„Verfassungsschutz“ – Die Institutionalisierung des Rechtsextremismus in den neuen Bundes­ländern

Aufgenommen von Sören Kohlhuber

Unser Beitrag im Zine “Texte gegen die Nation”, verfasst im März 2020.

https://textegegendienation.noblogs.org/post/2020/09/13/verfassungsschutz-die-institutionalisierung-des-rechtsextremismus-in-den-neuen-bundeslaendern/

https://instagram.com/kollektivtextegegendienation?igshid=5l2v56worwp

Anlässlich der 30jährigen “Feierlichkeiten zur Deutschen Einheit” ist ein Sammelnband mit linksradikalen Aspekten bezüglich der sog. Wende entstanden, geschrieben vom kollektiv_textegegendienation sowie weiteren Gruppen wie „Keupstraße ist überall“, URA Dresden, dem Bündnis re:kapitulation und Einzelpersonen.
https://textegegendienation.noblogs.org/

Vor 30 Jahren wurde in den neuen Bundesländern der Inlandsgeheimdienst nach dem schon seit 1950 bestehenden westdeutschen Vorbild eingerichtet. Zum Jubiläum wollen wir daher noch mal auf die Rolle eingehen, die der Verfassungsschutz bei der Institutionalisierung des Rechtsextremis­mus spielt(e). An einigen Vorfällen in den Gründerjahren der Behörden wird deutlich, welche fatale politische Grundprämisse dieser Institution zu Grunde liegt, sodass die einzige Konsequenz für den Schutz der Verfassung die Abschaffung aller Verfassungsschutzbehörden sein kann.

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Bagatellverordnung Sachsen

Offener Brief an Justizministerin Katja Meier

PDF: Offener Brief BagatellVO Copwatch LE

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Meier,

in Sachsen gilt die Rundverfügung des Generalstaatsanwalts Hans Strobl vom 1. März 2019, wo­nach Baga­telldelikte konsequent anzuklagen sind. Wir fordern Sie auf, Frau Meier, von der Null-Toleranz-Linie ih­res Vorgängers Gemkow Abstand zu nehmen und dementsprechend den General­staatsanwalt anzuweisen, die interne Richtlinie zurückzunehmen.

Sie selbst haben die Einführung damals als „weitere[n] Schritt in der Repressionswelle der Staats­regierung“ bezeichnet.1

In diesem offenen Brief wollen wir zunächst unsere wesentlichen Kritikpunkte an der Begrün­dung der Rundverfügung aufzeigen und sodann die politischen und sozialen Folgen die­ser herausarbeiten.

Als Bagatelldelikte gelten Straftaten, die sich durch eine geringe Schuld oder geringes Unrecht aus­zeichnen und generell von geringer Bedeutung sind. Das sind typischerweise Fahren ohne Ticket (Erschlei­chen von Leistungen), Diebstahl geringwertiger Sachen, weniger schwere Beleidigungen, Besitz ge­ringfügiger Mengen Drogen sowie ausländerrechtliche Verstöße.

Generalstaatsanwalt Hans Stobl argumentiert2 zur Rechtfertigung der Maßnahme in einer Weise, die nicht nur die politische Intention und die Unverhältnismäßigkeit offen zu Tage trägt, sondern auch ein Missverständnis der Funktion des Strafrechts und der Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden zeigt.

Er beginnt seine Argumentation, indem er weiten Teilen der Bevölkerung den Eindruck attestiert, es geschehe nach der Begehung von Straftaten nichts und es gebe „rechtsfreie Räume“. Diesen „Ein­druck“ kann er jedoch nicht belegen. Er steht sogar in einem Widerspruch zu Umfragen, die dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in wissenschaftlicher Weise nachgehen.3 Es ist ein gän­giges Nar­rativ der Neuen Rechten oder der (Neo-)Konservativen, die eine fehlende Durchset­zungsfähigkeit des Staates suggerieren, um weitreichende Eingriffsbefugnisse für die Strafverfol­gungsbehörden zu er­möglichen. So ist die Maßnahme auch im Kontext des Wahlkampfes zum säch­sischen Landtag im selben Jahr zu sehen.

In einer Veranstaltung zu rechtspolitischen Gesprächen an der Universität Leipzig4 erwähnte Herr Strobl zu­dem ein Beispiel, das in der schriftlichen Fixierung der Begründung nicht aufge­nommen wurde: Polizisten hätten demnach keine Lust in ein Dorf zu fahren, um Strafanzeigen auf­zunehmen, wenn sie wissen, dass es „sowieso“ eingestellt werde. Ferner würden Ladenbesitzer bei Dieb­stahl oft überhaupt nicht erfahren, was mit den Tätern schließlich passiere. Dies zeigt sowohl ein Miss­verständnis von der Aufgabe der Polizei als Ermittlungsbehörde, als auch die Ungeeignetheit der Maßnahme, dem Sinn und Zweck des Strafrechts (Reduktion von Kriminalität durch Abschreckung) überhaupt zu dienen. Auch die Notwendigkeit ist wegen der allgemein sinkenden Kriminalität5 nicht indiziert.

Weiter führt er das Legalitätsprinzip ins Feld, wonach die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen verpflichtet ist, um die Notwendigkeit einer einheitlichen Verfol­gungspraxis zu begründen. Doch auch dies geht fehl, da zum einen die Durchbrechung des Prinzips ausdrücklich vorgesehen ist,6 zum anderen, weil die konsequente Verfolgung von Bagatellen aus rechtsstaatlicher Sicht nicht erforderlich ist. Zu Strafen stellt das „schärfste Schwert des Staates“, die ultima ratio, dar und soll gerade nicht extensiv für jede Art von deviantem Verhalten benutzt werden.

Zudem sollte es bei der Freiheit der Staatsanwaltschaft bleiben, in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob eine Anklage erhoben wird oder nicht. Die Stärkung der Autonomie der Staatsanwaltschaften wurde schließlich auch im Koalitionsvertrag für Sachsen vereinbart.

Außerdem wird in Sachsen generell mehr angeklagt bzw. mehr Strafbefehlsanträge gestellt als im bundes­weiten Durchschnitt.7 Der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, eine bundesweit einheit­lichere Anklagequote zu erreichen, wird durch die Verfügung konterkariert. Schließlich spricht die Überbelastung des Justizsystems dagegen.

Die individuellen und kollektiven sozialen Folgen einer konsequenten Abstrafung von Bagatellen können als verheerend bezeichnet werden. Zum einen muss Kriminalität allgemein und vor allem in Hinblick auf bestimmte Straftatbestände immer als Erscheinung sozialer Probleme betrachtet wer­den. Gerade die eingangs beispielhaft aufgeführten Paragraphen des Strafgesetzbuches verdeutli­chen, dass der Grund zur Verwirklichung von Tatbeständen nicht unbedingt eine böswillige Willens­richtung oder „kriminelle Energie“ ist. Stattdessen ist sie meistens das Resultat sozioökonomischer Verhält­nisse, die nicht selbstverschuldet, sondern strukturell bedingt sind. Menschen fahren nicht ohne Ticket oder klauen im Supermarkt, weil sie Spaß daran haben oder an einem „Kick“ interess­iert sind. Sie haben kein Geld zum Bezahlen und werden es auch zukünftig nicht „besser ma­chen“ können. Zumal die oft zu zahlenden zivilrechtliche Vertragsstrafen (im ÖPNV oder Laden) schon eine enorme finanzielle Belastung darstellen.

Im Bereich des Ausländerrechts verdeutlicht sich dies zudem durch die vermehrte Anklage von kaum zu umgehenden Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Dies geschieht neben der deutlichen Schlechterstellung bezüglich des Leistungsanspruches, der weit unter dem Existenzminimum liegt. Anträge auf Beiordnung einer Pflichtverteidiger*in werden abgelehnt, sodass die nicht Sprach- und Rechtskundigen einer Verurteilung kaum entgehen können. Die zusätzliche psychische und finanzie­lle Belastung ist Menschen, die aus existenzbedrohlichen Lebenssituationen nach Sachsen kommen, nicht zuzumuten.

So ergibt sich ein Teufelskreis aus Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen, die zu noch mehr Armut und Ausgrenzung der Betroffenen führen, und gerade bei Betrachtung der Rückfallquoten von Inhaftier­ten, noch mehr Kriminalität erzeugen. Beenden Sie diese Bestrafung von Armut und diskriminieren­der Ausgrenzung, die mit dem Anspruch, ein Sozialstaat zu sein, im Widerspruch steht!

Auch politisch wäre die Aufrechterhaltung ein fatales Zeichen. Es ist eine weitere autoritäre Maß­nahme, die symbolisch auf eine Stärkung des Staates und Demonstration von Handlungs-, hier Straffähigkeit, abzielt. Dies geht jedoch zulasten der Prinzipien des liberalen Rechtsstaates und schränkt Bürger*innen- und Freiheitsrechten unverhältnismäßigerweise ein. In diese Kerbe schlagen auch das neue sächsische Polizeige­setz oder die Einrichtung der Waffenverbotszone auf der Leipziger Eisenbahnstraße. Als Ministerin für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleich­stellung liegt es nun in Ihrer Verantwortung diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Wir fordern Sie daher auf, den Generalstaatsanwalt unverzüglich anzuweisen, die Rundverfügung zu widerrufen.

Des Weiteren fordern wir, dass Sie sich für Entkriminalisierung von Bagatellen, wie beispielsweise § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen), im Ausländerrecht oder Betäubungsmittelgesetz auf Bundesebene stark machen.

Darüber hinaus halten wir es für angebracht, eine Rundverfügung anzuregen, wonach alle Fälle von Körperverletzung im Amt ( § 340 StGB) konsequent zu verfolgen sind. Darin sollte auch festgelegt werden, dass nicht nach jeder dieser Anzeigen automa­tisch eine Gegenanzeige gegen die Anzeigesteller*innen wegen angeblichen Wider­stand oder tätlichem Angriff gegen Voll­streckungsbeamte u.a. (§§ 113, 114, 115 StGB) folgt.8

Mit freundlichen Grüßen,

Copwatch Leipzig

 

1 http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2019/justizministerverschaerfte-strafverfolgung-von-bagatelldelikten-weiterer-schritt-in-der-repressionswelle-der-staatsregierung/, zuletzt aufgerufen am 23.4.20.

2 Vgl. Hoven/Strobl/Kinzig, Null Toleranz – Bagatellen bestrafen, KiPoz 4/2019, S. 206 ff, zuletzt aufgerufen am 23.4.20 unter https://kripoz.de/2019/07/22/null-toleranz-bagatellen-bestrafen/.

3 So auch Kinzig in Hoven/Strobl/Kinzig, Null Toleranz – Bagatellen bestrafen, KiPoz 4/2019, S. 209 f.

4 Veranstaltet durch Prof. Dr. Elisa Hoven, https://medienstrafrecht.jura.uni-leipzig.de/rechtspolitische-gespraeche/.

5 PKS Sachsen 2019, https://www.polizei.sachsen.de/de/dokumente/Landesportal/PKSXJahresXberblick2019-637211865241225172.pdf., zuletzt aufgerufen am 23.4.20.

6 Antragsdelikte, Privatklagedelikte, Möglichkeit der Verfahrenseinstellung gem. § 153 StPO.

7 Kinzig in Hoven/Strobl/Kinzig, Null Toleranz – Bagatellen bestrafen, KiPoz 4/2019, S. 210.

8 Im Gegensatz zur Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Freistaates Sachsen zur einheitlichen Sachbehandlung von Straftaten gegen Amtstäger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Rettungskräfte vom 1. Mai 2018.

Evaluation der WVZ

Abschaffung der WVZ zum 15.3.21

 

Update, 19.2.2021:

Der Stadtrat Leipzig hat den OBM verpflichtet sich für die Abschaffung der Waffenverbotszone bei dem für die Entscheidung verantwortlichen Innenminister #WöllerRücktritt einzusetzen: Sollte die Evaluation bis zum 15.3.21 nicht vorliegen, mit sofortiger Wirkung, ansonsten bis zum 30.6.21.

https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2021/02/der-stadtrat-tagt-stadtraete-wollen-abschaffung-der-waffenverbotszone-375003

Update, 10.1.2021:

https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2021/01/Seit-wann-bestimmt-das-Leipziger-Ordnungsamt-die-Haltung-der-Stadt-zur-Waffenverbotszone-367599

Update, 4.9.2020:

Seit heute (3.9.2020) werden Fragebögen für Anwohnende zur Evaluation der Waffenverbotszone Eisenbahnstraße Leipzig verteilt. Darum hier Links für Hintergründe zur #wvzabschießen, Evaluation & unsere Kritikpunkte. https://copwatchleipzig.home.blog/zwischenbilanz/ https://copwatchleipzig.home.blog/evaluation-der-wvz/

Wir arbeiten gerade an einer kritischen Stellungnahme bzgl. der Fragebögen zur “Evaluation” der Waffenverbotszone Leipzig. Wir werden auch Flyer mit unseren Kritikpunkten zur WVZ an Anwohnende verteilen. Hier ausführlich, auch Englisch und Arabisch: https://copwatchleipzig.home.blog/einrichtung-der-waffenverbotszone/

English: As of today (3.9.2020), questionnaires for residents are being distributed for the evaluation of the so called Waffenverbotszone on Eisenbahnstraße, Leipzig. We are currently working on a critical statement regarding the questionnaires for the “evaluation” of the WVZ.

Here you find more information about our critique (also in English):
https://copwatchleipzig.home.blog/einrichtung-der-waffenverbotszone/ (+Arabisch عربى)

https://copwatchleipzig.home.blog/zwischenbilanz/

https://copwatchleipzig.home.blog/evaluation-der-wvz/

 

November 2019:

Wir haben mit dem Stadtrat Leipzig erwirken können, dass soziale Institutionen und die Anwohner*innen in den Evaluationsprozess mit einbezogen werden. Insbesondere soll dabei die Wahrnehmung von Rassismus und Klassismus Betroffenen berücksichtigt werden, da diese durch diskriminierendes Profiling (institutioneller Rassismus) öfter Ziel von polizeilichen Kontrollen und Kriminalisierung sind.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/waffenverbotszone-in-leipzig-der-verdacht-soll-untersucht.1001.de.html?dram:article_id=471137

“Insgesamt sollen bei einer Zufallsstichprobe 3000 Personen ausgesucht werden, die Fragebögen erhalten, teilte die Polizeischule mit. Dazu kämen zehn bis 15 Interviews mit ausgesuchten Experten. „Unser Ziel ist es, die Sichtweise der verschiedenen gesellschaftlichen Akteure in und um der Leipziger Eisenbahnstraße abzubilden, die mit der Waffenverbotszone in Verbindung stehen“, so Schöne.”

https://www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Evaluation-der-Leipziger-Waffenverbotszone-beginnt-im-Fruehjahr

 

Um unsere Kritik noch mal zu verbreiten, haben wir in vielen Briefkästen in der WVZ Flyer verteilt. Dabei haben wir insbesondere darauf hingewiesen, dass bei der Beantwortung der Fragebögen nicht nur die eigene Betroffenheit, sondern auch die Auswirkungen auf gesellschaftlich Margnalisierte und das Leben im Viertel, sowie die grundsätzliche Bedeutung immer mehr staatlicher Überwachungsinstrumente berücksichtigt werden soll.

 

Zum Ausdrucken:

Protest & Corona

English below

 

How to Protest – #LeaveNoOneBehind

 

Am 5. April soll es bundesweite Aktionen zur absolut überfälligen Evakuierung der Geflüchteten auf den griechischen Inseln und der Balkanroute geben.¹ Um andere hierauf aufmerksam zu machen, wird unter den Hashtags #LeaveNoOneBehind und #WirhabenPlatz zu einem solidarischen Spaziergang aufgerufen, das heißt es sollen in der Öffentlichkeit Schilder mit einem politischen Statement getragen oder auf dem Boden Spuren hinterlassen werden.

Damit sich alle beim Protestieren unter den aktuell besonderen Umständen sicher fühlen und auf mögliche Repressionen reagieren können, wollen wir von CopWatch Leipzig unsere Einschätzung der Rechtslage mit euch teilen und euch Tipps an die Hand geben.

Zu Beginn sei noch gesagt, dass die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 sehr ernst zu nehmen sind. Haltet Abstand, wascht eure Hände, schränkt physische Kontakte auf sehr wenige Menschen ein und bleibt, wenn möglich, zu Hause. Seid solidarisch mit Menschen aus Risikogruppen und denjenigen, die unterbezahlt, überarbeitet und ohne ausreichenden Schutz vor der Erkrankung gesellschaftlich notwendige Arbeit verrichten.

Klar ist aber auch, dass social/physical distancing Gefahren birgt. Nicht jede*r kann zu Hause bleiben. Es gibt Menschen, die zu Hause Gewalt erwartet, und manche Menschen haben kein zu Hause.

Lasst euch  von der aktuellen Situation nicht unterkriegen. Jeder alltägliche Widerstand ist ein Protest!

Das Folgende ist natürlich keine Gewähr für Repressionsfreiheit, sondern eher ein Versuch, das Repressionsrisiko zu verringern.

Versammlungsverbot

Wegen einer Allgemeinverfügung der sächsischen Landesregierung² sind Versammlungen momentan verboten. Dieses Totalverbot gilt wohl vorerst für alle Versammlungen, selbst wenn das Ansteckungsrisiko aufgrund von Schutzmaßnahmen gering ist, etwa weil die Teilnehmenden jeweils einen Abstand von zwei Meter zueinander halten. Ein absolutes Verbot ist deswegen unverhältnismäßig und verletzt die Versammlungsfreiheit als grundlegendste demokratische Freiheit. Zudem ist es rechtlich und aus einer demokratischen Sichtweise heraus äußerst bedenklich, wenn Landesregierungen qua Allgemeinverfügung Grundrechte faktisch außer Kraft setzen. Das wäre nur demokratisch legitimiert, wenn ein formelles Gesetz im Landesparlament beschlossen worden wäre.

Ungeachtet dessen verweisen Polizei und Verwaltungsgerichte darauf, den Raum sozialer Medien zur Kundgabe von Protest zu nutzen.³ Doch das reicht nicht! Wir wollen und müssen sichtbar sein, nicht nur im Internet.

 

Wenn der Staat mit immer mehr Restriktionen und Strafen auffährt, lassen wir uns nicht einschüchtern, sondern es ist an der Zeit ungehorsam zu sein.⁴ Der Kampf für ein menschenwürdiges Leben für alle ist legitim und aktuell notwendiger denn je. Die Ausgrenzung von Geflüchteten von grundlegendsten Menschenrechten und Schutzmaßnahmen vor Corona ist zutiefst rassistisch und inakzeptabel. Im Gegensatz zu dem Totalverbot von Versammlungen, Ausgangssperre und Kontaktverbot, ist die Evakuierung von Moria auf Lesbos und allen anderen Lagern alternativlos und zwingend notwendig.

 

Ausgangssperre 

In Sachsen ist es momentan ebenfalls verboten, sich ohne triftigen Grund draußen aufzuhalten.⁵ Verstöße hiergegen sind unter Strafe gestellt, und ein Bußgeld bis zu 150€ kann fällig werden.⁶

Die Formulierung der Allgemeinverfügung ist äußerst unklar und unbestimmt, was der Polizei einen riesigen Handlungsspielraum bei der Durchsetzung gibt. Einen triftigen Grund glaubhaft zu machen ist demnach eher von einer plausiblen Geschichte und dem Wohlwollen der Beamt*innen abhängig (ein Hoch auf den Rechtsstaat, haha). Überlege dir also vorher ein paar Argumente und informiere dich und andere über deine Rechte und die Befugnisse der Polizei.

 

Was heißt das in der Praxis für den Protest?

Aufgrund des Versammlungsverbots bzw. der Ausgangssperre darf die Polizei dich anhalten, befragen und ggf. deine Identität feststellen.

Durchsuchungen oder Festnahmen sind nur zulässig, wenn du deine Identität nicht preisgibst oder andere Gründe nach dem Polizeigesetz oder der Strafprozessordnung vorliegen.⁷ Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn sie dich auf frischer Tat beim Sprühen erwischen, denn dies begründet den Verdacht der Sachbeschädigung ( § 303 II StGB). Auch das Anbringen von „Werbemitteln“ (Sticker, Plakate,…) oder Farbe ist bußgeldbewehrt.⁸ Mit Kreide malen ist jedoch erlaubt, da die Entfernung ohne Aufwand möglich ist.

 

Tipps zum Umgang mit der Polizei

Hab stets einen triftigen Grund im Sinne der Allgemeinverfügung parat, wenn du draußen zum protestieren unterwegs bist! Das sind beispielsweise⁹: Sport und Bewegung vorrangig im Wohnumfeld, Einkaufen, Besuch von Unterstützungsbedürftigen, Kindern oder Lebenspartner*innen, Spaziergänge mit Senior*innen, die sonst nicht mehr allein raus gehen (können) und Gassigehen.

Ganz Argumentationsfreudige könnten sogar versuchen, den Aufenthalt und Protest  mit „Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben“ von den Geflüchteten in den Lagern zu rechtfertigen.

Die politische Meinungskundgabe durch Spazieren mit Schildern ist laut einigen Beamt*innen keine „Bewegung im Freien“. Auch das ist natürlich absolut willkürlich und sicherlich politisch motiviert. Um wahlweise Diskussionen zu vermeiden, oder aber auf diese Willkür aufmerksam zu machen, und da einige von euch gerade sicher einen Bewegungsmangel haben, könnt ihr die Schilder springend, hüpfend, laufend, yogamachend tragen oder Botschaften auf T-shirts malen. Argumentiere mit deinem Bewegungsbedürfnis. Sag, dass du einen Spaziergang unternimmst oder auf dem Weg zum Einkaufen oder der*m Lebenspartner*in bist. Bestehe dabei auf deine Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz), die ist nämlich nicht ausgesetzt!

Interveniere, wenn du Racial Profiling bzw. anderweitig diskriminierende Polizeikontrollen beobachtest. Von polizeilicher Willkür sind besonders diejenigen betroffen, die ohnehin in das Feindbild der Polizei passen. Wenn es zu sprachlichen Kommunikationsschwierigkeiten kommt, hilf der Person dabei sich selber (verbal) verteidigen zu können. Wenn du dich nicht traust, beobachte die Situation und spreche die Person ggf. danach an. Zeig ihr, dass sie nicht alleine ist.¹⁰

… und danach

 

Grundsätzlich gilt: Der Verstoß gegen das Versammlungsverbot bzw. die Ausgangssperre ist eine Ordnungswidrigkeit, die nicht zwingend verfolgt werden muss. Weder von den Beamt*innen, noch von der Bußgeldbehörde, noch von den Gerichten (Opportunitätsprinzip). Selbst wenn deine Daten von der Polizei aufgenommen werden sollten, kannst du dich später gegen den Bußgeldbescheid wehren. Manchmal lässt sich auch mit politischem Druck hier noch etwas erreichen.

Falls ein Bescheid kommt, organisiere dich mit anderen, um dagegen vorzugehen. Richtet einen Antirepressionstopf ein, von dem die Strafen derjenigen bezahlt werden können, die dies nicht leisten können. Meldet euch dazu entweder bei der Roten Hilfe, den Gruppen die zur Aktion aufrufen, oder bei uns, wenn du dafür Unterstützung brauchst.

 

Macht die Polizei Stress, schick uns eine Nachricht an copwatchleipzig@riseup.net, damit wir die Fälle sammeln und dokumentieren können oder twittere unter dem Hashtag #Coronapolizei und verlinke uns @copwatch_le.

 

Linker Protest war in Deutschland auch vor Corona starker Verfolgung und Repression ausgesetzt. Dass es jetzt noch unbequemer wird, darf uns aber nicht vom Protestieren abhalten. Es muss Lösungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie geben, ohne dass grundlegende Freiheiten, Rechte und die Demokratie ausgesetzt werden. Wir als Linke sehen in einem solchen Protest unter Schutzmaßnahmen keinen Widerspruch zum Schutz der Menschen vor dem Virus, sondern halten es in diesen Zeiten gerade für notwendig, über Nationalstaaten, Kapitalismus und soziale Gerechtigkeit zu sprechen, und dies auf den Straßen sichtbar kundzutun.

 

 

Quellen:

 

 

 

3 VG Dresden, Beschluss vom 30.03.2020; Kommentar dazu: http://kanzlei-feilitzsch.de/blog/?p=115

 

4 Zur Geschichte, Definition und Notwendigkeit des zivilen Ungehorsams:  https://netzpolitik.org/2019/klimaproteste-warum-ziviler-ungehorsam-gut-fuer-die-demokratie-ist/

 

6 https://www.coronavirus.sachsen.de/download/ussgeldkatalog_SMS-SMI_31032020.pdf;  Strafen wegen Verstoß gegen Quarantäneauflagen nach dem IfSG lassen wir hier unbeachtet

 

10 https://copwatchleipzig.home.blog/wie-intervenieren/

 

 

english:

 

How To Protest – #LeaveNoOneBehind

 

For those who haven’t that much time for reading we have a graphic with the most important information here:

 

On the 5th April 2020, there will be nationwide actions for the absolutely overdue evacuation of the refugees stuck on the Greek islands and the Balkan route.¹

Under #LeaveNoOneBehind and #WirhabenPlatz, there is a call to take a walk in solidarity, carrying signs with political statements and leaving traces and shoes on the ground to create attention to others.

 

We want everyone to feel save and be able to react to any repressions during those current special circumstances. Because of this we, CopWatch Leipzig, want to share our assessement of the law situation and give you some hints.

At the start we want to say that the security measures for avoiding the further spread of COVID-19 should be taken really serious. Keep distance, wash your hands, restrict your physical contact to a few persons and stay, if possible, at home. Be in solidarity with risk groups and those who are underpaid, overworked and do socially necessary work without adequate protection from Corona.

It is also true that social/physical distancing can be dangerous for some people as well. Not everyone is able to stay at home. There are people who are violated at home and those who doesn’t have a home.

Don’t let the current situation get you down. Every daily opposition is protest!

 

The following doesn’t garantee freedom of repression (of course). It is rather a try to smaller the risk of repression.

Ban of assembly

Because of a general decree of Saxony’s Ministry of social issues and social cohesion all assemblies are subject to a total ban.² A total ban like this, which doesn’t matter on how much attention is paid to protective measures, is clearly unproportional and violates the right of freedom of assembly as the most fundamental democratic freedom.

As well in a legally and democratic view the federal goverment’s decree is really problematic because there is no democratic legitimation. Grave fundamental right restrictions require a parlamentary law (which would be in this case unproportional as well).

Instead, the police and the administrative courts refer to the space of social media for the announcement of protest.³ But that is not enough! We want and need to be visible, not only on the Internet.

When the state comes up with more and more restrictions and penalties, we will not be intimidated; it is time to disobey.⁴ The fight for a dignified life for all is legitimate and currently more necessary than ever. The exclusion of refugees from the most basic human rights and protection from Corona is deeply racist and unacceptable. In contrast to the total ban on gatherings, curfew and contact, the evacuation of Moria on Lesbos and all other camps is without alternative and imperative.

 

Curfew:

Staying outside without a valid reason is forbidden and punishable by a fine of up to 150€.⁵ The general disposition or legal ordinance is very unclear and undefined, which gives the police a huge scope of action. Right now no one knows what is allowed and what is forbidden. To make a good reason plausible is therefore rather dependent on a plausible story and the goodwill of the officials (cheers for the constitutional state, haha).

So think about some arguments and inform yourself and others about your rights and powers of the police.

 

What does that mean for the protest in practice?

Due to ban of assembly or curfew, the police is authorized to stop you, question you and to establish your identity. Searches or arrests are only permitted if you do not reveal your identity or if there are other reasons according to the police law or the code of criminal procedure.⁶

This would be the case, for example, if they catch you in the act of spraying, because this gives rise to the suspicion of damage to property (§ 303 II StGB). Also “advertising material” (stickers, posters, …) is subject to a fine according to the Leipzig police regulation. However, this is allowed with chalk, as the removal is possible without effort.

 

Tips to cope with police:

 

Valid reasons are for example⁷: doing sport and exercise primarily in the environment of your home, shopping, visiting people in need of support, children or partners*, walking with senior citizens who otherwise would not (or cannot) go out alone and taking a walk.

Those who are very keen on argumentation could even try to justify the stay and protest by “averting a danger to life and limb” from the refugees in camps.

According to some officials, the political statement of opinion by walking with signs is not “an outdoor movement”. Clearly that is arbitrary and polically motivated. However, since many people have a lack of movement, one could jump, run, doing yoga while holding the signs or paint something on the t-shirt.

Argue with your need of moving, that you are going for a walk, for groceries shopping or for visiting your life-partner*.

Insist on your freedom of expression (art. 5 Basic Law), because it is not suspended either!

Intervene, when you see Racial Profiling or other discriminating police controls. Those who fit in the police’s enemy imagine are affected in particular by police arbitrary.

If it comes to linguistic communication difficulties, help the person to defend themselves (verbally). If you hesitate to intervene, keep observing the situation and talk to the person afterwords. Show them, that they are not alone.⁸

 

In principle, the following applies: Violation of the ban on assembly or curfew is an administrative offence that does not necessarily have to be prosecuted. Neither by the civil servants, nor by the authority imposing fines, nor by the courts (Opportunity Principle). Even if your data should be taken by the police, you can also defend yourself later against the fine. Sometimes political pressure can be used to achieve something.

 

When a notice comes, organize yourself with others to fight against it. Set up an anti-repression pot from which fines can be paid for those who can’t afford it. To do this, contact either Rote Hilfe, the groups calling for that action or us, if you need financial support.

 

If the police wants trouble, send us a message to copwatchleipzig@riseup.net so we can collect and document the cases or tweet under the #CoronaPolice and link @copwatch_le.

 

Left-wing protest in Germany has always been subject to strong presecution and repression before Corona.

That the situation is now even more umcomfortable should not stop us from protesting. There must be solutions to contain the Corona crisis without exposing fundamental freedoms, rights and democracy. We on the left do not see this as a contradiction, but rather as an illustration of the need to talk about nation states, capitalism and social justice.

 

Sources (all in German):

 

 

3 VG Dresden, Beschluss vom 30.03.2020; Kommentar dazu: http://kanzlei-feilitzsch.de/blog/?p=115

 

4 Zur Geschichte, Definition und Notwendigkeit des zivilen Ungehorsams:  https://netzpolitik.org/2019/klimaproteste-warum-ziviler-ungehorsam-gut-fuer-die-demokratie-ist/

5 https://www.coronavirus.sachsen.de/download/ussgeldkatalog_SMS-SMI_31032020.pdf;  unbeachtet lassen wir jetzt Strafen wegen dem Verstoß von Quarantäneauflagen nach dem IfSG

 

 

 

Wie umgehen mit Strafbefehl & Co?

عربي أدناه


Böse Post. Und jetzt?

Eine Handlungsanleitung zu Vorladung und Strafbefehl von Copwatch LE, März 2020bösepost2

PDF: Böse Post. und jetzt?

Repression gegen linke Aktivist*innen und Strafverfolgung wird in Sachsen mit einer absurden Intensität voran getrieben. Das liegt auch daran, dass seit dem 1.3.2019 eine Bagatell-Verordnung gilt. Dies ist eine behördeninterne Anweisung des Generalstaatsanwalts Strobl (untersteht der Justizminister*in, damals noch Gemkow, CDU) an alle Staatsanwält*innen in Sachsen, auch Straftaten im Bagatellbereich anzuklagen und nicht einzustellen.

Bagatelldelikte sind typischerweise Straftaten von geringer Bedeutung wie bspw. Erschleichen von Leistungen (ÖPNV-Nutzung ohne Ticket), aufenthaltsrechtliche Verstöße, Drogen- und Diebstahlsdelikte bei kleinen Mengen bzw. Beträgen oder kaum strafwürdige Beleidigungen1.

Viel dieser „Kriminalität“ hat vor allem soziale Ursachen: Fehlende Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse, sowie Armut oder psychische Probleme drängen Menschen in die Kriminalität. Doch statt diese sozialen Probleme anzugehen fährt der Staat eine Null-Toleranz-Linie, ganz im autoritären Trend.

Ein Teufelskreis ergibt sich daraus, dass die daraufhin verhängten Geldstrafen nicht bezahlt werden können (sonst hätten sich die Menschen ja bspw. auch ein Ticket oder die Waren kaufen können) und sie dann ersatzweise im Gefängnis ihre Strafe absitzen. Hier werden also keine Kriminalität und Gefährdung bekämpft, sondern vor allem arme oder geflüchtete Menschen. Dies ist nicht nur aus einer juristischen und rechtsstaatlichen Perspektive hoch bedenklich2, sondern steht auch dem politischen Anspruch einer inklusiven und nicht-diskriminierenden Gesellschaft entgegen.

Unseren offenen Brief an die Justizministerin von Sachsen, die Rundverfügung widerrufen zu lassen, findet ihr hier: Offener Brief BagatellVO Copwatch LE

Deshalb ist es sehr wichtig sich gegen die Repression mit allen (rechtsstaatlichen) Mitteln zu wehren! Dazu wollen wir hier eine kleine Handlungsanleitung geben.3

Vorladung zur Zeugen/Beschuldigtenaussage

Du musst Vorladungen der Polizei, sei es als Zeug*in oder als Beschuldigte*r, nicht nachkommen. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft (auch durch die Polizei) oder Gericht. Auch die angedrohte Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG wird in der Regel bei Ignoranz der Vorladung bzw. Antwort nicht durchgesetzt, da sie ja deinen Namen und Adresse offensichtlich schon haben (sonst hätten sie dir ja die Vorladung nicht schicken können).

Auch hier gilt der gaaaaaanz wichtige Grundsatz: Keine Aussage zu gar nichts!

Strafbefehl4

Der Strafbefehl ist eine Verurteilung, die ggf. auch ins Bundeszentralregister eingetragen wird, ohne vorhergehende Verhandlung. Dies wird häufig praktiziert, da die Staatsanwaltschaft darauf spekuliert, dadurch ihren Aufwand zu minimieren, weil sich nicht dagegen gewehrt wird. Allerdings wird dir so die Möglichkeit der Verteidigung genommen, die zu einem Freispruch oder einer geringeren Strafe führen können. Vor allem Verfahrenseinstellungen sind bei Einsprüchen häufig, da die Gerichte so überlastet sind, dass sie Bagatellen lieber einstellen als durch zu prozessieren. Manchmal wird der Strafbefehl auch zurückgenommen, wenn sich ergibt, dass er falsch ist.

Daher solltest du in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen einen formlosen und unbegründeten Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Formulierungsvorschlag: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts … vom … mit dem Aktenzeichen … ein.” + Unterschrift. Entscheidend zur Fristwahrung ist der Posteingang bei Gericht. Kommst du zu spät wird der Strafbefehl rechtskräftig, das bedeutet, er ist nicht mehr angreifbar.

Der Einspruch kann auch auf den Strafausspruch (Höhe der Strafe) beschränkt werden, dann kommt es nicht zur Hauptverhandlung, sondern es ergeht ein Beschluss im schriftlichen Verfahren. Hier kann es keine Verschlechterung (höherer Tagessatz) geben.

Ein Einspruch kann jederzeit mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das heißt auch noch bis zur Urteilsverkündung, zurückgenommen werden. Dann entstehen auch keine weiteren Kosten. In dem Fall, wo er nicht zurückgenommen oder das Verfahren eingestellt wird, kommt es zu einem ganz normalen Prozess, bei welchem der Strafbefehl die Anklageschrift ersetzen wird. Solltest du verurteilt werden, musst du dann auch die Gerichtskosten tragen, was ein Risiko des Einspruches darstellt.

Tagessatzhöhe5

Durch einen Strafbefehl können nur Geldstrafen und Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.) verhängt werden.6 Diese ergibt sich aus einer bestimmten Anzahl und Höhe. Dies ist sehr stark durch die Praxis des jeweiligen Gerichtsbezirks (z.B. Leipzig) beeinflusst. Es gibt in jedem Gericht Tabellen mit „üblichen Tarifen“ als Richtschnur. Die Schwere der Tat und Schuld bestimmt die Anzahl der Tagessätze. Dabei wird es sich meist im Rahmen von 20-90 Tagessätze halten.

Die Tagessatzhöhe richtet sich nach deinem Einkommen bzw. wirtschaftlichen Verhältnissen: 1 Tagessatz = Nettoeinkommen/Monat geteilt durch 30. Bei besonders hohem oder niedrigem Einkommen kann es auch noch korrigiert werden (eher selten) oder vom Nettoeinkommen können bestimmte Ausgaben abgezogen werden (z.B. Unterhalt für Kinder).

Besonders bei sehr niedrigem Einkommen (z.B. von Asylbewerber*innen, die teilweise nur 163 € im Monat zum Leben bekommen) kann auch eine Tagessatzhöhe von einem Euro angesetzt werden, da jeder andere Betrag den kompletten wirtschaftlichen und sozialen Ruin bedeuten würde.7

Wie hoch dein Einkommen ist, wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel geschätzt und meist eben überschätzt. Das ist auch der Grund, warum in den allermeisten Fällen, jedenfalls aber auf die Tagessatzhöhe beschränkt, ein Einspruch eingelegt werden sollte. Sollte dein Einkommen unterschätzt werden, birgt der Einspruch jedoch das Risiko, dass sie die Tagessatzhöhe auch noch nach oben verschiebt. Also am bestem mal grob überschlagen und bei Unsicherheit mal bei einer Rechtsanwält*in fragen.

Beratungsschein8

Wer Sozialleistungen bezieht oder sonst sehr wenig Geld hat, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bei rechtlichen Problemen beantragen. Bei Strafverfahren wird dies allerdings regelmäßig nur im Ermittlungsverfahren gewährt, also nicht mehr, wenn du bereits einen Strafbefehl erhalten hast. Es macht also Sinn sich diesen Beratungsschein zu holen, wenn du damit rechnest böse Post zu bekommen, weil du bspw. beim Klauen oder Fahren ohne Ticket erwischt wurdest. Der Beratungsschein erstreckt sich nicht auf die Vertretung im Strafprozess oder andere Handlungen, sondern nur auf eine Beratung, z.B. ob und wie ein Widerspruch eingelegt werden sollte, welche Rechte du hast usw. Die Rechtsanwält*in kann für das Gespräch auch 10-15€ zusätzlich von dir verlangen. Grundsätzlich sind alle Rechtsanwält*innen verpflichtet solche Beratungen anzubieten, wobei es immer besser ist eine Anwält*in zu konsultieren, die auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Strafrecht) spezialisiert ist.

Prozessbegleitung

Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, ist es immer gut ein paar Menschen im Publikum zu haben9, damit die Justiz nicht unbeobachtet ist und du allein fühlst. Bitte also am besten deine Freund*innen mitzukommen. Dabei ist es immer ratsam die Verhandlung schriftlich zu dokumentieren. Falls du niemanden findest, die oder der mit dir mitkommen kann, schreib an Copwatch LE, der Prozessbeobachtungsgruppe oder den Kritischen Jurist*innen Leipzig oder geht zur kostenlosen Beratung der Refugee Law Clinic (bei aufenthaltsrechtlichen Problemen), der Roten Hilfe und dem Anarchist Black Cross (v.a. bei politischer Repression). Wenn möglich, versuchen wir euch zu unterstützen.

Wie sind erreichbar unter copwatchleipzig@riseup.net. Wir können keine Rechtsberatung gewährleisten, aber solidarische Anwält*innen vermitteln oder deinen Fall politisch begleiten.

1 Es gibt auch eine seit Rundverfügung (2018), dass alle Delikte gegen Amtsträger*innen angeklagt werden sollen. Das sind dann häufig „Beleidigungen“ gegenüber Polizist*innen.

2 Einen guten wissenschaftlichen Beitrag dazu findet ihr hier: https://kripoz.de/wp-content/uploads/2019/07/hoven-strobel-kinzig-null-toleranz-bagatellen-bestrafen.pdf. Bei der genannten Veranstaltung waren auch Menschen von Copwatch LE und haben Strobl und die VO scharf kritisiert.

3 Rechtsberatung, vor allem für politische Repression, gibt es in Leipzig von der Roten Hilfe jeden Freitag, 17:30 bis 18:30 Uhr, in der Brandstr. 15.

4 Dieser Absatz ist eine gekürzte und überarbeitete Version der Rechtshilfetipps der Roten Hilfe, zu finden unter: https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/rechtshilfetipps/670-buvo, weitere Infos unter: https://strafbefehl-info.de/einspruch-strafbefehl/.

5 Weitere Infos unter: https://strafbefehl-info.de/tagessatz-tagessaetze/.

6 Seid ihr durch eine*n Rechtsanwält*in vertreten auch 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, § 407 II 2 StPO.

7 Vgl. OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2009 – 2 Ss 163/09, “Nach den Feststellungen des Landgerichts hat die Angeklagte einen Asylantrag gestellt, über den bislang noch nicht abschließend entschieden ist. Sie wohnt derzeit im Asylbewerberheim und ist Mutter eines im März 2008 geborenen Sohnes, der bei ihr lebt. Der Angeklagten stehen monatlich Sozialleistungen in Höhe von 163,84 EUR zur Verfügung; den darin enthaltenen Anteil an Zuwendungen für Kleidung, Verpflegung und Kosmetika erhält die Angeklagte nicht in bar. Ihr bleiben vielmehr monatlich 46,00 EUR. Hiervon verwendet sie 14,00 EUR für den Erwerb einer Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, um den regelmäßigen Kontakt zu dem Vater ihres Kindes und weiteren Landsleuten aufrechtzuerhalten. Kindergeldzahlungen erhält die Angeklagte nicht.”

8 Den Antrag und weitere Informationen findest du hier: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf, https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Beratungshilfe_Strafsachen.pdf.

9 grundsätzlich sind alle Gerichtsverhandlungen öffentlich.

كيف تتعامل مع أمر العقوبات؟

تلقيت بريد سيئ، والآن؟

دليل إلى استدعاء للمحكمة والنظام الجنائي في Copwatch Leipzig، مارس 2020

PDF: بريد سيئ، والآن؟

القمع ضد الناشطين اليساريين والملاحقة الجنائية تمضي قدما وبحدة منافية للعقل في ساكسونيا.  ويرجع ذلك أيضا إلى أن هناك لائحة ثانوية سارية المفعول منذ 1 آذار/مارس 2019.  وهذا أمر داخلي صادر عن المدعي العام ستورل (وزير العدل)، ثم جيمكو، واتحاد الدفاع عن حقوق الإنسان) إلى جميع المدعين العامين في ولاية سكسونيا لتوجيه الاتهام أيضًا إلى الجرائم الجنائية في المجال الصغير وعدم إيقافها.

وعادة ما تكون الجرائم البسيطة ذات أهمية ثانوية، مثل تهريب الخدمات (استخدام وسائل النقل العام دون تذكرة)، وجرائم الإقامة، وجرائم المخدرات والسرقة بكميات صغيرة أو المبالغ أو المواد شبه

  1. 1.المعاقب عليها

وكثير من تلك “الجريمة” لها، قبل كل شيء، أسباب اجتماعية: عدم وجود تصاريح إقامة أو تصاريح عمل، فضلا عن الفقر أو المشاكل النفسية، مما يجبر الناس على ارتكاب الجريمة.  ولكن بدلا من معالجة هذه المشاكل الاجتماعية، تتبع الدولة خط عدم التسامح على الإطلاق، في الاتجاه الاستبدادي.

وتنشأ حلقة مفرغة من حقيقة مفادها أن الغرامات المفروضة لا يمكن دفعها (وإلا كان بوسع الناس أن يشتروا تذكرة أو السلع على سبيل المثال) ثم يخدمون عقودهم في السجن.  وهذا ليس حربا ضد الجريمة وتعريض للخطر، بل هو في المقام الأول ضد الفقراء أو اللاجئين.  وهذا أمر مشكوك فيه 2 إلى حد كبير، ليس فقط من المنظور القانوني والدستوري

بل إنه يعارض أيضا الادعاء السياسي بمجتمع شامل وغير تمييزي.

يمكنك أن تجد رسالتنا المفتوحة إلى وزير العدل في ساكسونيا لإلغاء الأمر الدائري هنا:
رسالة مفتوحة من BagatellVO Copwatch Le

ولهذا السبب فمن الأهمية بمكان أن نكافح القمع بكل الوسائل (الدستورية)!

ونود أن نقدم هنا دليلا صغيرا للعمل 3)

الاستدعاءات للشهود/الاتهام

لا يتعين عليك الامتثال للاستدعاءات من الشرطة، سواء كشاهد أو كمتهم.
ولا يلزم سوى الاستدعاءات من مكتب المدعي العام (بما في ذلك من قبل الشرطة) أو المحكمة.  كما أن الجريمة التنظيمية المهددة بموجب المادة 111 من القانون رقم 1، وهي عادة ما تكون في حالة جهل بالحضور أو الإجابة غير مطبقة، لأنه من الواضح أن لديهم اسمك وعنوانك بالفعل (وإلا لم يتمكنوا من إرسالك الاستدعاء).

هنا أيضًا، ينطبق المبدأ المهم جدًا: لا تقدم بيان على لا شيء!

4الأمر الجنائي

أمر العقوبة هو إدانة يمكن أيضًا إدخالها في السجل المركزي الفيدرالي دون مفاوضات مسبقة.
يحدث هذا غالبًا لأن مكتب المدعي العام يعتقد أنه سيقلل من جهودهم لأنه لا توجد مقاومة لذلك. لكن هذا يحرمك من إمكانية الدفاع، مما قد يؤدي إلى تبرئة أو عقوبة أقل.  وفوق كل شيء، فإن وقف الإجراءات أمر شائع في الطعون، حيث أن المحاكم مثقلة جدا بما يجعلها تفضل وقف المسائل التافهة بدلا من التقاضي من خلالها.  وفي بعض الأحيان يتم سحب أمر العقوبة حتى إذا تبين أنه خاطئ.

ولذلك، ينبغي، على أية حال، تقديم اعتراض رسمي او غير رسمي على النظام الجنائي في غضون أسبوعين.
الصيغة المقترحة: أعترض بموجب هذا على الأمر الجنائي للمحكمة المحلية … ، من … ، مع رقم الملف … “. توقيع +.  البريد الوارد في المحكمة أمر حاسم للوفاء بالموعد النهائي.
اذا كان متأخرًا جدًا ، يصبح أمر العقوبة نهائيًا ، فهذا يعني أنه حاسم.

يمكن أن يقتصر الاعتراض أيضًا على الحكم (مقدار العقوبة)، وفي هذه الحالة لا يتم عقد جلسة الاستماع الرئيسية ، ولكن يتم اتخاذ القرار في إجراء مكتوب. لا يمكن أن يكون هناك تدهور هنا (معدل يومي أعلى).

يجوز سحب الاعتراض في أي وقت بموافقة المدعي العام، أي إلى حين صدور الحكم.  ثم لن تكون هناك تكاليف إضافية.  وفي حالة عدم سحبها أو إنهاء الاجراءات، تجري محاكمة عادية تماما يحل فيها الامر محل لائحة الاتهام.  إذا تمت إدانتهما، فسيتعين عليك أيضا دفع تكاليف المحكمة، الأمر الذي يشكل خطرا على الاستئناف.

5ارتفاع المعدل اليومي

 
يمكن فرض الغرامات والعواقب الإضافية فقط (مثل حظر القيادة وإلغاء رخصة القيادة، إلخ) بأمر

6 جزائي.
ينتج هذا عن عدد معين وكمية معينة.  وقد تأثر ذلك كثيرا بممارسة الدائرة القضائية المعنية (مثل لايبزيغ).  وهناك جداول في كل محكمة تتضمن “التعريفات المعتادة” كمبدأ توجيهي.  وتحدد شدة الفعل والشعور بالذنب عدد المعدلات اليومية.  سيكون ذلك عادة ضمن حدود 20-90 معدلات يومية.

يعتمد المعدل اليومي على دخلك أو وضعك الاقتصادي: 1 المعدل اليومي = صافي الدخل/الشهر مقسوما على 30. وفي الدخول المرتفعة أو المنخفضة بشكل خاص، يمكن أيضا تصحيحها (نادرا ما يتم خصمها) أو خصمها من صافي الدخل بعض النفقات (مثل نفقات إعالة الأطفال).

ويمكن تحديد معدل يومي ليورو واحد، لا سيما إذا كان الدخل منخفضا جدا (مثل ملتمسي اللجوء* الذين يحصلون أحيانا على 163 يورو فقط في الشهر)، لأن أي مبلغ آخر يعني الخراب الاقتصادي

7thوالاجتماعي التام

ما هو مستوى دخلك؟ عادة ما يقدر من قبل المدعي العام وعادة ما يكون مبالغا في تقديره.  وهذا هو أيضا السبب في ضرورة تقديم المعارضة في الغالبية العظمى من القضايا، ولكن في كل الأحوال تقتصر على المعدل اليومي.  ومع ذلك، إذا كان معدل دخلك أقل من الحد الأدنى، فهناك خطر أن يؤدي ذلك إلى رفع المعدل اليومي.  لذلك في أفضل الأحوال، يجب أن تعود بسرعة وتسأل المحامي* في حالة عدم اليقين.

8المشاورات

إذا تلقيت فوائد اجتماعية أو كان لديك القليل جدا من المال، فيمكنك التقدم بطلب إلى المحكمة المحلية للحصول على شهادة مساعدة استشارية في حالة حدوث مشاكل قانونية.  ومع ذلك، ففي الإجراءات الجنائية، لا يمنح ذلك عادة إلا في التحقيق الأولي، لا أكثر لذلك إذا كنت قد تلقيت بالفعل أمرا جنائيا.  لذا من المنطقي الحصول على هذه الملاحظة الاستشارية، إذا كنت تتوقع الحصول على بريد سيئ، لأنك مثلا قد تم ضبط السرقة أو القيادة بدون تذكرة.  ولا تشمل شهادة التشاور التمثيل في الإجراءات الجنائية أو غيرها من الأفعال، بل تقتصر على تقديم المشورة بشأن ما إذا كان ينبغي تقديم الاعتراض وكيفية تقديم الاعتراض، وما هي الحقوق التي تتمتع بها، وما إلى ذلك  يمكن للمحامي أيضا أن يتقاضى 10-15 يورو مقابل المقابلة.  ومن حيث المبدأ، فإن جميع المحامين* ملزمون بتقديم مثل هذه المشورة، ولكن من الأفضل دائما استشارة محام متخصص في المجال المعني (مثل القانون الجنائي).

دعم العمليات

وإذا ما وصلت إلى المحاكمة الرئيسية، فمن الجيد دائما أن يكون هناك عدد قليل من

9الجمهور

حتى لا يكون القضاء غير ملاحظ وتشعر وحدك.  لذا من الأفضل أن تطلب من صديقك* من الداخل أن يجيء.  ومن الصواب دائما توثيق الاجراءات كتابة.  إذا لم تعثر على أي شخص يمكن أن يأتي معك، اكتب إلى Copwatch Le أو مجموعة مراقبة العملية أو المحامي الناقد في لايبزيغ أو اذهب إلى عيادة قانون اللاجئين للحصول على نصائح مجانية (في حالة مشاكل السكن)، وRed Aid والصليب الأسود الانركي (وخاصة في حالة القمع السياسي).  إذا أمكن، نحاول دعمك.

كيفية الوصول إلينا على copwatchleipzig@riseup.net.  لا يمكننا ضمان المشورة القانونية، ولكننا يمكن أن نتوسط في حل قضية محامي تضامن مع قضيتك أو مرافقتها سياسيا.

١ كان هناك أيضًا تعميم منذ عام 2018 ينص على وجوب توجيه الاتهامات إلى جميع الجرائم ضد المسؤولين الحكوميين. ثم غالباً ما تكون هذه “إهانات” ضد ضباط الشرطة.

2 يمكنك أن تجد مساهمة علمية جيدة هنا : https://kripoz.de/wp-content/uploads/2019/07/hoven-strobel-kinzig-null-toleranz-bagatellen-bestrafen.pdf.  كما تعرض أشخاص من كوبتش لو إلى الحدث المذكور وانتقدوا بشدة على ستروبول وفو.

3يتم تقديم المشورة القانونية، خاصة للقمع السياسي، في لايبزيغ من قبل روت هيليف كل يوم جمعة، من 17:30 إلى 18:30، في براندstr.

4هذه الفقرة عبارة عن نسخة مختصرة ومنقحة من “تلميحات المساعدة القانونية” الخاصة “بالتعليمات الحمراء”، متوفرة على: https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/rechtshilfetipps/670-buvo، لمزيد من المعلومات على: HTTPS:/strafbefehl-info.de/einspruch-strafbefehl/.

5معلومات مهمة على: https://strafcommahl-info.de/tagessatz-tagessaetze/.

6 لها من قبل محامي كما مثلت في 1 سنة سجن تحت الاختبار، الفقرة 407 ثانيا 2 من قانون الجنسية.

7. OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2009 – 2 SS 163/09، “وفقا لنتائج المحكمة الإقليمية، قدم المتهم طلبا للجوء، لم يتقرر بعد نهائيا بعد.  وهي تعيش حاليا في منزل طالبي اللجوء وهي أم ابن ولد في آذار/مارس 2008 ويعيش معها.  يحق للمتهم الحصول على إعانة شهرية قدرها 163,84 يورو؛  ولا يحصل المدعى عليه نقدا على نسبة البدلات الخاصة بالملابس والاغذية ومستحضرات التجميل الواردة فيها.  في الواقع، سيبقى 46.00 يورو في الشهر.  ويستخدم 14.00 يورو لشراء بطاقة نقل عام شهرية للحفاظ على اتصال منتظم بأب طفلها ومع أبناء وطنها الآخرين.  ولا يحصل المدعى عليه على مدفوعات إعانة الطفل”.

8يمكنك العثور على التطبيق والمزيد من المعلومات هنا: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf, https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Beratungshilfe_Strafsachen.pdf.

9 كل المحاكمات عامة.

Wie intervenieren in Polizeikontrollen?

 

Arabisch: https://copwatchleipzig.org/wp-content/uploads/2018/11/c3bcbersetzungkids.pdf

English: below

Kurzversion zum Anhören unter: https://mega.nz/#!94MkmCiL!3piEnWNLNuNc7bAhnq-xl7lfYaYM8oP2A3VycRShAJU
(aus unserer Veranstaltung: Reflexion – ein Jahr Waffenverbotszone)

 

0. Allgemeines

Um einen Beitrag gegen Rassismus in deinem direkten Umfeld zu leisten, kannst du in eine Polizeikontrolle einschreiten. Im Folgenden sollen dafür einige Tipps gegeben werden, wie man sich dabei verhalten kann.

Ziel einer Intervention sollte es sein, Solidarität mit Betroffenen zu zeigen und der Polizei zu symbolisieren, dass es eine kritische Öffentlichkeit gibt, so dass sie nicht unbeobachtet machen können, was sie wollen.

Bring dich dabei aber nicht selbst in Gefahr und sehe vor allem von körperlichen Aktionen gegen Cops (§§ 113, 114 StGB) ab.

Bevormunde Betroffene nicht und nimm dies auch nicht als Bühne dafür ein paar Street Credits zu ergattern.

Versuche auch nicht unbedingt, die Person zu verteidigen, denn oft hast du keine Kenntnis über sie und ein Verstoß gegen ein Gesetz kannst du nicht mit Sicherheit verneinen. Angreifbar ist meist nicht das kriminalisierte Verhalten der Person, sondern die Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizei und nur das interessiert uns. Dazu zählt vor allem Unverhältnismäßigkeit, Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 I GG und dass sie den Betroffenen einen Beistand gewähren (dazu gleich unten).

Auch kann eine weitere Betreuung von Freund*innen der Betroffenen hilfreich sein, wenn sie mit der Situation überfordert sind.

Was nicht Ziel sein sollte ist um jeden Preis zu verhindern, dass Person mitgenommen wird. Sind bspw. die Personalien der Person nicht feststellbar, so gibt es die entsprechende Rechtsgrundlage im Sächsischen Polizeigesetz.

Der folgende Absatz wird nun einzeln auf Stufen der Intervention eingehen.

1. Beobachtung

Verschaffe dir zunächst Überblick über Situation. Dazu kannst du zunächst aus etwas Distanz beobachten, wer kontrolliert wird, was durchsucht wird und wie die Stimmung der Kontrolle ist. Dazu kannst du auch andere herumstehende Personen oder Freund*innen der Betroffenen ansprechen und mit ihnen zusammen handeln. Du hast etwas Zeit und traust dich? Dann geh etwas näher ran und symbolisiere der Betroffenen und der Polizei, dass du da bist und aktiver Teil des Geschehens werden möchtest.

2. Kontaktaufnahme Betroffene

Sprich nun aktiv die Betroffenen an und biete ihnen deine Unterstützung an. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür in § 14 Absatz 4 Satz 1 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz). Dadurch kannst du der Beistand der Betroffenen werden, in dem diese deiner Frage einfach zustimmen. Dieses gibt es wegen des Gebots des fairen Verfahrens und leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Grundrechte-Charta (EU) ab. Zwar gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz nur im Gefahrenabwehrrecht nach den landesspezifischen Polizeigesetzen. Hingegen gilt es nicht direkt bei Strafverfolgung (schon stattgefundene Straftaten werden aufgeklärt), da dort die Strafprozessordnung angewendet wird, die spezielle Beistandsregel hat. In einer Straßensituation ist jedoch oftmals nicht klar, ob die Polizei präventiv oder repressiv tätig wird und die Situation, der Betroffene ausgesetzt sind, ist vergleichbar, sodass du auch auf dein Beistandsrecht im Falle eines Verdachtes auf eine Straftat bestehen kannst.

Du bist, im Gegensatz zur einer Bevollmächtigten*, dann keine Vertretung, sondern „nur“ zur (moralischen) Unterstützung, indem ihr gemeinsam handeln könnt. So gilt alles, was du sagst als von den Betroffenen vorgetragen, wenn diese nicht sofort widersprechen. Beistand kann jede*r werden. Eine Zurückweisung durch die Polizei ist nur unter sehr strengen Voraussetzung möglich. Zum Beispiel bei fehlender Eignung: intellektuelle (mangelnde Sachkunde) oder emotionale (persönliche Angriffe) Gründe muss es dafür geben. Lass dich nicht so schnell abwimmeln, denn dies ist ein sehr starkes Instrument, um die Kontrolle kritisch zu begleiten und den Betroffenen das Gefühl zu geben nicht allein zu sein. Die Polizei darf dich nicht wegen „Störung der Maßnahme“ wegschicken und wenn sie es doch versuchen: widersprich! Nun kann es richtig losgehen: hat die Person Sprachprobleme und benötigt eine Übersetzung? Soll jemand informiert werden? Gib der Person den Hinweis, dass sie ein Recht darauf hat, den Namen und die Dienstnummer der Beamt*innen zu erfragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 11 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPVDG – https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/18193/40366.pdf)

Oft genug kennen die Beamt*innen das Beistandsrecht nicht und lassen es deswegen nicht zu. Wende dich in diesem Fall an die Öffentlichkeit, um das zu skandalisieren oder denke sogar ausnahmsweise über eine Beschwerde bei der Polizeibeschwerdestelle (Was ist das? ->https://copwatchleipzig.org/polizeiarbeit-aktuell/) nach.

3. Aufmerksamwerden Polizei

Spätestens nach der Beistandserklärung werden nun auch die Cops auf dich aufmerksam. Frage ruhig und freundlich nach dem Anlass, der Rechtsgrundlage und dem Verdacht für die Kontrolle (auch wenn sie bei der Errichtung einer Waffenverbotszone oder an “gefährlichen Orten” diesen nicht mehr brauchen). Weise sie auf das Verbot von diskriminierenden Kontrollen hin. Dazu geben dir Art. 3 I GG und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz rechtliche Grundlagen. Sollten sie keine Rechtsgrundlage (oder Verdacht) haben, ist die Kontrolle unzulässig und rechtswidrig. Du kannst sie auffordern, die Kontrolle abzubrechen und alle erhobenen Daten zu löschen. Wollen sie auch deine Daten erheben ist nur das verpflichtend, was auf deinem Personalausweis steht. Rechtlich belangen können sie dich für das Beistandsein nicht, solange du nicht beleidigend oder körperlich wirst. Lasse dich nicht auf Provokationen ein und auch nicht einschüchtern! Die Beobachtung von Polizeieinsätzen ist absolut legitim (dazu: https://www.buerger-beobachten-polizei.de/beobachter-rechtlicher-status/verwaltungsgericht-freiburg-bestaetigt-recht-auf-polizeibeobachtung)!

4. Beistehen

Im weiteren Verlauf kannst du Fotos von der Situation machen. Dabei solltest du dich darauf vorbereiten, dass Cops Stress machen können, wenn sie das sehen. Die Rechtslage in Bezug auf das direkte Fotografieren von Polizist*innen ist schwierig, da gerade sie als Einzelpersonen im Mittelpunkt der Aufnahme stehen und deswegen grundsätzlich, wie alle anderen auch, durch das „Recht am eigenen Bild“ geschützt sind. Allerdings kannst du argumentieren, dass hier Beweise gesichert werden und gerade wenn körperliche Gewalt seitens der Polizei angewendet wird, deswegen ein öffentliches Interesse für die Aufnahme gegeben ist. Außerdem sind Polizeieinsätze “zeitgeschichtliche Ereignisse”, die nicht unter den Anwendungsbereich des “Recht am eigenen Bildes” fallen. Insgesamt also schwierig, auch weil deine Kamera bzw. Handy beschlagnahmt werden kann (wenn auch nur, wenn sie dir Tatsachen nennt, die die Annahme rechtfertigen, dass du sie später ohne Unkenntlichmachung der jeweiligen Beamt*in veröffentlichen willst).

Ein empfehlenswerter Artikel hierzu findest du auf: https://www.rechtambild.de/2013/04/vorsicht-beim-fotografieren-von-polizisten/ und https://www.buerger-beobachten-polizei.de/rechtliches/rechtshilfe-demotipps#filmen.

Mehrere Gerichte haben entschieden, dass Filmen von Polizeieinsätzen auch keine Straftat gem. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes) ist.

Sammle die Daten von Zeug*innen, die die Situation auch beobachten, um später Beweise für den Verlauf der Kontrolle zu haben. Auch kannst du laut werden und Aufmerksamkeit von Umherstehenden generieren. Das wird die Cops sicher nerven und auch verunsichern, weil sie nun von einer breiteren Öffentlichkeit in ihrer Arbeit kontrolliert werden. Es könnte aber auch belastend für die Betroffenen sein. Hier ist also Fingerspitzengefühl gefragt.

5. Nachbereiten

Wenn die Cops abgezogen sind und die Kontrolle vorbei ist, solltest du das Geschehene nachbereiten. Gib der Betroffenen deine Kontaktdaten, um dich später ggf. erreichen zu können.

Du brauchst kein schlechtes Gewissen haben, dass du keine „richtige“ Hilfe sein konntest, indem du die Kontrolle/Gewahrsam abgewendet hast. Unsere Handlungsmöglichkeiten sind leider begrenzt und unser Ziel ist meist schon durch die kritische Begleitung und Solidarisierung erreicht. Mehr können wir oft nicht tun, aber es leistet doch einen entscheidenden Beitrag zu einer solidarischen Nachbarschaft.

Schreibe nun eine Mail mit einem Gedächtnisprotokoll (https://www.copwatchleipzig.org/wie-schreibe-ich-ein-gedachtnisprotokoll/) und weiteren Fragen, die du hast, an copwatchleipzig@riseup.net. Am liebsten verschlüsselt!

Merk dir die Argumente der Polizei. Das hilft zur Vorbereitung aufs nächste mal.

Politische Einordnung

Rassismus und Repression haben noch nie Probleme gelöst, sondern immer nur neue geschaffen. Um die Probleme des Viertels anzugehen, braucht es andere Strategien. Wie oben schon angesprochen, lassen sich viele Konflikte wie Drogenhandel und Diebstahl auf strukturelle Ungleichheit im kapitalistisch verfassten Nationalstaat zurück führen, sodass dieser zum Ansatzpunkt für eine Kritik an hiesigen Zuständen sein sollte. Durch einen solidarischer Umgang miteinander können wir Perspektiven schaffen, das eigene Leben frei zu gestalten. Dazu gehört auch, dass niemand aufgrund von Herkunft, Gender (Geschlecht), sexuelle Orientierung oder Identität oder ökonomischem Status diskriminiert wird und wir einschreiten, wenn wir solches Verhalten erleben. Die Einführung der Waffenverbotszone reiht sich in eine sowohl landes- als auch bundesweite zu beobachtenden Ausbau staatlicher Repression ein.

Die gesetzliche Grundlage sollen neue Polizeigesetze ist fast allen Bundesländern schaffen (hier geht’s zum Blog des Bündnisses gegen das Sächsische Polizeigesetz: https://polizeigesetz-stoppen.de/ und https://keinpolizeigesetz.noblogs.org/). Damit findet nicht nur eine Aufstockung der Ausrüstung, sondern auch eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse statt.

Obwohl Kriminalitätsstatistiken das widerlegen, wird ein Bild der Eisenbahnstraße als „gefährlichste Straße Deutschlands” aufrecht erhalten. Dies steigert die gesellschaftliche Toleranz für repressiven Maßnahmen (Kontrolle, Überwachung, Verfolgung). Wie weit staatliche Strukturen gehen können, Freiheiten einzuschränken und Rechte zu nehmen, bis sich die Zivilgesellschaft darin stößt, wird zunächst an kriminalisierten Gruppen (z.B. Fussball-Fans) und Orten ausprobiert. Dass unser Stadtteil auch sehr migrantisch und alternativ geprägt ist, erhöht das Interesse der Behörden die Straßen und alles, was passiert, was lebt, unter Kontrolle zu bringen. Wir wollen die Polizei als Repressionsorgan eines Staates in den Fokus nehmen, die über das Gewaltmonopol verfügt und somit (fast) jeder Person machtvoll gegenübersteht. Diese Macht wird allzuoft ausgenutzt und vor allem im Zuge von kapitalismuskritischen und antifaschistischen Demonstrationen kommt es immer wieder zu Polizeigewalt auf Demonstrierende, Presse und Sanitäter*innen. Eine fehlende unabhängige Beschwerdestelle führt außerdem dazu, dass Cops kaum mit Konsequenzen zu rechnen haben, wenn sie unverhältnismäßig gewaltvoll und/oder diskriminierend agieren. Gerade gegenüber Migrant*innen wiegen sie sich in der Sicherheit, dass die Betroffenen, aus Angst vor dem Verlust einer ohnehin schon oft unsicheren Aufenthaltserlaubnis, keine Anzeige erstatten. Das führt zu zahlreichen Übergriffen. Zudem ist insbesondere über die Sächsische Polizei bekannt, dass sich darunter viele Amtsträger*innen mit einer rechten/rassistischen/nationalkonservativen Gesinnung befinden, wie nicht zuletzt die Bestellung eines Panzers mit Nazi-Embleme und die Vorkommnisse bei Pegida-Demonstrationen zeigen. Dass ihre politische Meinung auch ihr Handeln als Beamt*innen beeinflusst, ist zweifellos. So steht unser Engagement gegen Diskriminierung im Kontext einer Kritik an der autoritären Entwicklung der Gesellschaft, die sich sowohl auf rechtlicher Ebene (PolG) als auch durch die Zivilgesellschaft zieht (Mobilisierung von Nazis am 26.&27.8.18 nach Chemnitz, AfD-Wahlergebnisse).

*English*

What can we do?!

In order to make a contribution against racism in your immediate environment, you can intervene in a police control. In the following, some tips will be given on how to behave. The aim of an intervention should be to show solidarity with those affected and to symbolize to the police that there is a critical public, so that they cannot do what they want unobserved. But don’t put yourself in danger and refrain from physical actions against cops (§§ 113, 114 StGB). Don’t patronize those affected and don’t take this as a stage to get some street credits. Also do not try to defend the person because often you have no knowledge about them and a violation of a law you can not deny with certainty. It is usually not the criminalized behavior of the person that is vulnerable, but the legality of the police’s actions. Thats what we are interested in. This includes disproportionality, violation of Article 3 Grundgesetz and the fact that they provide assistance to those affected (see below).  Also a further support of friends of the affected persons can be helpful if they are overtaxed with the situation. What should not be the goal is to prevent at all costs that the person is taken along. If, for example, the personal data of the person cannot be determined, then there is the corresponding legal basis in the Saxon police law. The following paragraph will now deal with stages of intervention.

1. Observation

First of all, get an overview of the situation. To do this, you can first observe from a distance who is being controlled, what is being searched and what the mood of control is. You can also talk to other people standing around or friends of the affected person and act together with them. You have some time and dare? Then take a closer look and symbolize to the affected person and the police that you are there and want to become an active part of the action.

2. Getting in touch with the Affected

Speak now actively the affected person and offer to them your support. There is a legal basis for it in § 14 paragraph 4 sentence 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act). Thus you can become the assistance of the affected person by simply agreeing to your question if the person wants your support. This exists because of the requirement of a fair trial and is derived from the principle of the rule of law and the Charter of Fundamental Rights (EU).

It is true that the “Administrative Procedure Act” (VwVfG) applies only to the law on the prevention of danger (state-specific police laws). On the other hand, it does not apply directly in the case of criminal prosecution (crimes that have already taken place are solved ), since the Code of Criminal Procedure (Strafprozessordnung StPO) is applied there, which has special assistance rules. In a street situation, however, it is often not clear whether the police are taking preventive or repressive action and the situation to which those affected are exposed is comparable, so that you can also insist on your right to assistance in the event of a suspected crime.

In contrast to a deputy, you are not a representative, but “only” for (moral) support, in that you can act together. So everything you say is considered to have been presented by those affected if they do not object immediately. Anyone can become an adviser. A rejection by the police is only possible under very strict conditions. For example, in the case of unsuitability: there must be intellectual (lack of expertise) or emotional (personal attacks) reasons for this. Don’t be so quick to get rid of yourself, because this is a very strong instrument to accompany the control critically and to give the affected person the feeling of not being alone. The police may not send you away because of “disturbance of the measure” and if they try it nevertheless: contradict! Now it can really start: does the person have language problems and needs a translation? Should someone be informed? Tell the person that he or she has the right to ask for the name and service number of the police (wo)men. The legal basis for this is § 11 sentence 1 SächsPVDG (Saxon police law).

Often enough, the officers do not know the right to assistance and therefore do not allow it. In this case, turn to the public to scandalize the situation or even think about filing a complaint with the police complaints office (What is this? See https://copwatchleipzig.org/polizeiarbeit-aktuell/ ).

3. Attention of the police

At the latest after the declaration of assistance, the cops will also become aware of you. Ask calmly and friendly about the occasion, the legal basis and the suspicion for the control (even if they don’t need it anymore when establishing a weapon free zone or on “criminal places”). Point them towards the prohibition of discriminatory controls. Article 3 Grundgesetz and the Gleichbehandlungsgesetz (General Equal Treatment Act) give you legal bases for this. If they have no legal basis (or suspicion), the control is inadmissible and illegal. You can ask them to stop the control and to delete all collected data.  If they also want to collect your data, only what is written on your identity card is obligatory to say. They cannot legally prosecute you for assistance as long as you do not become insulting or physical. Do not engage in provocation or intimidation! Oberserving police is definitly legal (https://www.buerger-beobachten-polizei.de/beobachter-rechtlicher-status/verwaltungsgericht-freiburg-bestaetigt-recht-auf-polizeibeobachtung)

4. Supporting

As you progress, you can take pictures of the situation. You should prepare yourself so that cops can stress out when they see that. The legal situation with regard to photographing police(wo)men is difficult because they are the focus of the photograph as individuals and therefore, like everyone else, are protected by the “right to one’s own image”. However, you can argue that evidences are documented here and especially when physical violence is used by the police, there is therefore a public interest in the recording. Moreover, police operations are “contemporary events” that do not fall under the scope of the “right to one’s own image”. All in all difficult, also because your camera or mobile phone can be confiscated. You can find a recommendable, but German, article on this at: https://www.rechtambild.de/2013/04/vorsicht-beim-fotografieren-von-polizisten/ and https://www.buerger-beobachten-polizei.de/rechtliches/rechtshilfe-demotipps#filmen.

Several courts have ruled that filming police operations is also not a crime § 201 of the Criminal Code (breach of confidentiality of the non-publicly spoken word).

Collect data from witnesses who are also observing the situation in order to later have evidence of the progress of the control. You can also get loud and generate attention from outsiders. This will certainly annoy and unsettle the cops because they are now controlled by a wider public in their work. However, it could also be incriminating for those affected. A sensitive handeling is therefore required here.

5. Follow up Work

When the cops have left and the control is over you should follow up on what happened. Give the affected your data in case it is needed later.

You don’t need to have a guilty conscience that you couldn’t be a “real” help by preventing the control. Our goal is usually already achieved through critical accompaniment and solidarity. Often we cannot do more, but it makes a decisive contribution to a neighbourhood based on solidarity.

Write now a Mail with a memory protocol (https://www.copwatchleipzig.org/wie-schreibe-ich-ein-gedachtnisprotokoll/) and further questions, which you have, to copwatchleipzig@riseup.net. Remember the arguments of the police. This will help you to prepare for the next time.

Political subsumption

Racism and repression have never solved problems, only created new ones. To address the problems of the neighbourhood, different strategies are needed. As already mentioned above, many conflicts such as drug trafficking and theft can be traced back to structural inequality in the capitalist national state, so that this should be the starting point for criticism of local conditions. By treating each other in solidarity, we can create perspectives for shaping one’s own life freely. This also means that nobody is discriminated against on the basis of origin, gender, sexual orientation or identity or economic status and that we intervene when we experience such behaviour.

The introduction of the weapon free zone is part of an expansion of state repression that can be observed both nationwide. The legal basis should be created by new police laws in almost all federal states (click here for the blog of the alliance against the Saxon Police Law: https://polizeigesetz-stoppen.de/ and https://keinpolizeigesetz.noblogs.org/). This not only means an increase in equipment, but also an expansion of police powers. Although crime statistics refute this, an image of the Eisenbahnstraße as the “most dangerous street in Germany” is maintained. This increases social tolerance for repressive measures (control, surveillance, persecution). How far state structures can go to restrict freedoms and take rights until civil society comes up against them is first tried out in criminalised groups (e.g. football fans) and places. The fact that our district is also very migrant and alternative in character increases the interest of the authorities to control the streets and everything that happens, everything that lives.

We want to focus on the police as the repressive organ of a state that has a monopoly on the use of force and is therefore powerfully opposed to (almost) every person. This power is often used and especially in the course of left antifascist demonstrations, critical of capitalism and it comes again and again to police violence on demonstrators, press and medics. A lack of an independent complaints office also means that cops hardly have to reckon with consequences if they act disproportionately violently and/or discriminatory. Particularly with regard to migrants, they weigh themselves in the certainty that those affected will not file a complaint for fear of losing an already often insecure residence permit. This leads to numerous assaults.

In addition, it is known, especially through the Saxon police, that many officials with a right-wing/racist/national conservative attitude are among them, as shown not least by the order of a tank with Nazi emblems and the incidents during Pegida demonstrations. There is no doubt that their political opinion also influences their actions as police (wo)men. Our commitment against discrimination stands in the context of a critique of the authoritarian development of society, which takes place both at the legal level (Police Law) and through civil society (mobilization of Nazis on 26 & 27 August 18 in Chemnitz, AfD election results).

Zwischenbilanzen

Auswertung der Kontrollen und Funde in der Waffenverbotszone

  1. Halbjahr (Nov-März 2018/19)
    wvzzwischenbilanz
  2. Halbjahr (April-Sept 2019)
    wvz-kontrollen nach einem Jahr
  3. Halbjahr (Okt-April 2019/20)
    WVZ-Kontrollen 3. Halbjahr

WVZ Kontrollen 1. Halbjahr

*An interim balance – English below*

Die Waffenverbotszone im Leipziger Osten ist jetzt ein halbes Jahr alt. Zeit, um Zwischenbilanz zu ziehen.

Wir haben viele Kontrollen selbst erlebt oder erzählt bekommen. Wir wissen, wer Ziel von polizeilichen Maßnahmen wurde, warum und wie diese Menschen behandelt wurden.

Durch monatliches Abfragen der Ergebnisse der Polizei können wir diese Erfahrungen quantitativ einordnen. Es wird klar, wie viel Mehraufwand für die Polizei entsteht, die ja ihre Überbelastung schon seit Jahren beklagt, wie viele Grundrechtseingriffe erduldet werden mussten – und wofür?!

Oft genug haben wir die Sinnlosigkeit dieser autoritären Maßnahme hervorgehoben. Die Waffenverbotszone weiter aufrecht zu erhalten ist nicht nur in sozialer, demokratischer und libertärer Hinsicht ein Fehler, sie geht auch fast vollkommen an den vorher gefassten Zielsetzungen vorbei.

„Kontrollen […] werden sowohl im Rahmen zentral geplanter Einsätze als auch im Zuge des täglichen Dienstes des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt. Eine gesonderte Statistik zu den durchgeführten Kontrollen im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.“

Die aufgeführten Kontrollen stellen somit nur die Schwerpunkteinsätze dar, die auch kontrolliert sind. Die Kontrollen, die der Streifendienst zusätzlich vornimmt, sind nicht dokumentiert und auch nicht in der Quote unten berücksichtigt. Eine Nachprüfung, warum Menschen kontrolliert wurden, ist somit nur in berichteten Fällen möglich. Allerdings wird oft keine Rechtsgrundlage von den agierenden Beamten genannt bzw. immer wieder die WVZ vorgeschoben. Die Verordnung ist jedoch keine Rechtsgrundlage für Kontrollen!2 (UPDATE: Seit Einführung des neuen Polizeigesetzes ist dies nun doch direkt durch die WVZ möglich). Auch mit der Ausweispflicht sieht es ähnlich aus. Wenn die Polizeibeamt*innen ihren Dienstausweis verweigern, ist das rechtswidrig3. Die Rechtsunsicherheit und das fehlende Wissen der Betroffenen über ihre eigene Rechte werden zur systematischen Verletzung von polizeilichen Pflichten ausgenutzt.

Menschen, die kontrolliert wurden oder Kontrollen mitbekommen haben, teilen die Erfahrung, dass die Polizei klassistisch4 und rassistisch motiviert kontrolliert, selbst spielende Kinder sind betroffen.

Eltern sind sich unsicher, ob sie ihren Kindern Scheren mit in die Schule geben können – formal ist dafür eine Strafe von bis zu 1000€ angedroht. Die Kontrollen zielen vor allem PoC5, alternativ und prekär Erscheinende. Diese sowieso schon diskriminierten und exkludierten Personen werden so noch weiter ins Abseits gedrängt. Kann das der Sinn einer Maßnahme sein, die eigentlich dazu beitragen soll, dass sich Menschen hier sicherer fühlen?

Es folgt eine Auflistung der vorgenommenen Kontrollen seit Einrichtung der WVZ, der dabei festgestellten Verstöße, sowie der gemachten Funde. Die Divergenz zwischen den Funden und Verstößen rührt daher, dass eine Person mehrere Dinge dabei gehabt haben könnte.

November 20186

468 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen

9 Verstöße

20 Messer, zwei Tierabwehrsprays, ein Cuttermesser, eine Cuttermesserklinge, ein Glasschaber, eine Schere, ein Schraubendreher

(0,68 g Marihuana und 0,06 g Crystal – keine Verstöße gegen die WVZ-Verordnung)

Dezember 20187

79 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen

7 Verstöße

sechs Messer und ein Tierabwehrspray

Januar 20198

247 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen

13 Verstöße

elf Messer, drei Tierabwehrsprays, eine Rasierklinge, ein Elektroimpulsgerät

Februar 20199

268 PersonenkontrolIen/ldentitätsfeststellungen

6 Verstöße

vier Messer, eine Schere, eine Softairwaffe

März 201910

257 einzelne Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen

16 Verstöße

zwölf Messer, ein Tierabwehrspray, drei Multifunktionswerkzeuge und eine Pistole

Bei 1319 Kontrollen wurden 51 Verstöße festgestellt. Das heißt, dass bei mindestens 96,13% NICHTS gefunden wurde.

[Update, 13.8.2020: Die Anzahl der Kontrollen bezieht sich nur auf die dokumentierten Schwerpunktmaßnahmen. Streifenkontrollen sind nicht dokumentiert und konnten somit auf Nachfrage bei der Staatsregierung auch nicht angegeben werden. (Vgl. http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2990&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) Die Quote der “erfolglosen” Kontrollen ist daher eigentlich weit, weit aus krasser.]

Bis auf die Quote, sind die Zahlen oft nicht aussagekräftig und geben nur bedingt Aufschluss über die tatsächliche Gefährlichkeit einer Person, bei der ein Gegenstand gefunden wurde, der gegen die Verordnung verstößt. Zunächst einmal gilt alles, was auch nur ansatzweise so aussehen könnte, als Messer. Auch die Omi, die einen Apfel im Rabet für ihre Enkel aufschneiden will, oder jemand, die*der sich unterwegs ein Brot schmieren will, ist im Sinne mit einem Messer bewaffnet. Näher beschrieben sind die Funde in den Anfragen nicht. In den wenigsten Fällen wird, so unterstellen wir, eine Person vorgehabt haben eine andere Person zu bedrohen oder zu verletzen. Über die Lächerlichkeit der Funde Schere, Glasschaber, Schraubendreher, Rasierklinge usw. müssen wir wohl kein Wort verlieren.

Bisher wurden 13 Bußgeldverfahren zu 60€, einmal zu 200€, einmal zu 250€ eingeleitet. Diese 60€ sind Anzeichen dafür, dass die Polizei einfach nur deshalb Strafen verhängt, weil es die Verordnung eben vorsieht, und nicht, weil von der Person eine tatsächliche Gefahr in irgendeiner Weise ausgegangen wäre. Diese Offensichtlichkeit hat wohl auch das Ordnungsamt erkannt.

Ein kurzsichtiger Schluss wäre, die Zahl damit zu erklären, dass sich jetzt alle Bürger*innen brav an die Verordnung halten und darum nur so wenig gefunden wurde. Die präventive Wirkung kann nicht abschließend ermittelt oder beurteilt werden. Menschen, die meinen ihre Schere oder ihr Taschenmesser zu brauchen und sich damit auch in der WVZ aufhalten, hält sie ohnehin nicht davon ab. Und es kann ebenso bezweifelt werden, dass diejenigen, die mit „richtigen“ Waffen herumlaufen, sich auch von ihr ernsthaft gestört fühlen.

Klar ist, dass die WVZ absolut ungeeignet ist das Viertel sicherer zu machen. Sicherheit wird nicht durch Polizeipräsenz und Repression erreicht. Die mehr als schmalen „Erfolge“, die in dem Fund der einen Pistole und ein paar Messern liegen, stehen außer Verhältnis zu den zahlreichen Grundrechtseingriffen, der Überwachung, den autoritären Maßnahmen, die unsere Demokratie aushöhlen. Wenn ein staatliches Mittel ungeeignet oder unverhältnismäßig ist, dann ist es verfassungswidrig und gehört sofort beendet.

Wir fordern darum die sofortige Abschaffung der WVZ-Verordnung, eine Stärkung solidarischer und kulturschaffender Projekte im Eisenbahnstraßenviertel und sozialstaatliche Absicherung für alle!

Copwatch Leipzig im Mai 2019

1 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/15525-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-november-2018

2  Die Eingriffsbefugnisse richten sich nach dem Polizeigesetz zur Gefahrenabwehr und, wenn es den Verdacht einer Straftat gibt, der Strafprozessordnung. Nur, weil die WVZ ein „gefährlicher Ort“ im Sinne des Polizeigesetzes ist, dürfen Identitätsfeststellungen und Durchsuchung (mehr oder weniger) willkürlich durchgeführt werden.

3 Vgl. § 8 Satz 1 SächsPolG

4 Klassismus ist die strukturelle Diskriminierung armer und prekarisierter Menschen.

5 People of Color sind alle Menschen mit Rassismuserfahrungen.

6 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/15525-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-november-2018

7 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/16171-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-dezember-2018-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs

8 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/16521-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-januar-2019-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs-6

9 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/16906-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-februar-2019-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs

10 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/17187-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-maerz-2019-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs-6

11 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/15525-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-november-2018

12 The powers of intervention are set by the Police Law (SächsPolG) for danger pevention and, if there is suspicion of a criminal offence, by the Code of Criminal Procedure (StPO). Only because the WVZ is a “dangerous place” in the sense of the police law may identity findings and searches (more or less) be carried out arbitrarily.

13 Compare § 8 Satz 1 SächsPolG

14 Classism is the structural discrimination of poor and precarious people.

15 People of Color are all people with experiences of racism.

16 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/15525-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-november-2018

17 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/16171-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-dezember-2018-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs

18 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/16521-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-januar-2019-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs-6

19 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/16906-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-februar-2019-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs

20 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/17187-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-maerz-2019-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs-6

WVZ Kontrollen 2. Halbjahr

Ein Jahr zu viel…

Eine Aufstellung der Kontrollen in der WVZ Eisenbahnstraße von April bis September 20191

Zum PDF: wvz-kontrollen nach einem Jahr

Nach einem Jahr Bestehen wird die Waffenverbotszone (WVZ) auf der Eisenbahnstraße in Leipzig durch die Polizei(hochschule) evaluiert. Wir starten gegen die Verlängerung eine Kampagne, die sich auch für soziale Lösungen für die bestehenden sozialen Probleme einsetzt (https://copwatchleipzig.home.blog/wvz-abschiesen/)

Mit diesem Text soll das 2. Halbjahr der WVZ ausgewertet werden.

Wir haben viele Kontrollen selbst erlebt oder erzählt bekommen. Wir wissen wer Ziel von polizeilichen Maßnahmen wurde, warum und wie diese Menschen behandelt wurden.

Durch monatliches Abfragen der Ergebnisse der Polizei können wir diese Erfahrungen quantitativ einordnen. Es wird klar wie viel Arbeitsaufwand die Polizei damit hat, die ihre Überlastung ja immer beklagt, wie viele Grundrechtseingriffe erduldet werden mussten und wofür?!

Oft genug haben wir die Sinnlosigkeit der autoritären Maßnahme hervorgehoben. Die Waffenverbotszone weiter aufrecht zu erhalten ist nicht nur in sozialer, demokratischer und libertärer Hinsicht ein Fehler, sondern auch kontrafaktisch.

Eine Nachprüfung, warum Menschen kontrolliert wurden, ist nur in berichteten Fällen möglich, da darüber keine Statistik geführt wird. Allerdings wird von Beamt*innen oft keine Rechtsgrundlage genannt bzw. immer wieder die WVZ vorgeschoben. Die Verordnung ist aber keine Rechtsgrundlage für Kontrollen!2

Auch mit der Ausweispflicht sieht es nicht gut aus. Wenn die Polizeibeamt*innen ihren Dienstausweis verweigern, ist das rechtswidrig.3 Die systematische Verletzung von polizeilichen Pflichten wird aufgrund der Rechtsunsicherheit und dem fehlenden Wissen über eigene Rechte ausgenutzt.

Die Kriterien für Ausnahmen vom Verbot für Anwohner*innen, Gewerbetreibende und weitere, sind außerdem nicht hieb- und stichfest. Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen demnach mitgeführt werden, wenn sich diese in „verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern“ befinden. Wenn eben gerade kein Vorhängeschloss an einem Waffenkoffer hängt, darf der Gegenstand nicht „innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden“. Wie dies in der Praxis ermittelt wird, beantwortet die zitierte Anfrage4 nicht. Im Gegenteil wird mal wieder deutlich, dass auch dieser Verstoß vom Wohlwollen der Beamt*innen abhängig ist.

Menschen, die kontrolliert wurden oder Kontrollen mitbekommen haben, teilten ihre Erfahrungen mit uns: Klassistisch5 und rassistisch motiviert werden Menschen kontrolliert, auch spielende Kinder. „Der könnte gefährlich sein, weil er einen Bart trägt.“,“Der sieht gar nicht so aus, als ob er sich dieses Fahrrad leisten könne.“ und „Lass mal die junge Studentin kontrollieren, damit alle das Gefühl bekommen überwacht zu werden – nicht nur die schwarzen Männer“ könnten Überlegungen sein, die Polizist*innen, oft auch nur unbewusst, zu ihren Maßnahmen veranlassen. Eltern sind sich unsicher, ob sie ihren Kindern Scheren mit in die Schule geben können – formal ist das mit einer Strafe bis 1000€ angedroht.6 Getroffenen werden vor allem PoC7, alternativ und prekär Erscheinende. Die sowieso schon diskriminierten und exkludierten Personen werden so noch weiter ins Abseits gedrängt. Kann das der Sinn einer Maßnahme sein, die eigentlich dazu beitragen soll, dass sich Menschen hier sicherer fühlen?

Es folgt eine Auflistung der vorgenommenen Kontrollen und Verstöße, sowie den Funden. Die Divergenz zwischen den Funden und Verstößen kommt vermutlich daher, dass eine Person mehrere Dinge dabei gehabt haben kann.

April 20198

301 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen

15 Verstöße

14 Messer, ein Tierabwehrspray, eine selbstgebaute Hieb- und Stichwaffe

Mai 20199

234 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen

8 Verstöße

fünf Messer, eine Machete, eine Schusswaffe und ein Elektroimpulsgerät

Juni 201910

203 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen

8 Verstöße, 10 verbotene Gegenstände (erstmals wurde eine komische Aufteilung vorgenommen, die sich nicht mit den gefundenen Gegenständen deckt und uns unverständlich ist)

acht Messer, ein Reizstoffsprühgerät, eine Kette mit Hakenklingen

Juli 201911

263 PersonenkontrolIen/ldentitätsfeststellungen

12 Verstöße + 23 verbotene Gegenstände

dreizehn Messer, eine Schere, eine Softairwaffe, sechs Reizstoffsprühgeräte, einen Teleskopstab, einen Baseballschläger

August 201912

144 einzelne Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen

11 Verstöße

elf Messer, zwei Reizstoffsprühgeräte und ein Teleskopschlagstock

September 201913

242 einzelne Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen

3 Verstöße

vier Messer

Die Zahlen sind oft nicht aussagekräftig und geben nur bedingt Aufschluss über die tatsächliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dies ist aber die Voraussetzung für präventiv-polizeiliches Eingreifen.

Zunächst mal gilt alles, was auch nur ansatzweise so aussehen könnte, als Messer. Das heißt auch, dass die Omi, die einen Apfel im Rabet für ihre Enkel aufschneiden will, oder jemand, die*der sich unterwegs ein Brot schmieren will, ein Messer bei sich hat. Näher beschrieben sind die Funde in den Anfragen nicht. In den wenigsten Fällen wird, so unterstellen wir, jemand vorgehabt haben jemanden zu bedrohen oder zu verletzen.

Bei 1387 Kontrollen wurden 57 Verstöße festgestellt. Das heißt, dass bei 95,9 % NICHTS gefunden wurde. In dem Zeitraum wurden neunzehn Bußgeldverfahren zu 60 €, drei zu 90 €, zwei zu 120 € und zwei zu 150 € eingeleitet. Diese 60€ sind Zeichen dafür, dass man einfach nur bestraft, weil es die Verordnung halt vorsieht, nicht, weil die Person irgendwas „schlimmes“ vorhatte. Das ist eine wirklich klägliche Bilanz.

[Update, 13.8.2020: Die Anzahl der Kontrollen bezieht sich nur auf die dokumentierten Schwerpunktmaßnahmen. Streifenkontrollen sind nicht dokumentiert und konnten somit auf Nachfrage bei der Staatsregierung auch nicht angegeben werden. (Vgl. http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2990&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) Die Quote der “erfolglosen” Kontrollen ist daher eigentlich weit, weit aus krasser.]

Ein falscher Schluss wäre, die Zahl damit zu erklären, dass sich jetzt alle Bürger*innen brav an die Verordnung halten und darum nur so wenig gefunden wird. Die präventive Wirkung kann nicht abschließend ermittelt oder beurteilt werden. Menschen, die meinen ihre Schere oder ihr Taschenmesser zu brauchen und sich damit auch in der WVZ aufhalten, hält das ja nicht ab. Und auch nicht diejenigen, die mit „richtigen“ Waffen herumlaufen. Es bestraft nur, falls sie entdeckt werden. Da sollten uns eher mit Kriegs- und Schusswaffen ausgestattete Nazi-Netzwerke besorgen, oder dass die Polizei und Bundeswehr ihre Waffen ständig „verliert“.

Klar ist, dass die WVZ absolut ungeeignet ist das Viertel sicherer zu machen. Sicherheit erhält man nicht durch Polizeipräsenz und Repression. Die eigentlich nicht existenten „Erfolge“, die vielleicht in dem Fund der einen Schusswaffe oder ein paar Messern liegt, stehen außer Verhältnis zu den zahlreichen Grundrechtseingriffen, der Überwachung, der autoritären Maßnahmen, die unsere Demokratie aushöhlen. Wenn ein staatliches Mittel ungeeignet oder unverhältnismäßig ist, dann ist es verfassungswidrig und gehört sofort beendet.

Wir fordern darum die sofortige Außerkraftsetzung der WVZ-Verordnung, eine Stärkung solidarischer und kulturschaffender Projekte im Eisenbahnstraßenviertel und sozialstaatliche Absicherung für alle!

1 Der Text stellt eine aktualisierte Version unserer Zwischenbilanz dar (https://copwatchleipzig.home.blog/zwischenbilanz/).
2 Die Eingriffsbefugnisse richten sich nach dem Polizeigesetz zur Gefahrenabwehr und, wenn es einen Verdacht einer Straftat gibt, der Strafprozessordnung. Mit dem neuen SächsPolG werden anlasslose Kontrollen in WVZ nun direkt ermöglicht.
3 Vgl. § 8 Satz 1 SächsPolG
5 Klassismus ist die strukturelle Diskriminierung armer und prekarisierter Menschen.
6 Bei dem Mitführen von Scheren kommt es vor allem auf die Umstände (sprich das Wohlwollen der Beamt*innen an: https://kleineanfragen.de/sachsen/6/18166-scheren-als-gefaehrliche-gegenstaende-in-waffenverbotszonen-nachfrage-zur-kleinen-anfrage-in-drs-6-17829
7 People of Color sind alle Menschen mit Rassismuserfahrungen.

WVZ-Kontrollen 3. Halbjahr (Oktober 2019 – April 2020)

Copwatch Leipzig, 3. Juli 2020

I. Kampagne

Schon im Sommer letzten Jahres begannen wir mit der Organisation einer Kampagne gegen die Waffenverbotszone. Unter dem Label „#WVZ abschießen – soziale Sicherheit stärken!“ fanden eine Demo1, Informations- und Diskussionsveranstaltungen2, Vernetzung und Gespräche im Viertel, Pressearbeit3 und viele weitere Aktionen4 statt. Außerdem haben wir einen Stadtratsbeschluss mit-initiiert, um die Anwohner*innen und insbesondere aufgrund von diskriminierendem Profiling intensiver Betroffene mit einzubeziehen. Für die Evaluationsbögen, die an 3000 Anwohnende nach dem Zufallsprinzip verteilt werden sollen, werden wir noch eine Briefkasten-Flyer-Aktion starten, um allen unsere wesentlichen Kritikpunkte5 zu vermitteln.

II. Stand der Evaluation

Wie in der Verordnung festgelegt, sollte die Evaluation nach einem Jahr stattfinden, wobei der zu evaluierende Zeitraum im November 2019 endete.6 Nun ist es schon Juli 2020 und mit der Evaluation (insbesondere die Befragung von Anwohner*innen und Expert*innen) wurde unseres Wissens nach noch nicht begonnen. Auf Nachfragen bei den Verantwortlichen der Polizeihochschule Sachsen und dem beteiligten Professor der Soziologie, Universität Leipzig wird angegeben, dass diese wohl im Herbst 2020 fertig sein wird bzw. begonnen werden soll – eine genaue Antwort gibt man uns leider nicht. Aufgrund dieser verspäteten Erhebung sind noch mal höhere Anforderungen an die Methodik und die Interpretation der Evaluation zu stellen, da ein Gewöhnungseffekt bei der Bevölkerung eintritt und viele die Frage nach ihrem Sicherheitsgefühl vor und nach der Einrichtung der WVZ bis 11/2019 nicht beantworten können. Dies darf aber dem Innenministerium nicht zu Gute kommen, wenn es verfassungsrechtlich höchst bedenkliche7 Verordnungen erlässt und diese dann erst verspätet „überprüft“.

III. Kontrollen, Funde und Bußgeldverfahren

In der Regel finden monatlich zwischen 10 und 20 Einsatzmaßnahmen (sog. Schwerpunktkontrollen) zur Kontrolle der Einhaltung der WVZ statt. Im April gab es diese wegen Corona nicht. Kontrolliert wurde natürlich trotzdem, nur nicht dokumentiert8 und somit auch nicht von uns ausgewertet.

Alle Antworten auf die Anfrage nach der Anzahl der Kontrollen und Verstöße umfasst nur gezielte Schwerpunktmaßnahmen und keine spontanen Straßenkontrollen durch Streifenpolizist*innen. Diese werden in Sachsen grundsätzlich nicht dokumentiert, weil die Polizei das Software-Tool dafür nicht beschafft hat. Die Anzahl der Kontrollen und vermutlich auch der Verstöße insgesamt ist also weitaus höher, als hier aufgeführt. Ein kleiner Trick des Innenministeriums, um das Ausmaß der täglichen Überwachung und Repression herunter zu spielen.

Zu weiteren Vorbemerkungen verweisen wir auf unsere beiden vorgehenden Berichte zum 1. und 2. Halbjahr.

Oktober 20199

229 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen

dabei 6 Verstöße

8 Messer, 1 Reizstoffsprühgerät

November 201910

200 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen

dabei 6 Verstöße

4 Messer, 1 Reizstoffsprühgerät, 1 Säbel, 1 Knüppel mit Handschlaufe

Dezember 201911

119 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen

dabei 4 Verstöße

5 Messer, 3 Reizstoffsprühgeräte, 1 Pyrotechnik, 1 Schlagring, 1 Nagelscherenhälfte

Januar 202012

219 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen

dabei 13 Verstöße

17 Messer, 3 Reizstoffsprühgeräte, ein Elektroschockgerät, 2 Schlagringe

Februar 202013

382 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen

dabei 18 Verstöße

14 Messer, 4 Reizstoffsprühgeräte, 1 Schreckschusspistole, 2 Paar Quarzhandschuhe

März 202014

217 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen

dabei 20 Verstöße

18 Messer, 7 Reizstoffsprühgeräte, 1 Schreckschusspistole mit Munition, 1 Baseballschläger, 1 Schlagring, 2 Scheren

April 202015

keine Schwerpunktmaßnahmen, unbekannte Anzahl an Kontrollen

trotzdem 13 Verstöße

10 Messer, 6 Reizstoffsprühgeräte, 2 Elektroschocker, 1 Baseballschläger

Ordnungswidrigkeitsverfahren

Insgesamt wurden in diesem halben Jahr 21 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen eingeleitet. 11 mal 60€, 2 mal 90€, 6 mal 150€, 1 mal 120€, 1 mal 600€. Diese beziehen sich jedoch auf Kontrollen, die in den Vormonaten vorgenommen wurden und nur jetzt zum Abschluss kamen.

Quote

3. Halbjahr Oktober 2019-März 2020 (6 Monate):

Bei mindestens 1366 Kontrollen wurden 67 Verstöße festgestellt. Das bedeutet, dass bei 95,1 % der Kontrollen nichts gefunden wurde. Genau so, wie in den letzten Auswertungszeiträumen.

[Update, 13.8.2020: Die Anzahl der Kontrollen bezieht sich nur auf die dokumentierten Schwerpunktmaßnahmen. Streifenkontrollen sind nicht dokumentiert und konnten somit auf Nachfrage bei der Staatsregierung auch nicht angegeben werden. (Vgl. http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2990&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) Die Quote der “erfolglosen” Kontrollen ist daher eigentlich weit, weit aus krasser.]

Seit Bestehen der WVZ (17 Monate – November 2018 bis März 2020) wurden demnach bei mindestens 4072 Kontrollen 175 Verstöße festgestellt und 62 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zu bedenken ist allerdings, dass die Owi-verfahren ca. 2 Monate hinter der Feststellung liegen und die folgenden Zahlen somit nur einen Eindruck vermitteln können: Nur ungefähr jeder Dritte „Verstoß“ wird auch geahndet, damit wird nur bei ungefähr 1,5% der Kontrollen etwas Strafwürdiges gefunden.

1 https://copwatchleipzig.home.blog/2019/11/23/wvz-abschiesen-soziale-sicherheit-starken-2/.

2 https://copwatchleipzig.home.blog/audiomitschnitte/.

3 https://copwatchleipzig.home.blog/presseschau/.

4 https://copwatchleipzig.home.blog/dates/.

5 https://copwatchleipzig.home.blog/einrichtung-der-waffenverbotszone/.

6 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/18175-kontrollen-zur-einhaltung-der-waffenverbotszone-in-leipzig-juni-2019-aktualisierung-der-kleinen-anfrage-in-drs-6.

7 https://copwatchleipzig.home.blog/einrichtung-der-waffenverbotszone/; Burkhardt, Barskanmaz: Verfassungsrechtliche Bewertung der Vorschrift des § 21 Abs.2 Nr. 1 des ASOG Berlin– das Konzept der „kriminalitätsbelasteten Orte“, abrufbar unter https://kop-berlin.de/files/175.

8 edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2320&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined.

9 edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=422&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined.

10 edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=739&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined.

11 edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1098&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined.

12 edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1539&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined.

13 edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1865&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined.

14 edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2320&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined.

15 Ebd.

*English*

Continue reading “Zwischenbilanzen”

Was darf die Polizei? Was darf ich? Polizeigewalt?

Was tun als Opfer oder Zeug*in von Polizei­gewalt und Festnahme?!
*What to do as victim or witness of police violence or arrest? – English below*

ماذا يمكن للشرطة أن تفعل؟ ماذا يمكنني أن أفعل؟
ماذا يمكنني أن أفعل كضحية أو شاهد على عنف الشرطة واعتقالها؟

Unser Flyer (deutsch):

Checkliste Polizeigewalt

*English*

What can the police do? What can I do?
What can I do as a victim or witness of police violence and arrest?

You may.

Ask for the legal basis and the underlying facts for the police measure. The link must be your behaviour, not your appearance.
Contradict every single measure and have it recorded.
Demand the name and service card of a police(wo)man.
If civilians claim to belong to the police, insist on seeing the police ID.
Right to assistance: Assistance can be any person designated by the person affected by a measure and can only be refused if it proves to be absolutely unsuitable. You can act together with your adviser (no representation), which is also a good instrument if there are language problems or if you want to critically accompany the police control. The right gives you § 14 paragraph 4 sentence 1 Administrative Procedure Act (=Verwaltungsverfahrensgesetz).

In case of arrest

You are obliged to provide information about your name, date of birth, place and country of birth, nationality, marital status and registration address. Do not make any further statements or statements!
You have the right to call a lawyer. (Emergency service of lawyers Leipzig: 0172 3641041)
You have the right to refuse any testimony, both before the police and before the prosecution or the court.
Don’t be intimidated! Sometimes the officers threaten you with deportation or promise to release you if you make statements. Don’t believe them: don’t do or sign a statement!
If things or money are confiscated from you, insist on getting a record. Do not sign this protocol.
If you are not released, you must be brought before the jugde by midnight of the next day at the latest, who will then decide on your further detention (release or pre-trial detention).
You have the right to an interpreter and to contact a trusted person.

Illegalised persons can be taken into deportation custody. However, pre-trial detention has priority, § 116b StPO.
If you are released and beaten or abused, go immediately to the doctor. Have your injuries attested to there.
You can lodge an official supervisory complaint with the police president of the federal state (in Leipzig: Landespolizeipräsidium -Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden).
You do not have to comply with subpoenas from the police, whether as a witness or accused, unless they send them explicitly on behalf of the public prosecutor’s office. Only summonses from the public prosecutor’s office (also by the police) or court are obligatory.

What may the police do?

The police act on the legal basis of the Criminal Code (StGB), the Criminal Procedure Code (StPO) for criminal prosecution and the individual state laws on public safety (police law) for averting danger. They regulate what the police may do. If it violates this, it may also file a criminal complaint against a police officer. Although only 2% of the reported cases are prosecuted in these proceedings, they may have disciplinary consequences and are included in statistics. Make a criminal complaint (after consultation with a lawyer) within 3 months of the incident to the public prosecutor, not the police.

The police may do this if you are on foot and have not committed a crime (police law).

Identity verification: They may demand your identity card if you pose a danger or a disturbance. For this purpose, concrete and recognisable facts must be available. In so-called “dangerous places” (also weapons prohibition zone) it may do so, but there must still be some connection to the dangerousness of the place. They may not control simply arbitrarily or racist motivated (racial profiling), because that offends against the principle of equal treatment from art. 3 of the Grundgesetz. If your identity cannot be established, the police may take you to the office and take fingerprints and photos, as well as external characteristics (e.g. tattoos) to find out who you are.

Expulsion: She can expel you from a place for a few hours if you are a danger or a disturbance. For this purpose, concrete and recognizable facts must be available.

Detention: She may take you to a police station if a disturbance/hazard cannot be removed otherwise, if your identity cannot be established otherwise or if this is necessary to enforce a removal order. She must give you a reason and legal remedy and give you the opportunity to call a lawyer and a trusted person. Ask to see a doctor if you’re feeling bad.

Search people and things: You (including your clothes) and your belongings may be searched if you are allowed to be detained, your identity is to be established, you are in a “dangerous place” or facts indicate that you (1) want to commit a crime on endangered objects or (2) you are carrying belongings that may be seized. The person may only be searched by persons of the same sex or by doctors.

Confiscation: One of your things may be confiscated if it is necessary to remove a disturbance or if you are allowed to be detained. This also includes the confiscation of objects that are prohibited in the weapons prohibition zone. You must be issued with a certificate of this and the legal remedy must be made known.

On 1st of January 2020 the new Saxon police law comes into force. This gives the police considerably more powers and the numbers of the §§ will change. The listed possibilities of the police change slightly: Identity findings are possible in weapons prohibition zones directly and within the area, which is 30 km away from the Polish and Czech border.

The police may do this if you are suspected of a criminal offence (Code of Criminal Procedure).

Search of things and person (§ 102 StPO): You are only a suspect if there are actual indications or facts that you have committed a criminal offence.

Physical examination (§ 81a StPO): blood sampling, urine and sweat test. These are a serious encroachment on your physical integrity, may only be performed on one*r defendant and require the theoretical consent of a judge. To prove alcohol in the blood, however, this is not necessary. You are not obliged to blow, but to tolerate the blood draw.

As a non-suspicious person (§ 103 StPO), the police may only search you if there are facts that probably contribute to the arrest of a suspect or to the securing of evidence. e.g. if, before the eyes of the police, the object of a crime (committed by another person) would be inflicted on you.

Arrest of disturbers (§ 164 StPO): Whoever interferes with the prosecution of criminal offences or administrative offences can be taken into custody until the end of the official act (max. until the end of the next day).

How to behave in case of police violence?

If you become a victim of police violence

Attempts to stop the use of violence by deescalating behaviour. If that doesn’t help, scream your pain out to get attention from passing people.
Talk specifically to potential witnesses! Tell them your name and a phone number and please contact them later.
If you later want to defend yourself legally against police violence (§ 340 StGB), the police will most likely report you for resistance (§ 113 StGB). Consult the advice of a lawyer.

If you become a witness of police violence

Make yourself available to those affected as a witness. Please bystanders to do the same. CopWatch LE has internal witness cards that you can pick up from us.
Inform the person concerned of their rights.
Offer your assistance.
In the event of an arrest, ask for the name and address of the person being arrested.

In any case

If you become a victim or witness of an arrest or (racist) police assault, record the incident as accurately as possible in a memory log:
Place and time of the incident, actions observed
the reasons given for the police action
Personal descriptions, contacts to other witnesses.
Service and helmet numbers of the civil servants inside
Police car plates.
If you have any questions, would like to report the case or need assistance, please contact copwatchleipzig@riseup.net. It is important that we document the case, even anonymously. You can also write to us in encrypted form.

ماذا يمكن للشرطة أن تفعل؟ ماذا يمكنني أن أفعل؟
ماذا يمكنني أن أفعل كضحية أو شاهد على عنف الشرطة واعتقالها؟

يمكنك:

طلب الأساس القانوني والوقائع الأساسية لإجراء الشرطة في تلك الحادثة.
يجب أن يكون الارتباط سلوكك، وليس مظهرك، ناقض كل مقياس على حده وقم بتسجيله.
اطلب اسم وبطاقة الخدمة لرجل/امرأة الشرطة.
وإذا زعم المدنيون أنهم ينتمون إلى الشرطة، فأصر على رؤية هوية الشرطة.
الحق في المساعدة:
يمكن أن تكون المساعدة أي شخص يعينه الشخص المتضرر من جراء ما ولا يمكن رفضها إلا إذا ثبت أنها غير مناسبة تماما. يمكنك أن تعمل مع مستشارك (بدون تمثيل)، وهو أيضا أداة جيدة إذا كانت هناك مشاكل في اللغة أو إذا كنت ترغب في مرافقة الشرطة بشكل ناقد.
ويعطيك الحق:
الفقرة 14 من المادة 4 من قانون الإجراءات الإدارية رقم 1 (=Verwaltungsverfahrensgesetz).

في حالة الاعتقال:

أنت ملزم بتوفير معلومات حول اسمك وتاريخ ميلادك ومكان ولايتك وبلدك وجنسيتك وحالته الزوجية وعنوان التسجيل.


لا تقدم أي بيانات إضافية!
يحق لك الاتصال بمحام. (خدمة الطوارئ للمحامين لايبزيغ)
0172 3641041


يحق لك رفض أي شهادة، سواء أمام الشرطة أو أمام النيابة أو المحكمة.
لا تخافوا! وفي بعض الأحيان، يهددك الضباط بالترحيل أو يعدوا بإطلاق سراحكم إذا أدليتم ببيانات. لا تصدق ولا تفعل أو توقع على اي بيان!
إذا تمت مصادرة أشياء أو أموال منك، فأصر على الحصول على مستند. لا توقع هذا البروتوكول إذا لم يتم إطلاق سراحكم، إذا لم يتم الإفراج عنك، فيجب مثولك أمام القاضي بحلول منتصف ليل اليوم التالي على أبعد تقدير، والذي سيقرر بعد ذلك احتجازك الإضافي (الإفراج عنك أو الاحتجاز السابق للمحاكمة).
يحق لك الاستعانة بمترجم فوري والاتصال بشخص موثوق به.

ويمكن احتجاز الأشخاص غير الشرعيين في عهدة الترحيل. غير أن للحبس الاحتياطي الأولوية، المادة 116 B) ) من القانون الجنائي.
إذا تم إطلاق سراحك وضربك أو إساءة معاملتك، اذهب فورا إلى الطبيب، لقد شهد على إصابتك هناك.


يمكنك تقديم شكوى إشرافية رسمية إلى رئيس الشرطة في الولاية الاتحادية في لايبزيغ: Landespolizeipräsidium -Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden).
ولا يتعين عليك أن تمتثل للاستدعاءات الصادرة عن الشرطة، سواء كشاهد أو متهم، ما لم ارسالها صراحة بالنيابة عن مكتب المدعي العام. ولا يلزم سوى الاستدعاءات من مكتب المدعي العام (وأيضا من قبل الشرطة) أو المحكمة.

ماذا يمكن للشرطة أن تفعل؟

وتعمل الشرطة على أساس قانوني (القانون الجنائي) وقانون (الإجراءات الجنائية) (STPO) للمقاضاة الجنائية، وقوانين الدولة الفردية المتعلقة بالسلامة العامة (قانون الشرطة) لتجنب الخطر. والاخيرة تنظم ما قد تفعله الشرطة. وفي حالة انتهاك هذا القانون، يجوز لك أيضا أن تقدم شكوى جنائية ضد ضابط شرطة. وعلى الرغم من أن 2% فقط من الحالات المبلغ عنها تتم ملاحقتها في هذه الإجراءات، إلا أنها قد تكون لها عواقب تأديبية وقد تكون مدرجة في الإحصاءات. تقديم شكوى جنائية (بعد التشاور مع محام) في غضون 3 شهرا من الحادث إلى المدعي العام، وليس إلى الشرطة.

قد تفعل الشرطة ذلك (ايقافك او سؤالك) إذا كنت على الأقدام ولم ترتكب جريمة (قانون الشرطة).

التحقق من الهوية:
قد يطلبون بطاقة هويتك إذا كنت تشكل خطرا أو اضطرابا. ولهذا الغرض، يجب أن تكون هناك حقائق ملموسة يمكن التعرف عليها. وفيما يسمى “الأماكن الخطرة” (منطقة حظر الأسلحة أيضا) قد تفعل الشرطة ذلك، ولكن لا يزال هناك بعض الارتباط بخطورة المكان.
ولا يجوز لهم أن يتحكموا ببساطة على نحو تعسفي أو عنصري (التنميط العنصري) لان ذلك يتعارض مع مبدأ المساواة في المعاملة من المادة 3 من اتفاقية غريندغيسيتز.
إذا تعذر إثبات هويتك، فقد تأخذكم الشرطة إلى المكتب لأخذ بصمات الأصابع والصور، بالإضافة إلى الخصائص الخارجية (مثل الوشم) لمعرفة من أنت.

الطرد:
يمكن طردك من مكان لبضع ساعات إذا كنت خطرا أو اضطرابا. ولهذا الغرض، يجب أن تكون هناك حقائق ملموسة يمكن التعرف عليها.

الاحتجاز:
يجوز أن يتم نقلك إلى مركز شرطة إذا تعذر إزالة أي اضطراب أو خطر، أو إذا تعذر إثبات هويتك أو إذا كان ذلك ضروريا لتنفيذ أمر الإزالة. يجب أن يتم اعطائك سبباً وعلاجاً قانونياً والفرصة لاستدعاء محام وشخص موثوق به. أطلب رؤية الطبيب إذا كنت تشعر بالسوء.

البحث عن أشخاص وأشياء:
أنت (بما في ذلك ملابسك) وقد يتم البحث في متعلقاتك إذا سمح باحتجازك، سيتم إثبات هويتك، أنت في “مكان خطير” أو تشير الحقائق إلى أنك (1) ترغب في ارتكاب جريمة على أجسام معرضة للخطر أو (2) أنك تحمل متعلقات قد يتم الاستيلاء عليها. ولا يجوز تفتيش الشخص إلا بواسطة أشخاص من نفس الجنس أو بواسطة أطباء.

المصادرة:

قد تتم مصادرة أحد مقتنياتك إذا كان من الضروري إزالة أحد الاضطرابات أو إذا تم احتجازك. ويشمل ذلك أيضا مصادرة أشياء محظورة في منطقة حظر الأسلحة. يجب أن يتم إصدار شهادة بهذا الأمر ويجب أن يتم التعريف بالعلاج القانوني.

وفي الأول من يناير/كانون الثاني 2020 بدأ نفاذ قانون الشرطة السكسونية الجديد.
وهذا يعطي الشرطة سلطات أكبر بكثير، وسيتغير عدد من الفقرات. وتتغير إمكانيات الشرطة المذكورة تغيرا طفيفا: فنتائج تحديد الهوية ممكنة في مناطق حظر الأسلحة مباشرة وداخل المنطقة التي تبعد 30 كيلومترا عن الحدود البولندية والتشيكية.

ويجوز للشرطة القيام بالتالي ذكره إذا اشتبه في ارتكابك جريمة جنائية (قانون الإجراءات الجنائية):

البحث عن الأشياء والشخص (البند 102 من قانون العقوبات):
أنت فقط مشتبه فيه إذا كانت هناك مؤشرات أو حقائق فعلية بأنك قد ارتكبت جريمة جنائية.

فحص بدني: الفقرة 81 a (StPO)

أخذ عينات الدم والبول واختبار العرق. هذه تعد تعديا خطيرا على سلامتك البدنية ولا يجوز إجراؤها إلا على المدعى عليه، وتحتاج إلى موافقة نظرية من القاضي. لإثبات الكحول في الدم، ومع ذلك، هذا ليس ضروريا. أنت لست مجبر على نفخ الهواء، ولكن لتحمل سحب الدم.

كشخص غير مريب (الفقرة 103 من المادة 1 من القانون)
لا يجوز للشرطة أن تفتشك او توقفك إلا إذا كان هناك وقائع قد تسهم في القبض على مشتبه فيه أو في تأمين الأدلة، على سبيل المثال، إذا كان موضوع الجريمة (التي ارتكبها شخص آخر) سيقع عليك أمام أعين الشرطة.

توقيف المزعجين (البند 164 من قانون الإجراءات الجنائية):
يمكن احتجاز كل من يتدخل في مقاضاة الجرائم الجنائية أو الجرائم الإدارية حتى نهاية العمل الرسمي (بحد أقصى حتى نهاية اليوم التالي).

كيف تتصرف في حالة عنف الشرطة؟

إذا وقعت ضحية عنف الشرطة:
محاولة وقف استخدام العنف من خلال الحد من السلوك. وإذا لم يكن هذا مفيدا، فالصرخ الماً لكي ينتبه المارة.
تحدث تحديدا إلى الشهود المحتملين! أخبرهم باسمك ورقم هاتفك، ويرجى الاتصال بهم لاحقا.
إذا كنت تريد في وقت لاحق أن تدافع عن نفسك قانونيا ضد عنف الشرطة (المادة 340 StGB)، فإن الشرطة على الأرجح سوف تبلغ عن المقاومة (البند 113 StGB). راجع مشورة المحامي.

إذا أصبحت شاهدا على عنف الشرطة:
جعل نفسك متاحا للمتضررين كشاهد. يرجى المارة للقيام بالمثل.
CopWatch لديهم بطاقات شاهدِ داخليةِ يُمْكِنك أَنْ تَلتقطَ منّا. إعلام الشخص المعني بحقوقه. عرض مساعدتكم. وفي حالة إلقاء القبض، طلب اسم وعنوان الشخص الذي ألقي القبض عليه.

على أي حال :

إذا وقعت ضحية أو شاهدا على اعتقال أو اعتداء (عنصري) على الشرطة، فسجل الحادث بأكبر قدر ممكن من الدقة في سجل الذاكرة:
مكان ووقت الحادث، ولاحظ الإجراءات، الأسباب التي دعت الشرطة إلى التقدم
وصف شخصي، واتصالات بشهود آخرين.
أرقام الخدمة والخوذة لموظفي الخدمة المدنية، داخل لوحات سيارات الشرطة.


إذا كانت لديك أي أسئلة، هل ترغب في الإبلاغ عن الحالة أو تحتاج إلى المساعدة، فيرجى الاتصال  بـ copwatchleipzig@riseup.net.
من المهم توثيق الحالة، حتى بدون ذكر الاسم. يمكنك أيضا الكتابة إلينا بشكل مشفر.

Verdachtsunabhängige Kontrolle nicht gefallen lassen!

Do not put up with suspicion-independent control!

*English below*

Nach tiefgründiger Beschäftigung mit der neuen Verordnung der Waffenverbotszone (http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2018/14/read_pdf) sind wir zusammen mit Anwält*innen und Expert*innen für Innenpolitik zu dem Schluss gekommen, dass durch die Verordnung gar keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen ermöglicht werden. Lasst euch diese nicht gefallen!

Dies vor allem, weil mit keinem Wort in der Verordnung geregelt ist, was die Polizei tun darf, um mögliche Verstöße festzustellen. Sie bekommt nicht mehr Befugnisse.

Unser Gedanke dazu war, dass über die Voraussetzung des “gefährlichen Ort”es in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Sächsischen Polizeigesetz (SächsPolG) eine Identitätsfeststellung und entsprechend über § 23 Absatz 1 Nr. 4, 23 Absatz 2 SächsPolG Personen und gemäß § 24 Nr. 1 und 4 SächsPolG Sachen durchsucht werden dürfen.

Wie aus Anfragen im Landtag (https://kleineanfragen.de/sachsen/6/14914-gefaehrliche-orte-in-sachsen-iii-quartal-2018-nachfrage-zur-kleinen-anfrage-in-drs-6-11201) hervor geht, ist auch der “westliche Bereich der Eisenbahnstraße bis Hermann-Liebmann Straße” und das Rabet ein gefährlicher Ort [UPDATE: Mittlerweile deklarieren sie die ganze WVZ als “gefährlichen Ort”] . Die Waffenverbotszone erstreckt sich jedoch über ein 70 Fußballfelder großes Areal, dass schon per Definition kein gefährlicher ORT sein kann. Dass so grundlegende Grundrechtseingriffe über eine unveröffentlichte Lageeinschätzung der Polizei ermöglicht werden sollen, kann dem Rechtsstaatsprinzip nicht gereichen.

UPDATE: Seit der Einführung des neuen Polizeigesetzes in Sachsen am 1.1.2020 (SächsPVDG) ist das anlasslosen kontrollieren der Identität, der Person und der mitgeführten Sachen in sog. Waffenverbotszonen direkt möglich. Die Einordnung als sog. gefährlicher Ort ist daher nicht mehr notwendig. Die §§ Nummern der einzelnen Befugnisse hat sich geändert, doch bleibt das hier geschriebene trotzdem entsprechend gültig.

UPDATE 24.03.21: Die Verordnung über die Gefährlichen Gegenstände wurde vom OVG Bautzen für unwirksam erklärt:

“Gefährliche Gegenstände” sind in der WVZ nicht mehr verboten

Wenn die Polizei euch in der Waffenverbotszone kontrollieren und durchsuchen will, dann fragt nach der Rechtsgrundlage. Von euch müsste konkret eine “Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung” ausgehen (irgendwas Verbotenes oder Verdächtiges machen), sie den gefährlichen Ort oder die Möglichkeit der anlasslosen Kontrollen in der Waffenverbotszone noch mal nennen, § 15 SächsPVDG. Dann müsstet ihr allerdings auch dort verweilen. Wer den gefährlichen Ort bzw. die WVZ offensichtlich nur durchquert (einfaches Langlaufen) darf nicht kontrolliert werden. Außerdem darf die Durchsuchung wegen des “gefährlichen Ortes” nicht als Instrument benutzt werden, um willkürlich (oder rassistisch motiviert) Kontrollen durchführen zu können. Es muss irgendeine innere Verbindung  mit der “Gefährlichkeit” des Ortes geben, also Anzeichen dafür, dass ihr euch zu Straftaten verabredet oder sie  vorbereitet oder begeht/begehen werdet bzw. gefährliche Gegenstände oder Waffen bei euch führt. Das bestätigt der bayrische Verfassungsgerichtshof VGH München, Beschl. v. 8. 3. 2012 – 10 C 12.141, BeckRS 2012, 58287.

Also, lasst euch nicht einschüchtern – ihr müsst eure Identität nicht angeben. Widersprecht der Maßnahme!

Aber Vorsicht: Die Polizei ist der vollen Überzeugung, dass sie verdachtsunabhängig kontrollieren dürfen. Höchst wahrscheinlich werden sie eurer Argumentation wenig Glauben schenken. Wenn ihr eure Identität nicht angebt und diese nicht anders (zB. durch Durchsuchung der Taschen nach Ausweispapieren) festgestellt werden kann, dürft ihr auch zur Dienststelle verbracht und in Gewahrsam genommen werden ( § 22 Absatz 1 Nr. 4 SächsPVDG).

In jedem Fall: Lasst euch die Dienstnummer und Dienststelle geben, schreibt das Nummernschild des Polizeiautos auf und meldet uns, was passiert ist! Wenn du möchtest, können wir auch gemeinsam gegen deine Kontrolle und die Waffenverbotszone klagen.

*English*

*Update 24.03.21: The ordinance on dangerous objects was declared invalid by the OVG Bautzen:
https://copwatchleipzig.home.blog/2021/03/24/gefahrliche-gegenstande-sind-in-der-wvz-nicht-mehr-verboten/*

After a thorough examination of the new ordinance on the prohibited weapons zone, we, together with lawyers and domestic policy experts, have come to the conclusion that the ordinance does not allow any checks on persons without suspicion. Don’t put up with them!

This is particularly because the regulation does not contain a single word on what the police are allowed to do to detect violations. They didn’t get more powers.

Our thought was that over the condition of the “dangerous place” it in § 19 paragraph 1 sentence 1 No. 2 Saxon police law (SächsPolG) an identity determination and accordingly over § 23 paragraph 1 No. 4, 23 paragraph 2 SächsPolG persons and according to § 24 No. 1 and 4 SächsPolG things may be searched.

As can be seen from inquiries in the Landtag, the “western area of Eisenbahnstraße to Hermann-Liebmann Straße” and the Rabet is also a dangerous place. [UPDATE: Meanwhile they’re declaring the whole WVZ a “dangerous place”] However, the weapons prohibition zone extends over an area of 70 football pitches, which by definition cannot be a dangerous place. The fact that such fundamental encroachments on fundamental rights are to be made possible by an unpublished assessment of the situation by the police is not sufficient for the principle of the rule of law.

If the police want to check and search you in the weapons prohibition zone, then ask for the reason. “The “observance of the weapons prohibition zone” or similar does not count! To do this, you would have to pose a danger (do something forbidden) or they have to name the dangerous place again. Then you would also have to stay there. Who obviously only passes the dangerous place may not (actually) be controlled.

Furthermore, because of the “dangerous place”, the search of your person and belongings must not be used as an instrument to carry out arbitrary (or racist) checks. There must be some inner connection with the “dangerousness” of the place, that is, an indication that you are arranging, preparing or committing crimes. This is confirmed by the Bavarian Constitutional Court VGH Munich, Beschl. v. 8. 3. 2012 – 10 C 12.141, BeckRS 2012, 58287.
So don’t be intimidated – you don’t have to state your identity. Contradict the action!

But be careful: The police are fully convinced that they are allowed to control you without any suspicion. Most likely they won’t believe your argumentation. If you do not state your identity, you may also be taken to the office and into custody (§ 19 paragraph 2 sentence 2 SächsPolG, § 22 paragraph 1 no. 3 SächsPolG). Such a police journey can be interesting and binds police forces 😉 At the latest on the police station you can indicate your identity then and there will be no consequences.

In any case: Let us give you the number of the police(wo)men, write down the number plate of the car, the office the police (wo)man works and tell us what happened! If you like, we can also file a joint complaint against your control and the weapons prohibition zone.

Die Verordnung für die WVZ

*English below*

News #2 zur Waffenverbotszone im Raum Eisenbahnstraße

Am 19.10.18 ist im Sächsischen Gesetzblatt die „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig Vom 4. Oktober 2018“ bekannt gegeben worden.

*Update 24.03.21: Die Verordnung über die Gefährlichen Gegenstände wurde vom OVG Bautzen für unwirksam erklärt:
https://copwatchleipzig.home.blog/2021/03/24/gefahrliche-gegenstande-sind-in-der-wvz-nicht-mehr-verboten/*

Damit ist jetzt klar, welches Gebiet zur Waffenverbotszone wird und welche Gegenstände als gefährliche Gegenstände gewertet werden und damit vom Verbot auch mit umfasst sind.

Die komplette Veröffentlichung findet ihr hier: http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2018/14/read_pdf ab Seite 617

Eine kleine Zusammenfassung und bearbeitete Version des Gesetzestextes gibt es trotzdem gleich von uns:

Die genauen Grenzen sind in der Anlage dargestellt. Es handelt sich um einen zwar überschaubaren Raum, jedoch wird die Kontrollintensität und Polizeipräsenz nicht nur in diesem Gebiet zunehmen, sondern auch in den nicht umfassten Nebenstraßen.

wvz

aus http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2018/14/read_pdf

Die nicht all zu lange Verordnung, die es sich durchzulesen auch tatsächlich mal lohnt, verbietet das Führen von Waffen und im aufgeführten Raum (Zugriffsbares Mitsichtragen außerhalb der Wohnung/Geschäft). Ausgenommen sind Polizist*innen, der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn, Rettungsdienste, Sicherheitspersonal von Wert- und Geldtransporten. Anwohner*innen können diese in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen tragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im Gebiet haben. Dazu zählt auch der verschlossene Fahrgastraum eines Autos.

Egal ist, ob man* die Waffe/gefährliche Gegenstände ausversehen (fahrlässig) oder absichtlich (vorsätzlich) mit sich trägt. Strafen gibt es bis zu 10.000€ bei Waffen (siehe Waffengesetz) und bis zu 1000€ bei gefährlichen Gegenständen.

English

News #2 about the weapons prohibition zone in the Eisenbahnstraße area

On 19.10.18 the “Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig Vom 4. Oktober 2018” (Regulation of the Saxon State Ministry of the Interior on the Establishment of a Prohibition Zone for the Protection against Weapons and Dangerous Objects in Leipzig From 4 October 2018) was announced in the Saxon Law Gazette.

*Update 24.03.21: The ordinance on dangerous objects was declared invalid by the OVG (Court) Bautzen:
https://copwatchleipzig.home.blog/2021/03/24/gefahrliche-gegenstande-sind-in-der-wvz-nicht-mehr-verboten/*

Now it is clear which area becomes a weapons prohibition zone and which objects are classified as dangerous objects and are therefore included in the prohibition.

You can find the complete publication here: http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2018/14/read_pdf starting on page 617

A small summary and edited version of the text of the law is still available from us:

The exact boundaries are shown in the annex. It is a manageable space, but the intensity of control and police presence will increase not only in this area, but also in the non-circumscribed side streets.

The not too long regulation, which is actually worth reading, prohibits the carrying of weapons and in the listed room (accessible carrying outside the flat/business). Exceptions are police(wo)men, the security service of the Deutsche Bahn, rescue services, security personnel of valuables and cash transports. Residents can carry these in closed containers or packaging if they have their main residence in the area. This also includes the locked passenger compartment of a car.

It does not matter whether you* carry the weapon/hazardous objects accidentally or intentionally. There are penalties up to 10.000€ for weapons and up to 1000€ for dangerous objects.

Waffen:

§1 Verbot

Innerhalb des in der Stadt Leipzig durch die Straßen Eisen-

bahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Mariannenstraße, Her-

mann-Liebmann-Straße, Ludwigstraße, Elisabethstraße, Kon-

radstraße, Hermann-Liebmann-Straße, Rabet, Lorenzstraße,

Konstantinstraße und Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-

Straße begrenzten Gebietes (Anlage) ist das Führen von

Waffen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten.

§2 Begriffsbestimmungen

(1) Waffen im Sinne dieser Verordnung sind alle Waffen im

Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes.

(2) Im Sinne dieser Verordnung führt eine Waffe, wer die

tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung,

von Geschäftsräumen, des eigenen befriedeten Besitztums

oder einer Schießstätte ausübt.

§3 Ausnahmen

(1) Ausgenommen von dem Verbot nach § 1 sind die in

§ 55 des Waffengesetzes genannten Behörden, Einrichtungen

und Personen sowie

1. die gemeindlichen Vollzugsbediensteten, soweit ihnen

polizeiliche Vollzugsaufgaben [...] übertragen worden

sind,

2. Bedienstete von Behörden und Organisationen des Ret-

tungsdienstes, Brand- und Katastrophenschutzes sowie

von Pflege- und medizinischen Versorgungsdiensten so-

wie Ärzte, medizinische Hilfskräfte und ehrenamtlich Be-

schäftigte, soweit sie in dem in § 1 beschriebenen Gebiet

dienstlich tätig sind,

3. mit Geld- und Werttransporten befasste Personen sowie

Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Deutschen Bahn

AG (DB Sicherheit GmbH), soweit sie in dem in § 1 be-

schriebenen Gebiet dienstlich tätig sind.

(2) Ausgenommen von dem Verbot nach § 1 ist der Trans-

port von Waffen in verschlossenen Behältnissen oder Verpa-

ckungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern:

1. durch Gewerbetreibende, die ihren Gewerbebetrieb in

einem in § 1 beschriebenen Gebiet haben und zum Handel

mit Waffen im Sinne dieser Verordnung berechtigt sind,

sowie deren Beschäftigte, Zusteller und Kunden,

2. durch Anwohner, die ihre Wohnung [...], und bei mehreren Wohnungen ihre

Hauptwohnung in dem in §1 beschriebenen Gebiet haben,

sowie der Transport von Waffen in Personenkraftwagen und

Lastkraftwagen mit geschlossenem Fahrgastraum, soweit das

in § 1 beschriebene Gebiet ohne Fahrtunterbrechung durchfah-

ren wird. Als Fahrtunterbrechung gilt dabei nicht ein verkehrs-

bedingtes Anhalten oder Stehenbleiben.

(3) Die Kreispolizeibehörde kann über die Ausnahmen nach

den Absätzen 1 und 2 hinaus weitere Ausnahmen im Einzelfall

zulassen, sofern eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

oder Ordnung nicht zu besorgen ist. Die Ausnahmegenehmigun-

gen können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

§4 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Absatz 1 Nummer 23

des Waffengesetzes handelt, wer innerhalb des in § 1 beschrie-

benen Gebietes entgegen § 1 vorsätzlich oder fahrlässig eine

Waffe führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu

zehntausend Euro geahndet werden.

(3) Verbotenerweise geführte Waffen können nach § 54

Absatz 2 des Waffengesetzes eingezogen werden.

(4) Zuständig zur Ahndung und Verfolgung der Ordnungs-

widrigkeiten ist die Kreispolizeibehörde als Verwaltungsbe-

hörde [...]

Gefährlicher Gegenstände:

Hier sind jetzt nur diejenigen §§ aufgeführt, die sich zu dem Waffen-Artikel unterscheidet

§2 Begriffsbestimmungen

(1) Gefährliche Gegenstände sind:

1. Äxte und Beile,

2. Schlagstöcke, Baseballschläger und Gegenstände, die

geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind,

als Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen

eingesetzt zu werden, wie zweckentfremdet angeschärfte

Werkzeuge,

3. Handschuhe mit harten Füllungen und Quarzsandhand-

schuhe,

4. Messer, soweit sie nicht dem Waffengesetz unterfallen,

5. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie

nicht dem Waffengesetz unterfallen.

(2) Gefährliche Gegenstände führt mit, wer die tatsäch-

liche Gewalt über gefährliche Gegenstände außerhalb der

eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen oder des eigenen

befriedeten Besitztums ausübt.

§3 Ausnahmen

(1) [...]

(2) Ausgenommen von dem Verbot nach § 1 sind:

1. der Transport von gefährlichen Gegenständen in Kraftfahr-

zeugen mit geschlossenem Fahrgastraum, soweit das in

§ 1 beschriebene Gebiet ohne Fahrtunterbrechung durch-

fahren wird; als Fahrtunterbrechung gilt dabei nicht ein ver-

kehrsbedingtes Anhalten oder Stehenbleiben,

2. der Transport von gefährlichen Gegenständen in ver-

schlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die einen

unmittelbaren Zugriff verhindern, durch Anwohner, die ihre

Wohnung […] und bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung

in dem in § 1 beschriebenen Gebiet haben oder durch

Handwerker und Gewerbetreibende sowie deren Be-

schäftigte, die die gefährlichen Gegenstände zur Aus-

übung ihres Gewerbes innerhalb des in § 1 beschriebenen

Gebietes benötigen sowie Gewerbetreibende, die ihren

Gewerbebetrieb in einem in § 1 beschriebenen Gebiet

haben und zum Handel mit den gefährlichen Gegenstän-

den berechtigt sind, sowie deren Beschäftigte, Zusteller

und Kunden,

3. das Mitführen von Messern im Sinne des § 2 Absatz 1

Nummer 4 durch Handwerker und Gewerbetreibende so-

wie deren Beschäftigte, soweit die Messer für die unmittel-

bare Erledigung eines konkreten Auftrages in dem in § 1

beschriebenen Gebiet üblicherweise benutzt werden,

4. die Verwendung von Messern im Sinne des § 2 Absatz 1

Nummer 4 im Rahmen eines gastronomischen Betriebes

in dem in § 1 beschriebenen Gebiet,

5. das Mitführen von gefährlichen Gegenständen durch das

Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen beim Einsatz zur Per-

sonenbeförderung im Linienverkehr und im Verkehr mit

Taxen sowie durch Personal von Zustelldiensten, soweit

sie in dem in § 1 beschriebenen Gebiet beruflich tätig sind

und es sich bei den mitgeführten Gegenständen nicht um

Messer handelt.

§4 Ordnungswidrigkeiten

(1) […]

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu

tausend Euro geahndet werden.

(3) [...]