Auswertung der Kontrollen und Funde in der Waffenverbotszone
- Halbjahr (Nov-März 2018/19)
wvzzwischenbilanz
- Halbjahr (April-Sept 2019)
wvz-kontrollen nach einem Jahr
- Halbjahr (Okt-April 2019/20)
WVZ-Kontrollen 3. Halbjahr
WVZ Kontrollen 1. Halbjahr
*An interim balance – English below*
Die Waffenverbotszone im Leipziger Osten ist jetzt ein halbes Jahr alt. Zeit, um Zwischenbilanz zu ziehen.
Wir haben viele Kontrollen selbst erlebt oder erzählt bekommen. Wir wissen, wer Ziel von polizeilichen Maßnahmen wurde, warum und wie diese Menschen behandelt wurden.
Durch monatliches Abfragen der Ergebnisse der Polizei können wir diese Erfahrungen quantitativ einordnen. Es wird klar, wie viel Mehraufwand für die Polizei entsteht, die ja ihre Überbelastung schon seit Jahren beklagt, wie viele Grundrechtseingriffe erduldet werden mussten – und wofür?!
Oft genug haben wir die Sinnlosigkeit dieser autoritären Maßnahme hervorgehoben. Die Waffenverbotszone weiter aufrecht zu erhalten ist nicht nur in sozialer, demokratischer und libertärer Hinsicht ein Fehler, sie geht auch fast vollkommen an den vorher gefassten Zielsetzungen vorbei.
„Kontrollen […] werden sowohl im Rahmen zentral geplanter Einsätze als auch im Zuge des täglichen Dienstes des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt. Eine gesonderte Statistik zu den durchgeführten Kontrollen im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.“
Die aufgeführten Kontrollen stellen somit nur die Schwerpunkteinsätze dar, die auch kontrolliert sind. Die Kontrollen, die der Streifendienst zusätzlich vornimmt, sind nicht dokumentiert und auch nicht in der Quote unten berücksichtigt. Eine Nachprüfung, warum Menschen kontrolliert wurden, ist somit nur in berichteten Fällen möglich. Allerdings wird oft keine Rechtsgrundlage von den agierenden Beamten genannt bzw. immer wieder die WVZ vorgeschoben. Die Verordnung ist jedoch keine Rechtsgrundlage für Kontrollen! (UPDATE: Seit Einführung des neuen Polizeigesetzes ist dies nun doch direkt durch die WVZ möglich). Auch mit der Ausweispflicht sieht es ähnlich aus. Wenn die Polizeibeamt*innen ihren Dienstausweis verweigern, ist das rechtswidrig. Die Rechtsunsicherheit und das fehlende Wissen der Betroffenen über ihre eigene Rechte werden zur systematischen Verletzung von polizeilichen Pflichten ausgenutzt.
Menschen, die kontrolliert wurden oder Kontrollen mitbekommen haben, teilen die Erfahrung, dass die Polizei klassistisch und rassistisch motiviert kontrolliert, selbst spielende Kinder sind betroffen.
Eltern sind sich unsicher, ob sie ihren Kindern Scheren mit in die Schule geben können – formal ist dafür eine Strafe von bis zu 1000€ angedroht. Die Kontrollen zielen vor allem PoC, alternativ und prekär Erscheinende. Diese sowieso schon diskriminierten und exkludierten Personen werden so noch weiter ins Abseits gedrängt. Kann das der Sinn einer Maßnahme sein, die eigentlich dazu beitragen soll, dass sich Menschen hier sicherer fühlen?
Es folgt eine Auflistung der vorgenommenen Kontrollen seit Einrichtung der WVZ, der dabei festgestellten Verstöße, sowie der gemachten Funde. Die Divergenz zwischen den Funden und Verstößen rührt daher, dass eine Person mehrere Dinge dabei gehabt haben könnte.
November 2018
468 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen
9 Verstöße
20 Messer, zwei Tierabwehrsprays, ein Cuttermesser, eine Cuttermesserklinge, ein Glasschaber, eine Schere, ein Schraubendreher
(0,68 g Marihuana und 0,06 g Crystal – keine Verstöße gegen die WVZ-Verordnung)
Dezember 2018
79 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen
7 Verstöße
sechs Messer und ein Tierabwehrspray
Januar 2019
247 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen
13 Verstöße
elf Messer, drei Tierabwehrsprays, eine Rasierklinge, ein Elektroimpulsgerät
Februar 2019
268 PersonenkontrolIen/ldentitätsfeststellungen
6 Verstöße
vier Messer, eine Schere, eine Softairwaffe
März 2019
257 einzelne Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen
16 Verstöße
zwölf Messer, ein Tierabwehrspray, drei Multifunktionswerkzeuge und eine Pistole
Bei 1319 Kontrollen wurden 51 Verstöße festgestellt. Das heißt, dass bei mindestens 96,13% NICHTS gefunden wurde.
[Update, 13.8.2020: Die Anzahl der Kontrollen bezieht sich nur auf die dokumentierten Schwerpunktmaßnahmen. Streifenkontrollen sind nicht dokumentiert und konnten somit auf Nachfrage bei der Staatsregierung auch nicht angegeben werden. (Vgl. http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2990&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) Die Quote der “erfolglosen” Kontrollen ist daher eigentlich weit, weit aus krasser.]
Bis auf die Quote, sind die Zahlen oft nicht aussagekräftig und geben nur bedingt Aufschluss über die tatsächliche Gefährlichkeit einer Person, bei der ein Gegenstand gefunden wurde, der gegen die Verordnung verstößt. Zunächst einmal gilt alles, was auch nur ansatzweise so aussehen könnte, als Messer. Auch die Omi, die einen Apfel im Rabet für ihre Enkel aufschneiden will, oder jemand, die*der sich unterwegs ein Brot schmieren will, ist im Sinne mit einem Messer bewaffnet. Näher beschrieben sind die Funde in den Anfragen nicht. In den wenigsten Fällen wird, so unterstellen wir, eine Person vorgehabt haben eine andere Person zu bedrohen oder zu verletzen. Über die Lächerlichkeit der Funde Schere, Glasschaber, Schraubendreher, Rasierklinge usw. müssen wir wohl kein Wort verlieren.
Bisher wurden 13 Bußgeldverfahren zu 60€, einmal zu 200€, einmal zu 250€ eingeleitet. Diese 60€ sind Anzeichen dafür, dass die Polizei einfach nur deshalb Strafen verhängt, weil es die Verordnung eben vorsieht, und nicht, weil von der Person eine tatsächliche Gefahr in irgendeiner Weise ausgegangen wäre. Diese Offensichtlichkeit hat wohl auch das Ordnungsamt erkannt.
Ein kurzsichtiger Schluss wäre, die Zahl damit zu erklären, dass sich jetzt alle Bürger*innen brav an die Verordnung halten und darum nur so wenig gefunden wurde. Die präventive Wirkung kann nicht abschließend ermittelt oder beurteilt werden. Menschen, die meinen ihre Schere oder ihr Taschenmesser zu brauchen und sich damit auch in der WVZ aufhalten, hält sie ohnehin nicht davon ab. Und es kann ebenso bezweifelt werden, dass diejenigen, die mit „richtigen“ Waffen herumlaufen, sich auch von ihr ernsthaft gestört fühlen.
Klar ist, dass die WVZ absolut ungeeignet ist das Viertel sicherer zu machen. Sicherheit wird nicht durch Polizeipräsenz und Repression erreicht. Die mehr als schmalen „Erfolge“, die in dem Fund der einen Pistole und ein paar Messern liegen, stehen außer Verhältnis zu den zahlreichen Grundrechtseingriffen, der Überwachung, den autoritären Maßnahmen, die unsere Demokratie aushöhlen. Wenn ein staatliches Mittel ungeeignet oder unverhältnismäßig ist, dann ist es verfassungswidrig und gehört sofort beendet.
Wir fordern darum die sofortige Abschaffung der WVZ-Verordnung, eine Stärkung solidarischer und kulturschaffender Projekte im Eisenbahnstraßenviertel und sozialstaatliche Absicherung für alle!
Copwatch Leipzig im Mai 2019
Ein Jahr zu viel…
Eine Aufstellung der Kontrollen in der WVZ Eisenbahnstraße von April bis September 2019
Zum PDF: wvz-kontrollen nach einem Jahr
Nach einem Jahr Bestehen wird die Waffenverbotszone (WVZ) auf der Eisenbahnstraße in Leipzig durch die Polizei(hochschule) evaluiert. Wir starten gegen die Verlängerung eine Kampagne, die sich auch für soziale Lösungen für die bestehenden sozialen Probleme einsetzt (https://copwatchleipzig.home.blog/wvz-abschiesen/)
Mit diesem Text soll das 2. Halbjahr der WVZ ausgewertet werden.
Wir haben viele Kontrollen selbst erlebt oder erzählt bekommen. Wir wissen wer Ziel von polizeilichen Maßnahmen wurde, warum und wie diese Menschen behandelt wurden.
Durch monatliches Abfragen der Ergebnisse der Polizei können wir diese Erfahrungen quantitativ einordnen. Es wird klar wie viel Arbeitsaufwand die Polizei damit hat, die ihre Überlastung ja immer beklagt, wie viele Grundrechtseingriffe erduldet werden mussten und wofür?!
Oft genug haben wir die Sinnlosigkeit der autoritären Maßnahme hervorgehoben. Die Waffenverbotszone weiter aufrecht zu erhalten ist nicht nur in sozialer, demokratischer und libertärer Hinsicht ein Fehler, sondern auch kontrafaktisch.
Eine Nachprüfung, warum Menschen kontrolliert wurden, ist nur in berichteten Fällen möglich, da darüber keine Statistik geführt wird. Allerdings wird von Beamt*innen oft keine Rechtsgrundlage genannt bzw. immer wieder die WVZ vorgeschoben. Die Verordnung ist aber keine Rechtsgrundlage für Kontrollen!
Auch mit der Ausweispflicht sieht es nicht gut aus. Wenn die Polizeibeamt*innen ihren Dienstausweis verweigern, ist das rechtswidrig. Die systematische Verletzung von polizeilichen Pflichten wird aufgrund der Rechtsunsicherheit und dem fehlenden Wissen über eigene Rechte ausgenutzt.
Die Kriterien für Ausnahmen vom Verbot für Anwohner*innen, Gewerbetreibende und weitere, sind außerdem nicht hieb- und stichfest. Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen demnach mitgeführt werden, wenn sich diese in „verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern“ befinden. Wenn eben gerade kein Vorhängeschloss an einem Waffenkoffer hängt, darf der Gegenstand nicht „innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden“. Wie dies in der Praxis ermittelt wird, beantwortet die zitierte Anfrage nicht. Im Gegenteil wird mal wieder deutlich, dass auch dieser Verstoß vom Wohlwollen der Beamt*innen abhängig ist.
Menschen, die kontrolliert wurden oder Kontrollen mitbekommen haben, teilten ihre Erfahrungen mit uns: Klassistisch und rassistisch motiviert werden Menschen kontrolliert, auch spielende Kinder. „Der könnte gefährlich sein, weil er einen Bart trägt.“,“Der sieht gar nicht so aus, als ob er sich dieses Fahrrad leisten könne.“ und „Lass mal die junge Studentin kontrollieren, damit alle das Gefühl bekommen überwacht zu werden – nicht nur die schwarzen Männer“ könnten Überlegungen sein, die Polizist*innen, oft auch nur unbewusst, zu ihren Maßnahmen veranlassen. Eltern sind sich unsicher, ob sie ihren Kindern Scheren mit in die Schule geben können – formal ist das mit einer Strafe bis 1000€ angedroht. Getroffenen werden vor allem PoC, alternativ und prekär Erscheinende. Die sowieso schon diskriminierten und exkludierten Personen werden so noch weiter ins Abseits gedrängt. Kann das der Sinn einer Maßnahme sein, die eigentlich dazu beitragen soll, dass sich Menschen hier sicherer fühlen?
Es folgt eine Auflistung der vorgenommenen Kontrollen und Verstöße, sowie den Funden. Die Divergenz zwischen den Funden und Verstößen kommt vermutlich daher, dass eine Person mehrere Dinge dabei gehabt haben kann.
April 2019
301 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen
15 Verstöße
14 Messer, ein Tierabwehrspray, eine selbstgebaute Hieb- und Stichwaffe
Mai 2019
234 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen
8 Verstöße
fünf Messer, eine Machete, eine Schusswaffe und ein Elektroimpulsgerät
Juni 2019
203 Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen
8 Verstöße, 10 verbotene Gegenstände (erstmals wurde eine komische Aufteilung vorgenommen, die sich nicht mit den gefundenen Gegenständen deckt und uns unverständlich ist)
acht Messer, ein Reizstoffsprühgerät, eine Kette mit Hakenklingen
Juli 2019
263 PersonenkontrolIen/ldentitätsfeststellungen
12 Verstöße + 23 verbotene Gegenstände
dreizehn Messer, eine Schere, eine Softairwaffe, sechs Reizstoffsprühgeräte, einen Teleskopstab, einen Baseballschläger
August 2019
144 einzelne Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen
11 Verstöße
elf Messer, zwei Reizstoffsprühgeräte und ein Teleskopschlagstock
September 2019
242 einzelne Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen
3 Verstöße
vier Messer
Die Zahlen sind oft nicht aussagekräftig und geben nur bedingt Aufschluss über die tatsächliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dies ist aber die Voraussetzung für präventiv-polizeiliches Eingreifen.
Zunächst mal gilt alles, was auch nur ansatzweise so aussehen könnte, als Messer. Das heißt auch, dass die Omi, die einen Apfel im Rabet für ihre Enkel aufschneiden will, oder jemand, die*der sich unterwegs ein Brot schmieren will, ein Messer bei sich hat. Näher beschrieben sind die Funde in den Anfragen nicht. In den wenigsten Fällen wird, so unterstellen wir, jemand vorgehabt haben jemanden zu bedrohen oder zu verletzen.
Bei 1387 Kontrollen wurden 57 Verstöße festgestellt. Das heißt, dass bei 95,9 % NICHTS gefunden wurde. In dem Zeitraum wurden neunzehn Bußgeldverfahren zu 60 €, drei zu 90 €, zwei zu 120 € und zwei zu 150 € eingeleitet. Diese 60€ sind Zeichen dafür, dass man einfach nur bestraft, weil es die Verordnung halt vorsieht, nicht, weil die Person irgendwas „schlimmes“ vorhatte. Das ist eine wirklich klägliche Bilanz.
[Update, 13.8.2020: Die Anzahl der Kontrollen bezieht sich nur auf die dokumentierten Schwerpunktmaßnahmen. Streifenkontrollen sind nicht dokumentiert und konnten somit auf Nachfrage bei der Staatsregierung auch nicht angegeben werden. (Vgl. http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2990&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) Die Quote der “erfolglosen” Kontrollen ist daher eigentlich weit, weit aus krasser.]
Ein falscher Schluss wäre, die Zahl damit zu erklären, dass sich jetzt alle Bürger*innen brav an die Verordnung halten und darum nur so wenig gefunden wird. Die präventive Wirkung kann nicht abschließend ermittelt oder beurteilt werden. Menschen, die meinen ihre Schere oder ihr Taschenmesser zu brauchen und sich damit auch in der WVZ aufhalten, hält das ja nicht ab. Und auch nicht diejenigen, die mit „richtigen“ Waffen herumlaufen. Es bestraft nur, falls sie entdeckt werden. Da sollten uns eher mit Kriegs- und Schusswaffen ausgestattete Nazi-Netzwerke besorgen, oder dass die Polizei und Bundeswehr ihre Waffen ständig „verliert“.
Klar ist, dass die WVZ absolut ungeeignet ist das Viertel sicherer zu machen. Sicherheit erhält man nicht durch Polizeipräsenz und Repression. Die eigentlich nicht existenten „Erfolge“, die vielleicht in dem Fund der einen Schusswaffe oder ein paar Messern liegt, stehen außer Verhältnis zu den zahlreichen Grundrechtseingriffen, der Überwachung, der autoritären Maßnahmen, die unsere Demokratie aushöhlen. Wenn ein staatliches Mittel ungeeignet oder unverhältnismäßig ist, dann ist es verfassungswidrig und gehört sofort beendet.
Wir fordern darum die sofortige Außerkraftsetzung der WVZ-Verordnung, eine Stärkung solidarischer und kulturschaffender Projekte im Eisenbahnstraßenviertel und sozialstaatliche Absicherung für alle!
WVZ-Kontrollen 3. Halbjahr (Oktober 2019 – April 2020)
Copwatch Leipzig, 3. Juli 2020
I. Kampagne
Schon im Sommer letzten Jahres begannen wir mit der Organisation einer Kampagne gegen die Waffenverbotszone. Unter dem Label „#WVZ abschießen – soziale Sicherheit stärken!“ fanden eine Demo, Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Vernetzung und Gespräche im Viertel, Pressearbeit und viele weitere Aktionen statt. Außerdem haben wir einen Stadtratsbeschluss mit-initiiert, um die Anwohner*innen und insbesondere aufgrund von diskriminierendem Profiling intensiver Betroffene mit einzubeziehen. Für die Evaluationsbögen, die an 3000 Anwohnende nach dem Zufallsprinzip verteilt werden sollen, werden wir noch eine Briefkasten-Flyer-Aktion starten, um allen unsere wesentlichen Kritikpunkte zu vermitteln.
II. Stand der Evaluation
Wie in der Verordnung festgelegt, sollte die Evaluation nach einem Jahr stattfinden, wobei der zu evaluierende Zeitraum im November 2019 endete. Nun ist es schon Juli 2020 und mit der Evaluation (insbesondere die Befragung von Anwohner*innen und Expert*innen) wurde unseres Wissens nach noch nicht begonnen. Auf Nachfragen bei den Verantwortlichen der Polizeihochschule Sachsen und dem beteiligten Professor der Soziologie, Universität Leipzig wird angegeben, dass diese wohl im Herbst 2020 fertig sein wird bzw. begonnen werden soll – eine genaue Antwort gibt man uns leider nicht. Aufgrund dieser verspäteten Erhebung sind noch mal höhere Anforderungen an die Methodik und die Interpretation der Evaluation zu stellen, da ein Gewöhnungseffekt bei der Bevölkerung eintritt und viele die Frage nach ihrem Sicherheitsgefühl vor und nach der Einrichtung der WVZ bis 11/2019 nicht beantworten können. Dies darf aber dem Innenministerium nicht zu Gute kommen, wenn es verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Verordnungen erlässt und diese dann erst verspätet „überprüft“.
III. Kontrollen, Funde und Bußgeldverfahren
In der Regel finden monatlich zwischen 10 und 20 Einsatzmaßnahmen (sog. Schwerpunktkontrollen) zur Kontrolle der Einhaltung der WVZ statt. Im April gab es diese wegen Corona nicht. Kontrolliert wurde natürlich trotzdem, nur nicht dokumentiert und somit auch nicht von uns ausgewertet.
Alle Antworten auf die Anfrage nach der Anzahl der Kontrollen und Verstöße umfasst nur gezielte Schwerpunktmaßnahmen und keine spontanen Straßenkontrollen durch Streifenpolizist*innen. Diese werden in Sachsen grundsätzlich nicht dokumentiert, weil die Polizei das Software-Tool dafür nicht beschafft hat. Die Anzahl der Kontrollen und vermutlich auch der Verstöße insgesamt ist also weitaus höher, als hier aufgeführt. Ein kleiner Trick des Innenministeriums, um das Ausmaß der täglichen Überwachung und Repression herunter zu spielen.
Zu weiteren Vorbemerkungen verweisen wir auf unsere beiden vorgehenden Berichte zum 1. und 2. Halbjahr.
Oktober 2019
229 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen
dabei 6 Verstöße
8 Messer, 1 Reizstoffsprühgerät
November 2019
200 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen
dabei 6 Verstöße
4 Messer, 1 Reizstoffsprühgerät, 1 Säbel, 1 Knüppel mit Handschlaufe
Dezember 2019
119 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen
dabei 4 Verstöße
5 Messer, 3 Reizstoffsprühgeräte, 1 Pyrotechnik, 1 Schlagring, 1 Nagelscherenhälfte
Januar 2020
219 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen
dabei 13 Verstöße
17 Messer, 3 Reizstoffsprühgeräte, ein Elektroschockgerät, 2 Schlagringe
Februar 2020
382 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen
dabei 18 Verstöße
14 Messer, 4 Reizstoffsprühgeräte, 1 Schreckschusspistole, 2 Paar Quarzhandschuhe
März 2020
217 einzelne Personenkontrollen/ldentitätsfeststellungen bei Schwerpunktmaßnahmen
dabei 20 Verstöße
18 Messer, 7 Reizstoffsprühgeräte, 1 Schreckschusspistole mit Munition, 1 Baseballschläger, 1 Schlagring, 2 Scheren
April 2020
keine Schwerpunktmaßnahmen, unbekannte Anzahl an Kontrollen
trotzdem 13 Verstöße
10 Messer, 6 Reizstoffsprühgeräte, 2 Elektroschocker, 1 Baseballschläger
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Insgesamt wurden in diesem halben Jahr 21 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen eingeleitet. 11 mal 60€, 2 mal 90€, 6 mal 150€, 1 mal 120€, 1 mal 600€. Diese beziehen sich jedoch auf Kontrollen, die in den Vormonaten vorgenommen wurden und nur jetzt zum Abschluss kamen.
Quote
3. Halbjahr Oktober 2019-März 2020 (6 Monate):
Bei mindestens 1366 Kontrollen wurden 67 Verstöße festgestellt. Das bedeutet, dass bei 95,1 % der Kontrollen nichts gefunden wurde. Genau so, wie in den letzten Auswertungszeiträumen.
[Update, 13.8.2020: Die Anzahl der Kontrollen bezieht sich nur auf die dokumentierten Schwerpunktmaßnahmen. Streifenkontrollen sind nicht dokumentiert und konnten somit auf Nachfrage bei der Staatsregierung auch nicht angegeben werden. (Vgl. http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2990&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined) Die Quote der “erfolglosen” Kontrollen ist daher eigentlich weit, weit aus krasser.]
Seit Bestehen der WVZ (17 Monate – November 2018 bis März 2020) wurden demnach bei mindestens 4072 Kontrollen 175 Verstöße festgestellt und 62 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zu bedenken ist allerdings, dass die Owi-verfahren ca. 2 Monate hinter der Feststellung liegen und die folgenden Zahlen somit nur einen Eindruck vermitteln können: Nur ungefähr jeder Dritte „Verstoß“ wird auch geahndet, damit wird nur bei ungefähr 1,5% der Kontrollen etwas Strafwürdiges gefunden.
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