mit einem Verbot von Einweggrills und dem Wegwerfen von Zigarettenstummeln (Strafe künftig 50€), sowie der Erlaubnis umweltfreundliche Straßenkreide zu benutzen.

Zudem wurde es durch ein Inhaltsverzeichnis und sinnvollere §§-Aufteilung ein bisschen „benutzer*innenfreundlicher“ gemacht.

Die Polizeiverordnung ist zwar schon am 26.2.2020 im Stadtrat verabschiedet worden, tritt aber erst in Kraft, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde diese als rechtmäßig bestätigt hat. Dies wird noch eine Weile dauern, daher wurde eine befristete VO erlassen, die vom 12.4.2020 bis zum 11.5.2020 gilt.
(https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/, schade, dass dies der Stadt nicht mal eine Twittermeldung wert war)

Einen sehr zu empfehlenden Artikel im @Kreuzer 0420 zur Stadtratsdebatte wollen wir hier zur politischen Situation, in der die Verordnung beschlossen wurde, kurz zitieren:

„Oliver Gebhardt (Linke) eröffnet die Diskussion und wundert sich zunächst darüber, dass die CDU selbst keine Änderungsanträge in die Debatte eingebracht habe, ‚obwohl das Wahlkampfgetöse erhebliche Defizite im Bereich der Sicherheit auf kommunaler Ebene suggerierte.‘ Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt einige namhafte CDU-Politiker, wie der Bundestagsabgeordnete Jens Lehmann, schon nicht mehr anwesend. Sie waren bereits zum parallel stattfindenden Politischen Aschermittwoch ihrer Partei ins Ring-Café geeilt.“

Mehr muss man zum etaistischen Symbol- und Kulturwahlkampf von Wissenschaftsminister Gemkow kaum sagen.

Synopse (Vergleich alt und neu):

Weitere Medieninformationen: https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2020/04/Leipzig-hat-eine-neue-Polizeiverordnung-aber-das-Grundprinzip-bleibt-Verdraengung-328889

https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/neue-regeln-in-dieser-stadt-ist-es-ab-sofort-sehr-teuer–zigaretten-wegzuwerfen-36565694

Bericht der sächsischen Polizeibeschwerdestelle 2019 (29.3.2020)

Die Beschwerdestelle ist der Staatskanzlei (Landesregierung, Innenministerium) untergeordnet, wenn auch „weisungsfrei“. Wir halten jedoch weiterhin zivilgesellschaftlichen Beobachtung polizeilichen Handelns fest.
Selbst die grundlegensten Rechte Betroffener von polizeilichen Maßnahmen werden (bewusst) nicht eingehalten, wie bspw das Zeigen der Dienstausweise auf Verlangen. Auch diskriminierendes Verhalten ist alltäglich.
Bericht: „Da die Beschwerdestelle keine Ermittlungszuständigkeit im strafrechtlichen Sinne besitzt, werden Beschwerden, welche den Verdacht von Straftaten beinhalten, zur Bearbeitung an die zuständige Polizeidienststelle oder StA abgegeben.“ Daher wohl nur so selten (teilweise) begründet oder nicht aufklärbar (?)
#Korpsgeist
Und zum großen Kritikpunkt des Bündnisses #Polizeigesetzstoppen und #KeinPolizeigesetz am neuen #PVDG:
Unabhängigkeit sieht anders aus! Sachbearbeiterin ist Polizeihauptkommissarin, Leiter Ministerialrat, Referent Regierungsdirektor.
Außerdem kam es im Jahr 2017 zu folgendem Fall:
Der Journalist Marco Bras dos Santos verlangte den Dienstausweis einer Polizistin bei einer Demonstration in Heidenau 2017 (wir erinnern uns an die rassistischen Angriffe auf Geflüchtete). Diese zeigte ihm diesen nicht erkennbar, was unrechtmäßig ist.
Er erstattete Beschwerde bei der Beschwerdestelle und wurde danach deswegen selbst wegen angeblicher Verletzung des Kunsturhebergesetzes angezeigt. Hier fand also auch eine nicht mit dem Beschwerdesteller abgesprochene Weitergabe der persönlichen Daten statt.
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Beschwerde-ueber-saechsische-Polizisten-Beamte-erstatten-Anzeige
(leider ist der Text mit sehr viel unangebrachten Verständnis für polizeiliches Fehlverhalten gespickt)
Dies läuft dem Sinn und Zweck der Beschwerdestelle total entgegen. Wir können daher auch nicht empfehlen, sich bei der Stelle zu melden.Wir halten eine Meldung bei der Beschwerdestelle nur ausnahmsweise für sinnvoll und ungefährlich, wenn dir selbst nichts vorgeworfen werden kann.
Zum Beispiel wenn sie dich wegschickt, obwohl du Beistand einer kontrollierten Person bist oder wenn der Dienstausweis nicht auf Verlangen vorgezeigt wurde.

Grundsätzlich können sich Beamt*innen zwar jederzeit einen Vorwurf ausdenken, auch wenn er noch so absurd ist. Bei manchen Situationen ist dies jedoch einfacher möglich. Zum Beispiel ein Widerstandsvorwurf bei Gewalt durch die Polizei.

Die Polizei setzt sich einfach nicht mit ihren eigenen Fehlern auseinander und oder will sie beheben. Stattdessen schiebt sie lieber anderen (Beschwerdesteller oder auch Anzeigende von Polizeigewalt) die Verantwortung zu und will sie durch Kriminalisierung vor weiterer Kritik einschüchtern.
Diese fehlende Fehlerkultur ist hoch gefährlich für Bürger*innenrechte und Demokratie.
Der ganze Bericht: https://www.sk.sachsen.de/download/jahresbericht-2019-beschwerdestelle-polizei.pdf
Medienbericht:
https://www.mdr.de/sachsen/beschwerden-polizei-sachsen-buerger-innenministerium-100.html
neue gesetzliche Grundlage: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18193-Saechsisches-Polizeivollzugsdienstgesetz-#p98 (Inkrafttreten des neuen PVDG am 1.1.2020).
English:

Report of the Saxon Police Complaints Office 2019 (29.3.2020)

The Complaints Office is subordinate to the State Chancellery (state government, Ministry of the Interior), but „instruction-free“. However, we continue to hold civil society observation of police actions.
Even the most basic rights of those affected by police measures are (deliberately) not respected, such as the showing of service cards on request. Discriminatory behavior is also commonplace.
Report: „Since the complaints office has no investigative competence in the criminal law sense, complaints that contain suspicions of criminal offenses are handed over to the responsible police station or prosecutor’s office for processing.“ Therefore probably only so rarely (partially) substantiated or not resolvable (?)

And to the big criticism of the alliance #Polizeigesetzstoppen and #KeinPolizeigesetz on the new #PVDG:
Independence looks different! Clerk is police chief commissioner, head ministerial councilor, referent government director.
In addition, in 2017, the following case occurred:
The journalist Marco Bras dos Santos demanded the service card of a policewoman at a demonstration in Heidenau in 2017 (we remember the racist attacks on refugees). The latter did not show him this recognizably, which is unlawful.
He filed a complaint with the complaints office and was subsequently himself reported for alleged violation of the Art Copyright Act. In this case, therefore, personal data was passed on without the consent of the complainant.
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Beschwerde-ueber-saechsische-Polizisten-Beamte-erstatten-Anzeige
(unfortunately, the text is peppered with a lot of misplaced understanding for police misconduct)
This runs totally counter to the purpose of the complaint office. Therefore, we cannot recommend reporting to the office either.

We consider a report to the complaints office to be useful and harmless only in exceptional cases when you yourself cannot be accused of anything.
For example, if they send you away even though you are an assistant to a person being checked, or if you do not show your service ID upon request.

In principle, officers can make up an accusation at any time, even if it is absurd. In some situations, however, this is easier to do. For example, an accusation of resistance in the case of violence by the police.

The police simply do not deal with their own mistakes and or want to fix them. Instead, it prefers to shift responsibility to others (complainants or even those reporting police violence) and wants to intimidate them from further criticism by criminalizing them.
This lack of reflection- culture is highly dangerous for citizens‘ rights and democracy.

Kommentar zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 (24.3.2020)

Ein Thread zur heute veröffentl. #PKS2019 Zu beachten ist, dass die Zahlen eher Ausdruck des Anzeigeverhaltens bzw. Kontrollintensität der #Polizei ist, als tatsächlich stattfindende Kriminalität. Eine sozialwissenschaftliche und kriminologische Einordnung ist zusätzl. notwendig.

Kurze Hardfacts: Kriminalität insgesamt weiterhin rückläufig. Dreiviertel der Tatverdächtigen sind männlich. Knapp 40% der Opfer sind weiblich. Über 90% der Opfer von sexualisierter Gewalt sind weiblich.

Neu ist die gesonderte Erfassung von Messerangriffen, ein Resultat des rassistischen Diskurses über „gewalttätige Ausländer“ und „Messermigranten“. Auch auf der #Eisenbahnstraße eine gängige Erzählung und Legitimation zur Einführung der #WVZabschießen.

(in diesem Text gut analysiert: https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Expertise_Hestermann_Herkunft_von_Tatverdaechtigen_in_den_Medien.pdf)

Straftaten im Zsmh. mit #Cannabis immer noch auf hohem Niveau mit 225.120 Fällen im Jahr 2019. Absolut überflüssig. Vielleicht nicht mehr lange: Jugendrichter Müller erhob 2018 eine konkrete Normkontrolle vorm Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Das Erschleichen von Leistungen (Fahren ohne Ticket) wird akribisch angezeigt. 200.901 Fälle 2019. Wie wäre es denn, einen kostenlosen ÖPNV einzurichten und den Straftatbestand zu streichen? Hier geht es vor allem um gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten am sozialen Leben.

Die Anzahl der Straftaten gegen die Polizei ist wesentlich zurück gegangen. Hingegen kann den Zahlen der jeweiligen Deliktsart entnommen werden, dass statt Körperverletzung häufiger auf den tätlichen Angriff zurück gegriffen wird, was zu einer deutl. höheren Strafandrohung führt.

Der ganze Bericht: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2019/pks2019ImkBericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Kompetenzzentrum Ost in Leipzig (17.3.2020)

Das neue „Überwachungszentrum Ost“ in #Leipzig für präventive (SächsPVDG) oder repressive #TKÜ (StPO): 5 Bundesländer legen ihre technische&organisatorische Infrastruktur zusammen. #Datenschutz & #Rechtsstaat liche Kontrolle wohl eher schwierig.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Telekommunikationsueberwachung-das-polizeiliche-Kompetenzentrum-und-der-Datenschutz-4682401.html?seite=all

Bodycam Studie Sachsen

n der neuen @cilip gibt es einen Text von Florian Krahmer (@krhmer) über eine sächsische Studie der Polizeihochschule zu #Bodycams. Im neuen PolG ist der Einsatz erlaubt, um Polizist*innen oder Dritte durch den abschreckenden Effekt zu schützen. Doch sind Bodycams wirklich geeignet (und damit verfassungsmäßig), um Gewalt (nicht von der #Polizei ausgehend!) zu verhindern? Spoiler: Nein. Bodycams sind weder zur Gefahrenabwehr geeignet, noch angemessen.

Auswertung ergibt, dass es zu einem Rückgang an Straftaten gibt. Aber es gibt genügend Anlass, an der Interpretation „Bodycams wirken!“ zu zweifeln:

Kritik an der Methode:

1. Intransparenz bzgl. „singulärer Besonderheiten“ (welche Daten wurden aus der Berechnung rausgehalten aufgrund von atypischen Ereignissen)

2. Vergleich zwischen Delikten an „gefährlichen“ (mit Bodycams) und „normalen“ Orten(ohne Bodycams), obwohl klar ist, dass die Kontrolldichte an sog. „gefährlichen Orten“ größer ist und es damit automatisch zu mehr Delikten kommt

3. Studie diente (nach Aussagen des #SMI) nicht vordergründig zur Untersuchung der präventiven Wirkung (Geeignetheit der Maßnahme), sondern eher der Frage, welcher Gerätetyp angeschafft werden soll

Interessant und verwertbar ist jedoch die Befragung der Beamt*innen: fast die Hälfte meint, ein gewünschter präventiver Effekt sei nicht eingetreten, ein nicht unerheblicher Teil meint sogar, dass es sich negativ auf die Eigensicherung auswirke.

Polizei & Gewalt & Corona

Never trust a cop.

Auch bzw. erst Recht nicht in Zeiten von Corona.

Uns erreichte eine Presseanfrage, was Situationen diskriminierender Polizeikontrollen sind und wo die Polizei ihre Befugnisse übertritt. Unser Antwort veröffentlichen wir heute.

Situationen diskriminierender Polizeikontrollen:

Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen sind normalerweise, aus gutem Grund, nur sehr eingeschränkt möglich, wie beispielsweise an „gefährlichen Orten“. Durch die Ausgangsbeschränkung ist das Anhalten, Befragen und Feststellen der Identität im Prinzip überall möglich, da bereits der Aufenthalt außerhalb der Wohnung eine „Störung der öffentlichen Sicherheit“ und damit gefahrenabwehrrechtliche Eingriffsbefugnis für die Polizei ist. Doch da, wo verdächtiges bzw. kriminalisiertes Verhalten nicht als Grundlage für polizeiliches Einschreiten gilt, wird an Aussehen der Person angeknüpft, da irgendeine Art von profiling („kriminalistische Erfahrung“) angesetzt werden muss, um eine Auswahl an zu Kontrollierenden zu treffen.

Diskriminierende (bewusste oder unbewusste) Stereotype, wie rassistische und klassistische Einstellungen, gibt es in unserer Gesellschaft, eben auch, bzw. aufgrund von täglichem Umgang mit bestimmten „Problemgruppen“ und einer starken „Feinbildentwicklung“ sogar verstärkt, in Polizei. Institutioneller Rassismus, und racial profiling als dessen tägliche Praxis, stellen nicht hinreichend erkannte und bearbeitete Probleme dar. So lässt sich vereinfacht sagen, dass dort, wo die Polizei viel Ermessen hat, diskriminierende Kontrollen am häufigsten auftreten.

Dies ist vor allem in Hinblick auf die Corona-VO hoch problematisch. Es gibt viel zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und eine unklare Rechtslage, bei der für Laien und nicht Deutsch-Muttersprachler*innen kaum ersichtlich ist, welches Verhalten richtig oder falsch und damit strafbewehrt ist. Selbst Volljurist*innen ringen hier nach Antworten, Verwaltungsvorschriften von Polizeipräsidenten müssen zurück genommen werden, weil sie falsch sind.

Eine eigenmächtige, willkürliche und für Betroffene von polizeilichen Maßnahmen ungünstige Auslegung gefährdet die Grund- und Freiheitsrechte, zumal Rechtsschutz für – vor allem von sozialer Ausgrenzung Betroffener – kaum gewährleistet ist.

Zudem hängt die schnelle Verabschiedung und das Inkrafttreten der Maßnahmen diejenigen ab, die kein social media nutzen oder nicht über Zugang zu Informationen oder Communities verfügen. Fehlendes Wissen über die eigene Rechte und Grenzen polizeilicher Maßnahmen führen zu noch mehr Verunsicherung.

Die Verordnungen zur Ausgangssperre orientieren sich an einer heteronormativen Kernfamilie, die alternative Lebensmodelle vernachlässigt und keine Regelungen für Menschen vorsieht, die nicht Zuhause bleiben können, weil sie keines haben. Besonders Geflüchtete (und damit meist auch von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Betroffene) in zentraler oder dezentraler Unterbringung, Prekarisierte in beengten Wohnverhältnisse, sowie Obdach- und Wohnungslose trifft es hier schwer.

Hier wird von der Landesregierung „Augenmaß“ gefordert, aber auch das ist nur wieder ein großer Handlungsspielraum für die Polizei, die je nach Laune oder politischer Einstellung entscheiden kann, wer weggeschafft oder mit einer Geldstrafe belegt wird. Menschen, die jetzt schon am/unterm Existenzminimum leben, werden so noch weiter in ihrer Existenz bedroht. Wie sollen sie die Bußgelder bezahlen?

Hinzu kommt, dass es, aufgrund von schlechten Erfahrungen, kaum Vertrauen von obdach/wohnungslosen Menschen in Polizei gibt. Das selbe trifft auf rassistisch Diskriminierte und Geflüchtete zu. Einfache Kontrollen eskalieren da oft. Aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten oder auch, weil Polizist*innen keine gute Ausbildung im Umgang mit psychisch instabilen Menschen und Drogennutzer*innen haben.

Darüber hinaus werden auch Alternative, Linke und Drogenkonsument*innen, bzw. so von den Beamt*innen Eingeordnete, häufig Ziel von verdachtsunabhängigen Kontrollen. Gerade die sächsische Polizei hat viele konservative, rechte, rechtsextreme Beamt*innen und eine fehlende Fehlerkultur, in der solches Verhalten kritisiert und reflektiert würde. Ein dahingehendes profiling-Verhalten wurde auch schon in Dresden und Leipzig dokumentiert.

Auch ist zu erwarten, dass sich Frauen und Kinder, als häufigste Betroffene von häuslicher Gewalt, in den öffentlichen Raum flüchten. Auch hier besteht die Gefahr, dass Beamt*innen aufgrund fehlender Expertise oder sozialer Kompetenz ein angemessenes Verhalten und Hilfe in dieser Situation missen lassen werden. Zwar stellt dies einen trifftiger Grund im Sinne der Verordnung dar, der Schutz von Leib und Leben, aber hier liegt das Problem an den nicht weiter definierten bzw. definierbaren Begriffen des „Glaubhaftmachens“ des trifftigen Grundes.

Überschreitung der polizeilichen Befugnisse:

Die „gängigen“ rechtswidrigen Handlungen der Polizei bei Coronakontrollen sind unseres Wissens nach auch die gleichen, wie bei allen anderen Kontrollen. Der Dienstausweis wird auf Verlangen nicht gezeigt (in Sachsen Pflicht aufgrund fehlender Kennzeichnung der Beamt*innen), das Beistandsrecht ( § 14 IV 1 VwVfG) wird nicht gewährt.

Eine diskriminierende Auswahl (vor allem bei verdachtsunabhängigen Kontrollen oder vielen Verdachtsmomenten wie bei der Corona-AV/VO vgl. oben) von zu kontrollierenden Personen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sowie gegen das AGG und internationale Verträge zum Menschenrechtsschutz.

Bezüglich der Corona AV/VO war zu beobachten, dass die Personalien von Personen aufgenommen werden, obwohl offensichtlich kein Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen vorliegt: bspw. angeblich 5 km von Wohnort entfernt sein, ein Schild mit politischer Aussage tragen sei kein Spazieren, allein auf Bank/Wiese zu sitzen – all dies sei ein Verstoß. Dabei ist jedoch anzumerken, dass diese Missverständnisse vor allem von unklaren und unbestimmten Verordnungen bzw. Allgemeinverfügungen herrühren und weder Bürger*innen, noch Polizist*innen eine genaue Auslegung haben.

Auch gab es Berichte von Gewaltanwendung obwohl diese vollkommen unnötig und damit unverhältnismäßig und verfassungswidrig ist. Die fehlende Rechtsschutzmöglichkeit gegen Polizeigewalt sei hier nur erwähnt.

Es ist uns auch berichtet worden, dass Menschen Anzeigen wegen Verleumdung oder Beleidigung bekommen haben, weil sie der Polizei in Polizeikontrollen eine rassistische Motivation unterstellt haben. Dies grenzt schon fast an Straftatbestand der falschen Verdächtigung, dient aber vor allem dazu Polizeikritiker*innen und solidarische Menschen von ihrer Intervention abzuhalten und einzuschüchtern. Keinerlei Kritik am eigenen Handeln zuzulassen, ist zudem Ausdruck einer autoritären und demokratiefeindlichen Tendenz im Sicherheitsapparat. Dieses Verhalten ist vor allem auf die fehlende Fehlerkultur bei Polizei zurückzuführen.

 Außerdem:

Coronatagebuch der Inneren Sicherheit:

Corona-Epidemie: Tagebuch der Inneren Sicherheit

FAQs zu den autoritären Maßnahmen:

https://freiheitsrechte.org/corona-und-grundrechte/

Initiative von Sachsens Demokratie zur Meldung von Polizeigewalt:

Die Polizei während Corona kontrollieren

Das Coronavirus greift nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch unsere Gesellschaft an. Die Polizei hat während dieser Krise noch mehr Rechte als zuvor erhalten. Berichte über polizeiliches Fehlverhalten tauchen nun vermehrt in sozialen Netzwerken auf. Mit weniger Menschen auf den Straßen haben wir noch weniger Möglichkeiten, aggressives Verhalten der Strafverfolgungsbehörden zu kontrollieren und uns dagegen zu wehren.

Um die Polizeigewalt auf den Straßen Dresdens zu kontrollieren und zu bekämpfen, haben wir in Sachsens Demokratie die Initiative „Kooperation gegen Polizeigewalt“ ins Leben gerufen. Bei den Protesten gegen das neue Polizeigesetz in Sachsen gab es klare Forderungen nach einer unabhängigen Stelle, um Polizeiarbeit zu kontrollieren. Diese Forderung wurde von der Regierung ignoriert, so dass wir beschlossen haben, eine eigene Initiative ins Leben zu rufen, welche Informationen sammelt und, wo möglich, rechtlich gegen Polizeigewalt vorgehen wird.

Da es im Moment nicht möglich ist, sich persönlich zu treffen und zu besprechen, haben wir eine Möglichkeit geschaffen, Videos, Audios und Fotos von Polizeigewalt oder Fehlverhalten hochzuladen – https://kgp.notraces.net. Bitte bedenkt, dass unsere Ressourcen begrenzt sind und wir diesen Service nur für die Anzeige von Polizeibeamt*innen in Sachsen anbieten. Ihr könnt eure Daten anonym hochladen, aber wir wären euch sehr dankbar, wenn ihr uns unter kgp@notraces.net schreibt, wann, wo und was passiert ist.

Gemeinsam gegen Polizeiwillkür und -gewalt!
Kooperation gegen Polizeigewalt

Controlling police during Coronavirus times

Coronavirus is attacking not only our health but our society. Police got even more rights than before during this crisis. Reports of police misconduct are now popping up on social networks. With fewer people on the streets we have even less possibility to control and resist the aggressive behavior of law enforcement.

To control and fight back police violence on the streets of Dresden we in Sachsens Demokratie created the initiative „Cooperation Against Police Violence“. Within the protests against the new police law in Saxony there were clear demands on independent police control organization. Those demands were ignored by the government so we decided to create our citizen initiative that will collect information and where possible work legally against police violence.

As we can’t meet and talk to you right now we have created a possibility for you to upload videos, audios and photos of police violence or misconduct on the streets of our cities – https://kgp.notraces.net. Please take in consideration that our resources are limited and we provide this service only to report police in Saxon. You can do upload anonymously, but we would love if you can write us at kgp@notraces.net about when, where and what happened.

Keep up the struggle
Cooperation Against Police Violence